e-Call klärt in Bielefeld Unfall mit Fahrerflucht auf – Polizist 3.0?

Der e-Call, welcher seit dem 01.04. Pflicht ist in Neufahrzeugen, soll vor allem Unfallfolgen minimieren und die notwendigen Informationen übermitteln, der e-Call kann aber auch seinen Fahrer verraten – in diesem Fall übrigens definitiv zu Recht. In Bielefeld wurde die Polizei von einem Sicherheitsunternehmen über die Auslösung eines Airbags in einem aktuellen Mercedes-Benz Fahrzeug informiert. Da der Fahrer sich nicht über die Freisprechfunktion mit dem Sicherheitsunternehmen unterhalten hat, ging dieses von einem schwereren Unfall aus und wollte Hilfe schicken. Die Polizei kennt das inzwischen und fährt dann natürlich zum automatisch gemeldeten Standort des Fahrzeuges.

Dort angekommen fanden die Polizeibeamten den Mercedes-Benz, der von seinem Fahrer verlassen wurde. Der Airbag löste scheinbar deswegen aus, da zwei weitere Fahrzeuge zusammengeschoben hatte. Das Verursacher-Fahrzeug stand mittig auf der Fahrbahn, der Fahrer konnte nicht mehr angetroffen werden.

Nach weiteren Ermittlungen von der Polizei (Halterabfrage) konnte der Fahrer allerdings in unmittelbarer Nähe zum Unfallort angetroffen werden. Der 18-jährige Bielefelder stand unter Alkoholeinfluss. Er musste die Polizisten auf die Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben. Der Führerschein wurde sichergestellt und der Schaden von der Polizei auf 26.500 Euro geschätzt.

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Die Halter der beiden anderen betroffenen Fahrzeuge sind nun sicherlich glücklich und dankbar, dass der e-Call ab dem 01.04. Pflicht ist in allen Neufahrzeugen und vorher schon viele Hersteller den Hilf-Assistenten verbaut hatten, wer hätte vorher gedacht, dass durch den e-Call auch solche kuriosen Fälle aufgeklärt werden können?

Im Falle eines Unfalles werden zunächst auf Wunsch, nämlich dann wenn der Fahrer oder eine andere Person den e-Call manuell auslöst, GPS-Daten zum Standort aber auch Informationen über das Fahrzeug übermittelt, so dass die Rettungskräfte nicht nur zur richtigen Stelle fahren, sondern auch das richtige Werkzeug dabei haben. Gerade im Hinblick auf die Zukunft wird das noch wichtig, eventuell behandelt man Elektrofahrzeuge anders als fossil angetriebene. Nur wenn der Fahrer nicht auf den Rückruf reagiert, werden die Daten vollautomatisch übertragen.

In Sachen Datenschutz muss man sich übrigens keine Gedanken machen, denn normalerweise (und das war ja hier der Fall) werden die Daten erst dann übermittelt, wenn der Fahrer sich nicht mehr meldet. In der Regel ist er dann so schwer verletzt, dass er sicherlich gerne auf den Datenschutz verzichtet und sich durch die heran eilenden Hilfskräfte sein Leben retten lässt. Wir können nur hoffen, dass der Bielefelder nun seine Finger von Alkohol lässt, denn mit Alkohol im Blut setzt man sich definitiv nicht hinter das Lenkrad.

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Quelle: Polizei-Presse Bielefeld

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