Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug

Die Anzahl der ausländischen Fahrzeuge ist in den letzten Jahren angestiegen, sodass auch die Zahl der Unfälle mit nicht-deutschen Verkehrsteilnehmern höher als vor ein paar Jahren ist. Bei durchschnittlich über zwei Millionen registrierten Unfällen auf deutschen Straßen ist ein Unfall mit einem Fahrzeug aus dem Ausland oftmals mit hohen Hürden verbunden. Neben den sprachlichen Schwierigkeiten,ist die Versicherungslage bei dem Unfallbeteiligten von entscheidender Bedeutung für den Umgang mit dem Unfall.

Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug

Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug

Was mache ich bei einem Unfall mit einem Ausländer?

Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ist das Deutsche Büro Grüne Karte für die Abwicklung von Haftpflichtfällen verantwortlich und zuständig. Kontaktieren Sie die zuständige Stelle in jedem Fall, insofern bei dem Unfall ein Ausländer beteiligt ist.

In dieser Konstellation ist die Einreichung der folgenden Unterlagen erforderlich:

  • ✅ die internationale Versicherungskarte beziehungsweise das Kennzeichen des ausländischen Fahrzeugs im Original, als Durchschrift oder als Kopie
  • ✅ die Aufnahme des Unfalls durch die Polizei oder in einem schriftlichen Protokoll durch die Unfallgegner und potenzielle die Zeugen

Das Deutsche Büro Grüne Karte übernimmt bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug die Abwicklung des Schadensfalls wie ein klassisch inländischer Haftpflichtversicherer in Deutschland. Der Unfallverursacher aus dem Ausland kann sich dabei ebenfalls an das Büro wenden, um Sprachbarrieren zu reduzieren und das Schadensereignis vollständig und verbindlich abzuwickeln. Dank der im Regelfall vorliegenden Korrespondenzabkommen zwischen den deutschen und ausländischen Versicherungsunternehmen leitet das Deutsche Büro Grüne Karte die Schadensfälle üblicherweise an teilnehmende Versicherer weiter.

Für eine schnelle und unbürokratische Regulierung des Schadens nehmen 46 europäische beziehungsweise Anrainer-Staaten des Mittelmeerraumes an der Grünen Karte teil.

Warum gibt es eine separate Institution, die Unfälle mit einem ausländischen Fahrzeug abwickelt?

Ist der Unfallverursacher aus dem Ausland, kommt im Regelfall das Deutsche Büro Grüne Karte zum Einsatz. Da sich die Regulierungsvorgänge von Land zu Land im Fall von Versicherungsfällen unterscheiden, kümmert sich das Deutsche Büro Grüne Karte um alle relevanten Vorgänge in einem Schadensfall. Das Büro entschädigt die Unfallgegner und setzt sich mit dem Versicherer aus dem Ausland in Verbindung. Im Regelfall gelten in allen Herkunftsländern Europas Versicherungspflichten für die Teilnahme am Straßenverkehr, sodass die Versicherungen des Unfallverursachers aus dem Ausland kontaktiert werden.

Unfall mit einem ausländischen Auto

Unfall mit einem ausländischen Auto

Um bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug oder im Ausland die verschiedenen Rahmenbedingungen und variierende Haftungssysteme bestmöglich und transparent abzuwickeln, wurde die Internationale Grüne Versicherungskarte entwickelt. Bei diesem einheitlichen Zertifikat für die Autoversicherungen handelt es sich um einen zentralen Versicherungsnachweis, der die Einreise erleichtert. Durch den Unterausschuss für den Straßenverkehr wurde die Karte im Mai 1948 eingeführt. Somit ist kein separater Versicherungsabschluss erforderlich, wenn Sie in ein anderes Land einreisen.

Siehe auch  Andere Länder, andere Sitten – Autofahren im Ausland

Was passiert bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ohne Versicherung?

Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug erleichtert eine bestehende Versicherung des Unfallgegners die Abwicklung. Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer am deutschen Straßenverkehr zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, andernfalls begeht der Fahrzeughalter eine Straftat. Insofern ein ausländisches Fahrzeug ohne Versicherung an einem Unfall beteiligt ist, muss der Fahrzeughalter beziehungsweise Fahrer für alle Schäden aufkommen, die durch den Unfall entstanden sind. Je nach Aufwand kann dies zu einer hohen finanziellen Belastung führen. Kann der Fahrer des ausländischen Fahrzeuges nicht für den Schaden aufkommen, ist eine weitergehende Strafverfolgung nicht ausgeschlossen. Insbesondere bei Schäden an Personen können hohe Kosten auf den Unfallverursacher zukommen.

Tipps bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug?

Grundsätzlich sollten Sie in jedem Schadensfall mit einem ausländischen Fahrzeug die Polizei rufen. Auch bei kleineren Unfällen oder Schäden rät der ADAC immer die Polizei zum Unfallort zu bitten, auch um Streitigkeiten vorzubeugen, die sich gegebenenfalls erst im Nachgang ergeben. Weiterhin sollten Sie bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug immer Fotos von dem Schadensbild, vom Nummernschild und vom Versicherungsnachweis machen.

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Was passiert, wenn bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug keine Leistungen gezahlt werden?

Nach einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Schadensfalls gegenüber der gegnerischen Versicherung oder zu der Korrespondenz-Versicherung in Deutschland ist die Zahlung des Versicherers der nächste Schritt. Erhalten Sie in diesem Fall keine Zahlung, sollten Sie gerichtliche Schritte einleiten und den ausländischen Fahrer oder dessen Versicherung verklagen. Gern beraten wir Sie in dieser Konstellation, um den erfolgversprechenden Weg zu wählen. Erfolgte die Bearbeitung durch das Deutsche Büro Grüne Karte, können Sie im Zweifelsfall auch den Verein verklagen. Einen in Deutschland beauftragten Versicherer können Sie nicht verklagen. Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ist der Ausländer in der Regel verpflichtet, etwaige Kosten für den Rechtsanwalt des Unfallbeteiligten zu bezahlen. Bei einer vorhandenen Verkehrsrechtsschutzversicherung ist diese bei entsprechender Geltendmachung des Schadens ebenfalls verantwortlich für die Abwicklung.

Wie hat sich die Situation seit des Ukraine-Krieges entwickelt?

Viele vermuten, dass die Anzahl der Unfallverursacher aus dem Ausland seit der steigenden Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine deutlich gestiegen ist. Grundsätzlich besteht in der Ukraine ebenfalls die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug. Im November des Jahres 2022 lag die Zahl der registrierten Unfälle mit der Verursachung durch ein Fahrzeug aus der Ukraine bei circa 1.700. Die Anzahl der Fälle ohne Versicherungsschutz lag bei 133, sodass die Quote deutlich unter 10 % liegt. Um die bürokratischen Hürden zu minimieren, kam es zur Digitalisierung und Optimierung der Abläufe. Mittlerweile sind die Grünen Karten für Ukrainer auch online zu erhalten, was vor dem Krieg nicht der Fall war. Alternativ zu der Grünen Karte ist der Abschluss der Grenzversicherung zwingend, um die bestehende Versicherungspflicht einzuhalten.

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