Inhaltsverzeichnis:
Den lange ersehnten Führerschein können Sie nach dem erfolgreichen Abschluss der praktischen und theoretischen Prüfung erhalten. In vielen Fahrschulen gibt es die Möglichkeit, dass die Fahrschule den Führerschein beantragen kann. Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss vor der praktischen Prüfung erfolgen, damit Sie den Führerschein mit dem Bestehen der Prüfung direkt erhalten können.
Wenn Sie beim Straßenverkehrsamt den Führerschein beantragen, sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
Bevor Sie einen Führerschein beantragen, ist es wichtig, die Voraussetzungen zu prüfen. In den meisten Ländern muss man ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben, um einen Führerschein beantragen zu können. Darüber hinaus können weitere Bedingungen wie eine medizinische Untersuchung oder eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich sein. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Führerscheinbehörde über die genauen Anforderungen.
In Deutschland sind die Voraussetzungen je nach Führerscheinklassen klar an die folgenden Altersgrenzen gekoppelt:
Wenn Sie einen Führerschein neu beantragen, entstehen Kosten, die je nach Führerscheinklasse abweichend sein können. Die folgenden Fixkosten kalkulieren Sie für die Fahrerlaubnis im Vorfeld ein:
Im Rahmen Ihres Führerscheinantrages sind die Kosten teilweise in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fixiert. An diesen Größenordnungen können sich die zuständigen Straßenverkehrsämter orientieren. Wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen, können je nach Konstellation die folgenden Kostenpositionen dazukommen:
Je nach Straßenverkehrsamt kann die Dauer von dem Antrag des neuen Führerscheins bis zum Erhalt unterschiedlich lange dauern. Im Regelfall erhalten Sie Ihre neue Fahrerlaubnis nach zwei bis vier Wochen. Gibt es viele Anträge zu bearbeiten oder ist gerade Urlaubszeit, kann die Bearbeitungsdauer für den neuen Führerschein auch bis zu drei Monate dauern. Beachten Sie diese Fristen auch, wenn Sie Ihren neuen Führerschein online beantragen.
In Zeiten der Digitalisierung stellen sich immer mehr Gemeinden und Kommunen auf eine digitale Bearbeitung der neuen Führerscheinanträge um. Insbesondere in den Großstädten können Sie im Regelfall Ihren neuen Führerschein online beantragen. Beim Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis über den digitalen Weg ist zu beachten, dass Sie bei den meisten Straßenverkehrsämtern die notwendigen Unterlagen per Post übersenden müssen.
Je nach Kommune lässt sich der Antrag für den neuen Führerschein vollständig digital ausfüllen. Vorteilhaft ist dieser Weg für alle Beteiligten, da ein persönlicher Besuch der Straßenverkehrsbehörde entfällt. Die digitalen Formulare lassen sich zeit- und ortsunabhängig ausfüllen, sodass Sie sich nicht mehr nach den einschränkenden Öffnungszeiten richten müssen. In den Landkreisen und Städten mit der online Beantragung des Führerscheins ist der Personalausweis mit der eID erforderlich. Dank der digitalen Ausweisfunktionen können Sie sich personalisieren. Bei den Bezahlungsmöglichkeiten für die online Beantragung des Führerscheins gibt es aktuell noch Abweichungen. Während zum Beispiel im Lahn-Dill-Kreis ein PayPal Konto zwingend erforderlich ist, können Sie für den Antrag des Führerscheins über das Internet in zahlreichen anderen Städten und Kommunen auch andere Zahlungsoptionen nutzen.
Mit der Anpassung der Fahrerlaubnis-Verordnung sind alle gültigen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 gültig. Im Rahmen der Vereinheitlichung der Führerscheine innerhalb der Europäischen Union müssen Sie Ihren Führerschein neu beantragen und umtauschen. Für eine geordnete Koordination sind verschiedene Umtauschfristen festgelegt worden.
Wenn Sie den Führerschein beantragen, müssen Sie darauf achten, dass die neuen EU-Führerscheine nur noch für einen Zeitraum von 15 Jahren gültig sind. Bei dem "Antrag neuer Führerschein" für den EU-Führerschein ist zu beachten, dass Sie nur ein biometrisches Bild zusätzlich zum Antrag einreichen müssen. Grundsätzlich bleibt Ihr Führerschein von dem Umtausch selbst unberührt, Sie beantragen lediglich ein neues Dokument.
Sind Sie Besitzer eines DDR-Führerscheins, müssen alle bisher enthaltenen Führerscheinklassen auf die neue Fahrerlaubnis übertragen werden. Aufgrund der zahlreichen Änderungen bei den Bezeichnungen der Führerscheinklassen, werden zur Zusammenfassung Schlüsselzahlen genutzt. Für diese Schlüsselnummern gibt es separate Übersichten. Achten Sie bei der Übertragung zwingend auf die Vollständigkeit, damit Ihnen keine erhaltenen Führerscheinklassen verloren gehen.
Bei mehr als acht Punkten oder einem Alkohol- beziehungsweise Drogendelikt, wird Ihnen der Führerschein entzogen. Bei dem Führerscheinentzug gibt es in Deutschland grundsätzlich eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Je nach Delikt kann der Entzug des Führerscheins auch deutlich länger dauern. Da es keine gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Notwendigkeit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gibt, entscheidet sich diese Verpflichtung immer im Einzelfall. Je nach den Auflagen der Führerscheinstelle kann in bestimmten Konstellationen auch eine Wiederholung der Fahrschulausbildung in den betreffenden Führerscheinklassen erforderlich sein.
Nach dem Auslaufen der Sperrfrist und vollständiger Erfüllung der geforderten Auflagen können Sie den Führerschein nach dem Entzug nach beantragen. Achten Sie neben der Sperrfrist auch auf die Bearbeitungsdauer für den Rückerhalt des Führerscheins.