Ist den Scheinwerfer polieren erlaubt oder verboten?

Der Scheinwerfer an Ihrem Kfz

Der Scheinwerfer eines Autos ist ein Bauteil, das einer sogenannten Typgenehmigung unterliegt. Bei der Zulassung eines Scheinwerfers werden alle lichttechnischen Eigenschaften sorgfältig überprüft. In der Bauvorschrift ist beispielsweise detailliert festgelegt, welche Belastungen die Oberfläche eines Scheinwerfers standhalten muss.

Ist den Scheinwerfer polieren erlaubt oder verboten?

Die Abdeckung der meisten modernen Scheinwerfer besteht aus Polycarbonat, das mit einer dünnen, transparenten Kratzschutzschicht versehen ist. Diese Beschichtung kann je nach Ausführung auch vor der Vergilbung durch UV-Strahlen schützen. Umwelteinflüsse wie Staub, Salz, Sand oder Hagel sowie unsachgemäße Reinigungsmittel greifen die Schutzschicht der Scheinwerferabdeckung an, wodurch sie gelblich, matt und spröde wird.

Ist den Scheinwerfer polieren erlaubt?

Das Scheinwerfer polieren ist verboten! Für das Verbot gibt es verschiedene Gründe, die wir Ihnen gern erläutern:

  • ✅ Durch das Polieren wird der Kunststoff des Scheinwerfers abgetragen, wodurch er nicht mehr im Originalzustand ist.
  • ✅ In Deutschland müssen Scheinwerfer bestimmten Anforderungen entsprechen und eine Genehmigung haben, die als Bauartgenehmigung bezeichnet wird. Gemäß Paragraf 22a Nummer 7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf die Bauart nicht verändert werden. Durch das Polieren verändern Sie jedoch den Scheinwerfer in seiner Bauart. In dieser Konstellation erlischt auch die Betriebserlaubnis für Ihr Kfz. Letztendlich entscheidet der TÜV, ob Sie mit den veränderten Scheinwerfern die Hauptuntersuchung bestehen oder nicht. Wenn Sie Glück haben, erhalten Sie trotzdem eine Bestätigung beim TÜV, jedoch können Sie sich darauf nicht verlassen.

Die Scheinwerfer polieren ist nicht zulässig – was sagt der TÜV und der ADAC dazu?

Gemäß den Aussagen der TÜV-Experten wird klargestellt, dass die Abdeckscheibe, sofern sie Bestandteil der Bauartgenehmigung ist (was in der Regel der Fall ist), nicht durch Lackauftrag, Bearbeitung, Beschichtung oder ähnliche Maßnahmen verändert werden darf. Wenn dies geschieht, erlischt die Bauartgenehmigung, und es ist erforderlich, diese erneut nachzuweisen und durch eine separate Kennzeichnung nachzuweisen. Da der Scheinwerfer als eigenständige technische Einheit betrachtet wird, führen Veränderungen daran zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis. Sowohl das Gesetz als auch der TÜV sind sich einig: Das Polieren der Scheinwerfer ist grundsätzlich nicht gestattet.

Laut Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Antwort auf die Anfrage der ADAC-Experten wird klargestellt, dass die Reparatur von Scheinwerfer-Abdeckscheiben durch Schleifen, Polieren, Versiegeln oder ähnliche Verfahren nicht erlaubt ist.

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Bitte beachten Sie daher, dass Sie das Polieren oder die Aufbereitung Ihrer Scheinwerfer nicht eigenständig realisieren und auch auf Hausmittel wie Zitrone, Zahnpasta, Cola oder Schleifpapier verzichten. Diese greifen das Material genauso an, wie aggressive Reinigungsmittel.

Folgende Handlungsmöglichkeiten stehen Ihnen trotz des Verbotes zur Verfügung

Wenn Sie mit mattierten, zerkratzten oder trüben Scheinwerfern zu kämpfen haben, gibt es nur eine Lösung: Sie müssen einen neuen Scheinwerfer kaufen oder einen jungen gebrauchten Scheinwerfer finden, sofern es wirtschaftlich sinnvoll ist. Beachten Sie jedoch, dass der Kauf und der Einbau eines neuen Scheinwerfers in einer Werkstatt schnell Kosten von mehreren hundert Euro verursachen können.

Bitte denken Sie daran: Wenn bei der Hauptuntersuchung festgestellt wird, dass Sie Ihre Scheinwerfer poliert haben, wird Ihnen der Prüfer die Prüfplakette verweigern.

Der ADAC fordert daher die Autohersteller auf, im Interesse der Verbraucher die Haltbarkeit von Kunststoff-Scheinwerferabdeckscheiben deutlich zu verbessern. Zusätzliche Maßnahmen könnten die Entwicklung von anerkannten Reparaturverfahren oder das Angebot preisgünstiger Ersatzscheinwerfer sein.

Die Scheinwerfer polieren ist nicht zulässig

Was gegen die Angebote aus dem Internet und von Werkstätten spricht?

Wie Sie nun auf Basis der Gesetzgebung und der Einschätzungen von ADAC und TÜV wissen, ist das Scheinwerfer polieren nicht zulässig.

Trotz zahlreicher Anleitungen im Internet und spezieller Produkte zur Aufbereitung von Scheinwerfern wird fälschlicherweise oft behauptet, dass das Polieren von Autoscheinwerfern völlig unbedenklich sei. Abgesehen davon, dass dies gesetzlich verboten ist, gibt es noch weitere negative Auswirkungen:

  • ✅ Durch das Schleifen können Unebenheiten und Rillen entstehen, die das Licht falsch brechen lassen. Dadurch besteht die Gefahr, dass entgegenkommende Verkehrsteilnehmer geblendet werden oder deine Fahrbahn nicht ausreichend beleuchtet wird.
  • ✅ Im Fall eines Unfalls besteht die Möglichkeit, dass deine Kfz-Versicherung den entstandenen Schaden nicht abdeckt. Es ist daher ratsam, im Voraus mit deiner Versicherung abzuklären, wie sie zu polierten Scheinwerfern steht.

Wir möchten auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass selbst wenn Werkstätten eine professionelle Aufbereitung der Scheinwerfer durch Fachleute anbieten, es nichts an der Tatsache ändert, dass das Polieren der Scheinwerfer gesetzlich untersagt ist.

Welche Lösung gibt es für blinde Scheinwerfer?

Wenn Ihre Scheinwerfer erblindet sind und ihre Leuchtkraft aufgrund von Mattigkeit, Kratzern oder Vergilbung beeinträchtigt ist, werden Sie die TÜV-Prüfung nicht bestehen.

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Falls Sie sich gegen das Polieren entscheiden, haben Sie die Option, die Autoscheinwerfer in einer Werkstatt professionell austauschen zu lassen oder unter bestimmten Bedingungen den Austausch selbst vorzunehmen.

Die Scheinwerfer nicht polieren, sondern selbst austauschen

Da den Scheinwerfer polieren verboten ist, bleibt als sinnvolle Alternative bei starken Beeinträchtigungen ausschließlich der Austausch Ihrer Scheinwerfer.

Wenn Sie die Kosten für die Reparatur in der Werkstatt sparen möchten, Sie handwerklich begabt sind und über das erforderliche Werkzeug verfügen, können Sie die Scheinwerfer auch eigenständig austauschen. Mit den folgenden Tipps sollte der Wechsel gelingen!

Unsere Tipps für den Wechsel:

  • ✅ Die neuen Scheinwerfer werden ohne Leuchtmittel (Glühbirnen) geliefert.
  • ✅ Wenn die Glühbirnen defekt sind, müssen Sie diese zusätzlich bestellen.
  • ✅ Funktionierende Leuchtmittel können problemlos in den neuen Scheinwerfer eingebaut werden.
  • ✅ Da für den Austausch der Scheinwerfer Teile der Fahrzeugfront abmontiert werden müssen, empfehlen wir, den Wechsel zu zweit durchzuführen.

So schützen Sie Ihre Scheinwerfer vor dem Erblinden?

Damit Ihre Scheinwerfer möglichst lange ihre volle Leuchtkraft behalten und Sie nicht in Erwägung ziehen müssen, sie auszutauschen, beachten Sie bestenfalls die folgenden Tipps:

Tipp 1: Entfernen Sie regelmäßig den groben Schmutz von den Scheinwerfern.

Spülen Sie den groben Schmutz mit warmem Wasser ab, ohne über den Scheinwerfer zu reiben, um somit Kratzer zu vermeiden. Reinigen Sie anschließend den Kunststoff mit einem Mikrofasertuch und Autoshampoo. Verwenden Sie dabei keine aggressiven Reinigungs- oder Hausmittel, die die Oberfläche angreifen und beschädigen könnten. Dies würde die Betriebserlaubnis erlöschen lassen!

Beispiele für aggressive Reinigungs- und Hausmittel für Scheinwerfer sind:

  • ✅ Polituren
  • ✅ Zitronensäure
  • ✅ Natron
  • ✅ Cola
  • ✅ Zahnpasta
  • ✅ spezielle Scheinwerfer-Reinigungsmittel

Tipp 2: Meiden Sie gestreute Straßen und Schotterwege.

Kleine Steine sind oft die Ursache für Kratzer auf den Scheinwerfern. In diesen Kratzern sammelt sich schnell Schmutz an und die Scheinwerfer erblinden. Versuche daher nach Möglichkeit gestreute Straßen oder Schotterwege zu vermeiden.

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