Ab sofort gibt es hier häufiger die Kolumne: „Zehn um Zehn“ zu lesen, in der es immer 10 (mehr oder weniger) wissenswerte Fakten zu einem speziellen Thema gibt. Mit der Umweltplakette steigen wir da auch direkt mal ein und räumen mit ein paar Mythen / Irrtümern auf.
01: Reicht es aus, die Umweltplakette nur mitzuführen?
Nein, definitiv nicht! Die Umweltplakette muss dauerhaft in der Frontschutzscheibe angebracht sein. Frontschutzscheibe = Windschutzscheibe, sprich die große Scheibe vor dem Fahrer / Beifahrer. Nicht in die Seitenscheibe, denn in der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetz (sowas gibt es wirklich) steht geschrieben: „Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.“
02: Kann ich die Umweltplakette auch mit Klebeband befestigen?
Nein, auch das ist verboten! Denn der 35. BlmSchV (ihr wisst schon, diese Verordnung zur Durchführung…) steht ebenfalls geschrieben: „Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.“ – das heißt, ihr müsst die Plakette von innen in die Windschutzscheibe kleben!
03: Ich habe nur eine EU4 Plakette! Gibt es auch eine EU5 / EU6 Plakette?
Ich gestehe, diese ganze unterschiedlichen Benennungen und Normen können einen schon einmal durcheinander bringen. Inzwischen gibt es zwar EU5 und EU6-Fahrzeuge, jedoch bekommen diese auch weiterhin die „grüne Plakette. Man kann sich das ganz einfach so erklären, alles was der EU4 Norm entspricht oder besser ist bekommt mit der grünen Plakette seine Einfahrtberechtigung. Es muss übrigens die richtige „Farbe“ in der Windschutzscheibe kleben, wer sich eine andere Plakette „ermogelt“ hat, der ist a) selbst in der Haftung dafür und b) wird spätestens beim nächsten TÜV-Termin blöd aus der Wäsche schauen. Die Umweltplakette (sofern vorhanden) wird überprüft. Falsche Plakette = Kein TÜV! Das gilt dann auch wenn man das Kennzeichen nicht mehr lesen kann:
04: Gebrauchtwagen gekauft, reicht die alte Umweltplakette oder muss ich die erneuern?
Jein, denn das Kennzeichen in der Umweltplakette muss zur Zulassung passen. Hat man also innerhalb eines Kreises ein Fahrzeug gekauft und umgemeldet, dann kann man die Plakette kleben lassen sofern man das Auto nicht hat umkennzeichnen lassen. Hat man dieses doch getan um z.B. sein Wunschkennzeichen zu bekommen, dann braucht man auch eine neue Plakette und damit kommen wir direkt zum nächsten Punkt:
05: Wie kann man Umweltplaketten am besten entfernen?
Es gibt viele Wege zum Ziel: Wer über einen Heißluftfön verfügt, kann von außen die Scheibe leicht erwärmen und die Plakette dann abziehen. Reste gehen mit Glasreiniger weg. Von einem Klingen-Schaber / Ceran-Feld-Kratzer würde ich abraten, schließlich will keiner Kratzer auf der Scheibe haben, oder? Ist kein Heißluftfön verfügbar, dann funktioniert auch eine Wärmflasche. Einfach von außen auf die Scheibe gelegt (natürlich an der Stelle wo die Umweltplakette sitzt) und der Kleber erwärmt sich. Anschließend kann man die Stelle säubern und eine neue Plakette aufbringen. Ihr habt es beim entfernen gemerkt, die Plaketten zerstören sich. Das ist auch der Grund warum ich euch empfehle, die Plaketten nur zu Zweit anzubringen. Dann kann einer nämlich sehen ob die Plakette auch gerade sitzt, einen zweiten Versuch hat man nicht.
06: Benötigen Elektrofahrzeuge eigentlich auch eine Umweltplakette?
Auch wenn es kein Sinn macht, befreit von der Plaketten-Pflicht sind nur: „mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können, Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden, zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt und… puh – nun muss ich erst einmal Luft holen – Oldtimer!
Also: Elektrofahrzeuge (sofern diese nicht wie der Renault Twizy als Quad angemeldet sind) brauchen auch eine Umweltplakette, das gilt auch für Hybrid-Fahrzeuge.
Was für ein Amtsdeutsch oder? Kein Wunder, das in Berlin alles etwas länger dauert, bei solchen Verklausulierungen. Zurück zu den Oldtimern, die dürfen also in die Umweltzonen! Allerdings nur wenn sie ein ein Kennzeichen nach § 9. Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsordnung führen. Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Wer sich ein H-Kennzeichen ergattern konnte, der darf sich die Plakette also ersparen, das gilt auch für diejenigen die ihre Oldtimer mit den roten 07er Nummern bewegen.
07: Brauchen ausländische Fahrzeuge in Deutschland eine Umweltplakette?
Ja! Auch Halter von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen sind verpflichtet diese Plakette in der Windschutzscheibe zu tragen, wenn man in die jeweiligen Umweltzonen einfahren will. Das ist übrigens nicht zu vergleichen mit der Maut die irgendwann bestimmt auch noch kommen wird. Gerade für Touristen empfiehlt es sich bereits im Vorfeld die Plaketten online zu bestellen um Zeit und ggf. Geld zu sparen. Die Strafen liegen bei 40 Euro, sprich für diejenigen die das Verbot der Einfahrt missachten. Unwissenheit schützt da natürlich vor Strafe nicht, aber das passiert uns ja auch wenn wir ohne Mautplakette im Ausland erwischt werden. Ich darf gestehen, dass bis dato keiner meiner ausländischen Bekannten hier in Deutschland eine Plakette gekauft hatte und bis dato auch noch keiner bezahlt hat, aber man soll den Tag nicht vor dem Abend loben in einem Land wo die „Überwacher des ruhenden Verkehrs“ bei Langeweile auch ganz genau auf die TÜV-Plaketten achten (bei richtig geparkten Fahrzeugen) ist ja alles möglich.
08: Ich fahre nie in Umweltzonen, brauche ich dann überhaupt eine Umweltplakette?
Sag niemals nie! Wer weiß wann die nächste Umweltzone irgendwo errichtet wird? Aber die richtige Antwort auf diese Frage lautet: Nein! Wer nie in Umweltzonen fährt, der braucht auch keine Plakette. Aber gerade Touristen wissen ja nie wo eine Umweltzone errichtet wurde. Da fährt die „Gefahr“ dann stets mit.
09: Wer hat sich den Mist mit der Umweltplakette eigentlich ausgedacht und bringt sie wirklich etwas?
Die deutsche Bundesregierung! Denn diese hat sich im Jahre 2006 gedacht: „Wir müssen etwas für die Umwelt tun!“. Anstatt aber die Emissionen zu senken, bekommen die Fahrzeuge nun erstmal Plaketten verpasst und diejenigen die halt nicht mehr in die „saubere Stadt“ passen, bleiben draußen stehen. Einfache Idee, oder? Millionen von Plaketten später bleibt wohl aber die Ernüchterung – denn so richtig unterm Strich hat die Umweltplakette wohl nur gering zur Verbesserung der Luft beigeholfen.
Müssen wir da nicht eher den Fahrzeugherstellern danken, die (auch Aufgrund der Verpflichtung) immer sauberere Fahrzeuge auf den Markt bringen was den CO2-Ausstoß betrifft? Ich möchte gar nicht wissen, was die Einführung der Umweltzonen gekostet hat. Nicht nur die Autofahrer wurden zur Kasse gebeten, es wurden ja auch die Umweltzonen errichtet und dementsprechend beschildert. Hätte man das mal in den Umweltschutz gesteckt oder von mir aus in erneuerbare Energien – dann hätten wir nun einen Aufkleber weniger in der Frontscheibe!
10: Wo kann man Umweltplaketten günstig kaufen / online bestellen?
Sparen kann man! Zeit! Denn man muss nicht extra zur Werkstatt / zum Autohaus / zur Zulassungsstelle um sich die genormte (kein Witz) Plakette zu besorgen. Die 80 Millimeter große und schwarz umrandete Plakette gibt es in drei Farben. Die Ziffer der jeweiligen Schadstoffgruppe ist genau 35 Millimeter groß mit der DIN 1451 Schrift aufgedruckt. Das Schriftfeld selbst ist 60 x 20 Millimeter groß und da muss mit schwarzer Schrift das Kennzeichen eingetragen werden. RAL 9005 = schwarz! RAL? So nennt man die Farbcodes. Kurz noch Angeberwissen: RAL 3020 = verkehrsrot, RAL 1023 = verkehrsgelb und die verkehrsgrüne Plakette erstrahlt in RAL 6024. Ob Elektrofahrzeuge früher oder später RAL 5017 bekommen? Das wäre dann verkehrsblau! Die Umweltplakette kann man schnell, einfach und vor allem legal bei Gutschild bestellen.
Mich würde interessieren, wer die Plakette überhaupt überprüft bzw. wer dazu berechtigt ist.
Zum einen habe ich verstanden, dass der TÜV bei der Untersuchung darauf achtet, dann kann ich mir vorstellen, dass bei allgemeinen Verkehrskontrollen darauf geachtet wird aber wer könnte sie darüber hinaus kontrollieren?
Kann es passieren, dass ich eine zusätzliche Ermahnung hinterm Scheibenwischer habe, wenn ich falsch geparkt habe (weil z.B. ein falsches Kennzeichen eingetragen ist)
Das ist ganz großer Quatsch!
Es gibt ein Urteil, das besagt, dass es nicht notwendig ist, eine neue Feinstaubplakette bei Kennzeichenwechsel zu erwerben. Die Plakatte mit em alten kennzeichen behält seine ültigkeit, ein Bußgeld darf nichterhoben werden, da es hierzu kein Gestz gibt.
Das Augsburger Urteil, das du wohl meinst, ist von 2010, seither hat sich das Gesetz geändert.
Aber schon davor war das falsche Kennzeichen an der Plakette übrigens ein Mangel bei der HU, spätestens wenn die fällig wird, musst du die Plakette also sowieso austauschen.
Hallo Armin,
doch habe heute einen Busgeldbescheid über 55 EURO erhalten, da das alte Kennzeichen eingetragen ist, die neue Plakette hatte ich erworben und mit dem Bon abgeheftet *kotz*
Worauf aknn ich mich berufen, dass die alte Plakette mit dem alten Kennzeichen ihre Gültigkeit nicht verloren hat?
Vorab besten Dank,
Rodo