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Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie ein neues Kennzeichen für Ihr Auto, Ihren Lkw, Ihr Motorrad oder Ihren Traktor suchen. In wenigen Klicks können Sie sich freie Kennzeichen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises anzeigen lassen und Ihre bevorzugte Variante einfach und bequem online bestellen – ab einem Bestellwert von zehn Euro versenden wir sogar gratis. Überzeugen Sie sich von unserer Leistung, unserem Service und unseren Produkten!

Wunschkennzeichen reservieren

Sichern Sie jetzt Ihr Kfz-Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle, indem Sie Ihren Kennzeichenbezirk in das Textfeld eingeben.

Als erfahrenes Team aus Spezialisten für Autoschilder, Motorrad-, Traktor- und Quadkennzeichen sind wir der richtige Partner, wenn Sie ein neues, zugelassenes Verkehrskennzeichen suchen. In unserem Onlineportal können Sie sich Ihr favorisiertes Kennzeichen kinderleicht und mit nur wenigen Klicks in ein paar Minuten selbst erstellen. Überprüfen Sie sekundenschnell die Verfügbarkeit der Schilder und bestellen Sie dann bequem online. Wir liefern deutschlandweit zu Ihnen nach Hause – schnell und sicher. Bei uns können Sie freie Kennzeichen also im Handumdrehen erstellen, reservieren, bestellen und sich schon bald damit auf der Straße sehen lassen. All unsere Kennzeichen sind bundesweit zertifiziert, in allen Zulassungsstellen anerkannt und versprechen eine langlebige Premiumqualität.

Freie Kennzeichen ganz einfach ermitteln

Sie möchten wissen, wie Sie bei uns freie Kennzeichen für Ihren Bezirk finden können? Geben Sie einfach das Kürzel Ihrer Zulassungsstelle (z. B. für Hamburg "HH", für Köln "K") in das zugehörige Feld ein und wählen Sie im Anschluss daran die entsprechende Zulassungsstelle aus – gibt es untergeordnete Anschriften, werden diese natürlich ebenfalls angezeigt (z. B. Hamburg Harburg). Anschließend können Sie sofort live prüfen, ob Ihr Wunschkennzeichen bereits vergeben ist oder nicht.

Ihr Experte rund ums Thema "Autoschilder"

Freie Kennzeichen sind nicht das einzige, was unsere Produktpalette hergibt: Wir führen auch Umweltplaketten, die Sie ebenfalls im Internet ordern können. Darüber hinaus finden Sie bei uns auch Fun-Schilder, Kennzeichenhalter, Parkplatzschilder und diverses Zubehör. Wofür Sie sich auch entscheiden, erfolgt Ihre Bestellung bis 18 Uhr, verschicken wir diese noch am selben Tag. Und sollte doch einmal etwas unklar sein: Unser Kundenservice ist montags bis sonntags von 8 bis 21 Uhr telefonisch unter 06151 / 870 81 70 sowie per E-Mail unter kontakt@gutschild.de für Sie da. Wir helfen Ihnen gerne und liefern Ihnen mit unserer Expertise eine passende Beratung für alle Ihre Fragen und Probleme.

Erfahren Sie hier alles rund um das Thema freie Kennzeichen

An den "Unterscheidungszeichen" Ihres Nummernschildes – das sind die ersten Buchstaben, welche den Zulassungsbezirk definieren – können Sie nichts ändern. Die "Erkennungsnummer" jedoch, also die hinter nachfolgende Buchstaben-Ziffer-Kombination, bietet Ihnen weitgehende Möglichkeiten zur Personalisierung Ihres Fahrzeugs – allerdings nur dann, wenn Ihre Wunschkombination noch frei ist.
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Freie Kennzeichen ermitteln, bestellen und reservieren bei Gutschild

Bei Gutschild können Sie alle Kennzeichen bestellen, ohne eine Erlaubnis oder ein Freigabepapier Ihrer Zulassungsbehörde zu besitzen. Doch mit dieser Freiheit kommt auch etwas Eigenverantwortung: Ob Ihre Zulassungsstelle die von Ihnen angelieferten Kennzeichen amtlich akzeptiert, hängt davon ab, ob diese Kombination noch nicht in ihrem Zulassungsbezirk vergeben wurde.

Kennzeichen-KombinationenJeder Zulassungsbezirk hat zwar einen großen, aber dennoch begrenzten Pool möglicher Kombinationen. Reservieren Sie ihren Wunsch deshalb vor einer Kennzeichenbestellung.
(stock.adobe.com © stockfoto-graf)

Nur, wenn dies der Fall ist, können Sie ihre Wunschkombination auch für Ihr Fahrzeug nutzen. Denn schließlich muss jedes Fahrzeugkennzeichen einzigartig sein. Duplikate, also mehrfach vergebene Kennzeichen, werden keinesfalls akzeptiert.

Wenn Sie bei uns Kennzeichen bestellen, sollten Sie sich daher sicher sein, dass ihre Wunschkombination frei und in Ihrem Zulassungsbezirk zudem nicht verboten ist. Dazu müssen Sie sich jedoch nicht mit den Webseiten der Behörden abmühen oder lange in der telefonischen Warteschleife Ihrer Zulassungsstelle verbringen.

Es genügt, wenn Sie wissen, welche Zulassungsbehörde für Sie zuständig ist, beziehungsweise, unter welchem Unterscheidungszeichen Ihr "Nummernschild" zugelassen werden muss. Mit diesen Informationen können Sie uns die Verfügbarkeit ihres Kennzeichens prüfen. Machen Sie gerne die Probe aufs Exempel:

  • ✅ Geben Sie in der kennzeichenförmigen Maske das Unterscheidungszeichen Ihres Wohnortes ein.
  • ✅ Wählen Sie gegebenenfalls die zuständige Zulassungsstelle aus (in großen Städten und manchen Landkreisen kann es vorkommen, dass Sie die Wahl haben).
  • ✅ Anschließend tragen Sie auf der nächsten Seite ihre gewünschte Kombination ein. Dabei können Sie es sich aussuchen, ob es eine komplette Wunschkombination sein soll, oder Sie nur bestimmte Buchstaben oder Ziffern wünschen – für das, was frei bleiben darf, geben Sie einfach Fragezeichen als Platzhalter ein.

Klicken Sie im Anschluss auf "Jetzt prüfen". Dann verbindet sich unsere Gutschild-Webseite mit den öffentlichen Registern der vergebenen und freien Kennzeichen. Binnen Sekunden bekommen Sie angezeigt, ob ihr Wunschkennzeichen noch verfügbar ist. Falls Sie sich für die Vorgehensweise mit wenigstens einem Platzhalter entschieden haben, bekommen Sie zudem angezeigt, welche Möglichkeiten dafür noch verfügbar sind.

Alles, was Sie dann noch tun müssen ist, sich gegebenenfalls für eine Kombination zu entscheiden, Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Wir übernehmen für Sie nicht nur die Reservierung Ihres Kennzeichens, sondern senden Ihnen gleich eine frei wählbare Anzahl von passenden Nummernschildern zu – bei Autokennzeichen sind bereits zwei Stück in der Maske voreingestellt, Sie können aber im Drop-Down-Menü auch beliebige andere Stückzahlen wählen.

Freie Kennzeichen: Eine Einrichtung mit Sinn

Seit den 1870er Jahren werden Kraftfahrzeugkennzeichen von den deutschen Behörden ausgegeben. Dies hat den Hintergrund, jedes Fahrzeug mit einer einzigartigen, klar ersichtlichen Identifikationsnummer zu versehen.

FahrzeugidentifikationsnummerDie Fahrzeugidentifikationsnummer ist schon aufgrund ihrer vielen Stellen als Kennzeichen völlig ungeeignet.
(stock.adobe.com © ALEKSANDR SEMENOV)

Auch die "Fahrgestellnummer" ist eine Kennung, die für jedes Fahrzeug einzigartig ist. Allerdings gibt es zu den außen angebrachten Kennzeichen deutliche Unterschiede:

  • ✅ Nummernschilder sind sehr viel älter als Fahrgestellnummern. Sie waren bereits ein mehr oder weniger einheitliches Prinzip, als jeder Fahrzeughersteller noch Seriennummern in ganz unterschiedlichen Formaten vergab.
  • ✅ Bis in die 1930er Jahre, als Autos mit selbsttragenden Karosserien aufkamen, war die Fahrgestellnummer tatsächlich nur eine Nummer des Fahrgestells, also des Rahmens unter dem Fahrzeug. Die Karosserie war hingegen nicht nummeriert.
  • ✅ Fahrgestellnummern waren uneinheitlich gestaltet und konnten leicht verändert oder entfernt werden, weil sie häufig nur auf angenieteten Plaketten eingestanzt waren.
  • ✅ Erst 1981 begann ein europaweiter Harmonisierungsprozess. Erst in diesem Zuge wurde die heute bekannte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) geschaffen.
  • ✅ Weder Fahrgestellnummer noch FIN können den behördlichen Wunsch nach ausreichender Kennzeichnung befriedigen – schließlich kennzeichnen Sie nur das jeweilige Fahrzeug, nicht den Halter.

Ein weiterer Punkt, weshalb sich die Fahrgestellnummer nicht gut für ein Nummernschild eignet: Sie besitzt ganze 17 Stellen – darunter Kürzel für den Hersteller, das Herstellerwerk und Modelljahrescodes. Nicht nur, dass eine so lange Kennung ein riesiges Nummernschild bräuchte, es wäre auch schwierig, sich das Kennzeichen auch nur teilweise zu merken – etwa für Verkehrsteilnehmer, die nur für Sekundenbruchteile einen Blick auf eine flüchtendes Unfallfahrzeig werfen können.

Aus diesem Grund gibt es seit Jahrzehnten das bewährte Prinzip der Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern. Sie werden bei jeder An- oder Ummeldung halterspezifisch vergeben, bestehen aus insgesamt höchstens acht verschiedenen Symbolen (bei Saisonkennzeichen auch nur sieben) und lassen sich somit gut einprägen.

Wie viele freie Kennzeichen es gibt

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viele unterschiedliche Kennzeichen es geben könnte und wie viele davon noch frei sind? Dann haben wir einige interessante Zahlen für Sie.

Kennzeichen mit Stil in Carbon-OptikMaximal acht Stellen ermöglichen zahlreiche Kombinationen. Selbst sehr große Zulassungsbezirke mit hunderttausenden Fahrzeugen haben deshalb mehr freie als vergebene Kombinationen.
(stock.adobe.com © pit24)

Dazu müssen Sie zunächst wissen, dass unterschiedliche Anzahlen von Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer vorgegeben sind. Offiziell teilt man die Erkennungsnummern deshalb per Buchstaben in Gruppen ein:

  • ✅ 1 Buchstabe und 1 bis 3 Ziffern
  • ✅ 2 Buchstaben und 1 bis 2 Ziffern
  • ✅ 2 Buchstaben und 3 Ziffern
  • ✅ 1 Buchstabe und 4 Ziffern
  • ✅ 2 Buchstaben und 4 Ziffern

Nicht in jedem Zulassungsbezirk sind sämtliche Gruppen verfügbar. Dabei kommt es vor allem darauf an, aus wie vielen Buchstaben dessen Unterscheidungszeichen besteht – denn schließlich muss immer die vorgegebene Höchstzahl von acht Symbolen eingehalten werden.

Das bedeutet, theoretisch gäbe es für jeden Zulassungsbezirk gut sieben Millionen Kennzeichenvarianten. Das wäre in dem Fall gegeben, dass ein Bezirk tatsächlich alle Erkennungsnummern aller Gruppen nutzen könnte.

Derzeit gibt es in Deutschland über 800 Unterscheidungszeichen. Damit könnte eine theoretische Zahl von 5,6 Milliarden Fahrzeugen angemeldet werden (800 x 7 Mio.), ohne dass es nötig wäre, die bisherigen Kennzeichen um eine zusätzliche Stelle zu erweitern.

Da zum Stand 1. Januar 2020 jedoch "nur" 65,8 Millionen Kraftfahrzeuge und Anhänger beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) registriert waren, bedeutet das, dass eine ganz erhebliche Anzahl von Kennzeichenkombinationen jederzeit frei ist – selbst, wenn man von der Gesamtzahl jene Buchstaben- und Ziffer-Kombinationen abzieht, die entweder deutschlandweit oder in einzelnen Zulassungsbehörden nicht ausgegeben werden.

Das gilt sogar in Bezirken, in denen sehr viele Fahrzeuge zugelassen sind – selbst in Berlin, also mit dem Unterscheidungszeichen "B", waren Anfang 2020 nur 1,45 Millionen Fahrzeuge zugelassen.

Wie die Kennzeichen gespeichert werden

Wenn Sie freie Kennzeichen suchen, woher wissen unsere Systeme dann, welche Kombinationen noch offen sind? Es liegt daran, dass Deutschland einen großen behördlichen Aufwand zur Speicherung betreibt.

KraftfahrtbundesamtSpätestens beim KBA findet sich eine lückenlose Kennzeichen- und Halterhistorie für jedes, jemals in Deutschland zugelassene Fahrzeug.
(stock.adobe.com © FM2)

Um Ihnen diesen Aufwand näher zu erläutern, hilft es, zunächst zu verstehen, wie das Zulassungs- und Speicherungsprozedere funktioniert:

  • ✅ Basierend auf den möglichen und tatsächlich verwendeten Gruppen weiß jede Zulassungsbehörde, wie viele Kennzeichen insgesamt für die bei ihr vergebenen Unterscheidungszeichen möglich sind. Sie hat auf ihren Servern einen riesigen "Pool" möglicher Kombinationen.
  • ✅ Reservieren Sie ein Kennzeichen, wird diese Kombination in dem Pool für 60 Tage gesperrt, darf also an niemand anderen als Sie ausgegeben werden.
  • ✅ Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen, ganz gleich ob per Reservierung oder Ausgabe einer Kombination durch die Behörde, wird die gewählte Kombination als "vergeben" markiert und bleibt es so lange, bis Sie das Fahrzeug wieder abmelden.
  • ✅ Im regelmäßigen Turnus sendet jede Zulassungsstelle Informationen an das Kraftfahrtbundesamt. Darin finden sich in diesem Zeitraum neu zugelassene, ab- und umgemeldete Kombinationen; zudem weitere Informationen über die jeweiligen Fahrzeuge.

Die Folge: Ihre Zulassungsstelle weiß jederzeit, welche Kennzeichen in ihrem Zuständigkeitsbereich vergeben und welche frei sind. Und beim KBA gibt es überdies einen gesamtdeutschen Überblick darüber, welche Kombinationen derzeit im Umlauf sind, welche Zulassungshistorie ein Fahrzeug hat.

Übrigens gehören das KBA und die Zulassungsstellen zu denjenigen Behörden, die als erste Computertechnik einführten. Zuvor wurde hier noch mühselig mit Karteikarten gearbeitet, dagegen waren bereits die ersten Lochkarten-Computer eine erhebliche Erleichterung.

Was Sie schon immer über vergebene und freie Kennzeichen wissen wollten

Könnten Sie einen Fahrzeughalter selbst ermitteln? Wer legt eigentlich die Unterscheidungszeichen fest und gibt es da überhaupt regelmäßige Änderungen? Rund um das Thema Kennzeichenvergabe gibt es einige Fragen, wir liefern Ihnen die passenden Antworten.

FAQs zu freien Kennzeichen

  • 1. Kann ich als Privatperson einen fremden Fahrzeughalter herausfinden?
    Einmal angenommen, jemand fährt Ihnen den Außenspiegel ab, ein Zeuge hat sich jedoch das Kennzeichen gemerkt. Könnten Sie den Halter selbst ermitteln? Ja, in diesem speziellen Fall schon.

    Außenspiegel Jenseits der Behörden können Halter nur bei sehr plausiblen Gründen beim KBA durch andere Stellen oder Personen angefragt werden.
    (stock.adobe.com © Cherdchai)


    Grundsätzlich sind Halterdaten durch diverse Datenschutzgesetze geschützt. Allerdings gibt es nach § 39 Straßenverkehrsgesetz auch eine Option auf eine „einfache Registerauskunft“.

    Allerdings kann diese nur unter enggesteckten Kriterien von jemand anderem als den Behörden erbeten werden (dafür ist das KBA der zuständige Ansprechpartner). Dazu zählen Privatpersonen, die irgendwelche Rechtsansprüche geltend machen können. Dazu auch Versicherungen, Parkhäuser, Tankstellen.

    In jedem Fall benötigt das KBA eine schriftliche Anfrage mit einer genauen Schilderung des Sachverhalts – ist dieser Grund nicht triftig, wird die Anfrage abgelehnt.
     
  • 2. Wer legt eigentlich die Unterscheidungszeichen fest?
    Prinzipiell handelt es sich hierbei um einen Vorgang, der in der Vergangenheit liegt. Zuständig für die Vergabe ist das Bundesverkehrsministerium. Wie die Unterscheidungszeichen festgelegt werden, orientiert sich an verschiedenen Kriterien:
     
    • Am Namen des Landkreises bzw. der Stadt, die der Zulassungsbezirk umfassen soll. Teils wird auch der Name derjenigen Kommune genutzt, in der sich der Verwaltungssitz befindet – etwa bei ANA des Erzgebirgskreises. Hier befindet sich die Kreisregierung in ANnAberg-Buchholz.
    • Am Wunsch, Verwechslungen zu vermeiden. Deshalb hat Hamburg ein HH für „Hansestadt Hamburg“ und das näherliegende HAM wird für die Stadt Hamm genutzt.
    • An der Maßgabe, keine Buchstabenkombinationen zu verwenden, die gegen „die guten Sitten“ verstoßen – daher gibt es beispielsweise nicht „PIS“ oder „KAK“, da diese an vulgärsprachliche Begriffe erinnern.

    Ausgehend von diesen Vorgaben werden neue Unterscheidungszeichen jedoch nur auf Antrag eines Zulassungsbezirks an das Bundesverkehrsministerium vergeben. In der Praxis gab es bislang nur drei wirklich bedeutsame Bewegungen:
     
    • 1956, als das aktuelle System der Unterscheidungszeichen eingeführt wurde.
    • In den 1960ern und -70ern, als durch die großen Gebietsreformen zahllose kommunale Neugliederungen erfolgten.
    • 2012, als die Kennzeichenliberalisierung es Zulassungsbezirken auf Antrag ermöglichte, Unterscheidungszeichen zusätzlich zugeteilt zu bekommen, die im Zuge der Gebietsreformen weggefallen waren.

    Damit ein Zulassungsbezirk heute also ein zusätzliches und/oder neues, zuvor nicht bestehendes Unterscheidungszeichen bekommen könnte, müsste es einen dahinterstehenden kommunal- und verwaltungsrechtlichen Akt geben, etwa eine Zusammenlegung zweier Landkreise.

    Das heißt auch, dass es keinerlei regelmäßige Änderungen gibt. Hier ist die Bundesrepublik bestrebt, möglichst viel Harmonie und so wenige Unterscheidungszeichen wie möglich zu gewährleisten – auch hierbei mit dem Hintergrund, eine möglichst schnelle und simple Erkennbarkeit zu gewährleisten.