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Was ist die Führerschein Probezeit?

Die Probezeit nach dem Erhalt des Führerscheins ist eine besondere Phase, in der Fahranfänger ihre praktischen Fähigkeiten unter Beweis stellen und sich auf die Straße gewöhnen sollen. Im Regelfall dauert die Probezeit in Deutschland zwei Jahre. In dieser Zeit müssen Fahranfänger sich an bestimmte Vorschriften und Beschränkungen halten. Diese Regeln wurden eingeführt, um das Unfallrisiko zu senken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ein Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit hat deutlich größere Konsequenzen als außerhalb der Probezeit.

Probezeit beim Führerschein

Für welche Führerscheinklassen gilt die Probezeit?

Die Probezeit beginnt mit dem Ausstellungstag des Führerscheins und gilt für alle Fahrer, die ihren Führerschein erstmals erwerben, unabhängig vom Alter. Die Probezeit für das Auto ist ebenfalls klar fixiert, wie für einen Lkw oder andere Kfz-Typen. Ausgenommen von der Probezeit beim Führerschein sind die folgenden Fahrzeugklassen:

  • ✅ AM (Moped und Mofa)
  • ✅ S (motorisierte Dreiräder)
  • ✅ L und T(Traktoren und Arbeitsmaschinen bis 32 beziehungsweise 60 Kilometer pro Stunde)

Zu beachten ist auch bei den Klassen ohne Probezeit beim Führerschein, dass Sie eine Probezeitverlängerung des Führerscheins erfahren können, wenn Sie beispielsweise mit einem Moped verkehrsauffällig werden und in der Probezeit einer anderen Führerscheinklasse sind.

Alle Informationen zur Probezeit Führerschein Dauer

Außer in den zuvor genannten Ausnahmen gilt die Probezeit beim Autofahren und anderen Fahrzeugen erstmals in den folgenden Führerscheinklassen: A, B, C und D.

Die Probezeit beim BF17 gilt ebenfalls. Begleitetes Fahren ohne Probezeit können Sie bereits ab 17 Jahren realisieren. Insofern Sie bereits im Alter von 16 Jahren den Führerschein der Klasse A1 erhalten, müssen Sie nach dem Autoführerschein mit 18 Jahren keine Probezeit mehr beachten.

Grundsätzlich ist das Alter in Bezug auf die Probezeit des Führerscheins egal. Bei einer Probezeit des Führerscheins über 25 Jahren gelten ebenfalls die zwei Jahren wie bei einer Fahrerlaubnis mit 18 Jahren.

Eine Probezeit des Führerscheins von 4 Jahren müssen Sie absolvieren, wenn Sie innerhalb Ihrer regulären Probezeit von 2 Jahren ein Aufbauseminar vollziehen müssen. Dies trifft in dem Fall zu, wenn Sie innerhalb der Probezeit ein Verkehrsdelikt entsprechend der folgenden Einstufungen begehen. Die konkreten Erläuterungen zu Verstößen und deren Auswirkungen in der Probezeit beim Führerschein folgen im nächsten Absatz.

Die Probezeit Verlängerung beim Führerschein aufgrund von Verstößen

Halten Sie während der Führerschein Probezeit die Regeln nicht ein, wird Ihr Vergehen in A- und B-Verstöße eingeordnet.

Was zählt zu den A-Verstößen?

  • ✅ ein Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit um mindestens 21 Kilometer pro Stunde,
  • ✅ ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Kfz,
  • ✅ wenn Sie rechts überholen,
  • ✅ Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson,
  • ✅ wenn Sie Ihr Handy am Steuer nutzen,
  • ✅ ein Rotlichtverstoß

Weiterhin sind Vergehen wie Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung A-Verstöße. Innerhalb der Probezeit erhalten Sie bei diesen schwerwiegenden Verstößen ein Aufbauseminar. Im Resultat verlängert sich Ihre Probezeit des Führerscheins auf 4 Jahre.

Was sind B-Verstöße?

  • ✅ abgefahrene Reifen
  • ✅ Mitnahme von Kindern ohne die rechtsgültige Sicherung
  • ✅ Missbrauch des Kennzeichens
  • ✅ nicht vollständige Absicherung des Unfallortes oder bei einer Panne

Bei den B-Verstößen verlängert sich die Probezeit erst, wenn Sie zwei Verstöße dieser Kategorie während Ihrer Probezeit begangen haben. In diesem Fall erhöht sich Ihre Probezeit des Führerscheins auf 4 Jahre. Nicht zu einer Probezeitverlängerung des Führerscheins führen beispielsweise die folgenden Verstöße:

  • ✅ das Überschreiten der Parkzeit
  • ✅ Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 21 Kilometer pro Stunde
  • ✅ Halten in zweiter Reihe

Wann droht der Führerscheinentzug in der Probezeit?

Die Strukturierung nach A- und B-Verstößen spielt in der Probezeit beim Führerschein eine wichtige Rolle. Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit kommt es zu einer schriftlichen Verwarnung, wenn erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße erfolgt. In dieser Konstellation ist innerhalb der Probezeit der Führerschein noch nicht entzogen, jedoch kommt es zu einer Empfehlung an der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten.

In der letzten Stufe erfolgt der Führerscheinentzug in der Probezeit, wenn nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist erneut mindestens ein A- oder zwei B-Verstöße vorliegen.

Achten Sie besonders auf die schwerwiegenden Verstöße, um eine Probezeitverlängerung Ihres Führerscheins zu vermeiden.

Führerscheinentzug in der Probezeit

Was passiert, wenn keine Teilnahme auf Aufbauseminar erfolgt?

Ein Führerscheinentzug in der Probezeit droht Ihnen auch, wenn Sie das angeordnete Aufbauseminar nicht vollziehen. Im Regelfall greift für die Teilnahme an dem Aufbauseminar eine Frist von zwei Monaten. Insofern Sie eine Fristverlängerung benötigen, sollten Sie sich bestenfalls juristisch beraten lassen und gegebenenfalls über einen bewussten Führerscheinentzug in der Probezeit nachdenken.

Warum wird von einer Probezeit des Führerscheins mit 21 Jahren gesprochen?

Egal wie lange Sie den Führerschein schon besitzen, gilt für alle Fahrer in Deutschland eine 0 Promille-Grenze bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Durch dieses absolute Alkoholverbot gilt die Probezeit beim Führerschein mit 17 auch länger in Bezug auf das Alkoholverbot. Mit einem Verstoß gegen diesen Grundsatz verlängert sich Ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre und Sie erhalten einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Zudem müssen Sie mit einer Strafe bis zu 250 Euro rechnen.

Welche aktuellen Diskussionen rund um die Probezeit des Führerscheins gibt es?

Vor nicht langer Zeit gab es diverse Diskussionen, die Probezeit für den Führerschein auf 3 Jahre verlängern. Da die Statistiken von Unfallstatistiken nachgewiesen haben, dass insbesondere durch die Fahranfänger Unfälle verursacht worden, gab es den Vorschlag, die Probezeit des Führerscheins auf 3 Jahre zu verlängern. Dieser Vorschlag wurde unter anderem von Experten des ADAC begrüßt. Im Rahmen der Führerschein Neuerteilung der Probezeit blieb es bisher bei Diskussionen, sodass die Einführung der Probezeit des Führerscheins von 3 Jahren bisher nur medial diskutiert wurde.

In Bezug auf die Probezeit des Führerscheins kamen die Experten des ADAC auch zu der Ansicht, die Probezeit beim Führerschein mit 17 dahingehend anzupassen, dass das Einstiegsalter auf 16 Jahren sinken soll. Die Probezeit beim Auto würde dies nicht direkt betreffen, wobei bei einer Umsetzung des begleiteten Fahrens ab 16 die Probezeit bereits mit der Erreichung der Volljährigkeit abgeschlossen wäre.