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Grundsätzlich kann eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland verwendet werden, wenn sie gültig und rechtmäßig erworben wurde. Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis dürfen hierzulande Kraftfahrzeuge führen, die den entsprechenden Klassen des ausländischen Führerscheins entsprechen.
Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen:
Um einen ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben zu lassen, müssen Sie einen persönlichen Antrag stellen. Dieser Antrag richtet sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Es gibt keine bestimmte Frist für die Antragstellung. Der deutsche Führerschein, der Ihnen dann ausgestellt wird, enthält einen Vermerk, der darauf hinweist, dass eine ausländische Fahrerlaubnis vorgelegt wurde.
Der ursprüngliche ausländische Führerschein wird von der deutschen Behörde entweder an die Ausstellungsbehörde zurückgesandt oder in Verwahrung genommen. Grundsätzlich ist es möglich, ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzutauschen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der deutsche Führerschein zurückgegeben wird.
Für die Umschreibung sollten Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Lichtbild mitbringen. Außerdem müssen Sie den ausländischen Führerschein vorlegen. Es fallen Kosten für die Umschreibung an, die sich auf eine Gebühr von etwa 24 Euro belaufen.
Ein EU Führerschein, den ein Ausländer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben hat, ist in Deutschland uneingeschränkt gültig und bereitet keine Probleme.
Wenn ein ausländischer Führerschein aus einem Land stammt, das weder zur EU noch zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gehört, kann ein sogenannter internationaler Führerschein in Kombination mit dem ausländischen Führerschein als Nachweis für die Fahrerlaubnis dienen. Wenn kein internationaler Führerschein vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, den ausländischen Führerschein von einer anerkannten Stelle (z. B. einem Automobilclub) übersetzen zu lassen.
Wenn der Wohnsitz dauerhaft in die Bundesrepublik Deutschland verlegt wird, gilt ein ausländischer Führerschein, der außerhalb der EU erworben wurde, ab dem Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung nur noch für einen Zeitraum von sechs Monaten. Eine Ausnahme besteht, wenn der Betroffene glaubhaft versichern kann, dass er nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben wird. In diesem Fall kann die Fahrerlaubnis um ein Jahr verlängert werden.
Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, dass ein ausländischer Führerschein erneut geprüft wird. Nach Ablauf eines halben Jahres besteht die Möglichkeit, einen ausländischen Führerschein, der außerhalb der EU und des EWR erworben wurde, in Deutschland umzuschreiben. Wenn dies nicht geschieht, handelt es sich um eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß dem deutschen Gesetz. Das Fahren mit ausländischem Führerschein kann in dieser Konstellation schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Es erfüllt auch den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn der Fahrzeugführer nur einen ausländischen Führerschein vorweisen kann, der entweder nach dem Recht des ausstellenden Landes oder nach deutschen Vorschriften abgelaufen ist und er ansonsten keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Achten Sie beim Fahren mit ausländischem Führerschein auf die Einhaltung der Fristen, um Strafen zu vermeiden.
In den nachfolgenden Situationen ist es nicht möglich, einen ausländischen Führerschein in Deutschland anzuerkennen.
Eine Umschreibung ist ausgeschlossen, insofern:
Wer im Besitz eines ausländischen Führerscheins aus einem Land außerhalb der EU und des EWR ist, muss grundsätzlich nach Ablauf der oben genannten Frist von 6 Monaten sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung in Deutschland ablegen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, vorher eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Ausnahmen von der Notwendigkeit einer erneuten theoretischen und praktischen Prüfung.
Ausländer aus Nicht-EU Ländern sind von der theoretischen und praktischen Prüfung in Deutschland befreit, wenn im Ausstellerland die EU einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung gewährleistet werden. Es muss jedoch zweifelsfrei sichergestellt sein, dass die betreffende Person in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug unter den hier geltenden Verkehrsbedingungen sicher zu führen. Dazu müssen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden, die das Sicherheitserfordernis belegen können und in geeigneter Weise überprüfbar sind.
In diesem Fall muss ein entsprechendes Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land geschlossen worden sein, das Erleichterungen bei der Umschreibung für bestimmte Fahrzeugklassen mit sich bringt. Informationen darüber, mit welchen Ländern die Bundesrepublik Deutschland solche Anerkennungsabkommen abgeschlossen hat, sind in Anlage 11 zu den Paragrafen 28 und 31 der deutschen Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt.
Eine Person, die sich für mehr als 185 Tage in den USA aufgehalten hat und dort einen Führerschein erworben hat, darf nach ihrer Rückkehr nach Deutschland für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr nutzen. Der US-amerikanische Führerschein muss jedoch übersetzt und klassifiziert werden.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist es erforderlich, eine Umschreibung zu beantragen. In Ausnahmefällen kann auch eine Verlängerung gewährt werden, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 12 Monate dauern wird.
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein in einen deutschen umschreiben möchten, müssen Sie zuerst einen Antrag stellen.
Ein EU-Führerschein berechtigt Sie dazu, unbegrenzt in Deutschland zu fahren. Andere ausländische Führerscheine müssen nach sechs Monaten in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden.
Ja, wenn der ausländische Führerschein gültig ist, ist es erlaubt, mit diesem in Deutschland zu fahren. Die Dauer der Gültigkeit hängt vom Führerschein und dem Ausstellungsland ab.