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Bei dem Führerschein Mindestalter gibt es je nach Art des Führerscheins verschiedene Altersklassen und Altersstufen. Das Mindestalter für das begleitete Fahren weicht deutlich von dem Mindestalter für den LKW Führerschein ab. Festgelegt werden alle Altersstufen für den Führerschein in Paragraf 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Dabei ist zu beachten, dass in Bezug auf die Führerscheinklassen das Mindestalter nicht zwangsläufig 18 Jahre ist.

Mindestalter für den Führerschein

Ab wann darf man den Führerschein machen?

Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis hängt von dem Fahrzeugtyp und der Führerscheinklasse ab. In der folgenden Übersicht finden Sie die Altersklassen für die Führerscheinklassen im Überblick:

- 15 Jahre: AM - Mofa und Leichtfahrzeuge bis zu 45 km/h

- 16 Jahre: A1 - Leichtkraftrad bis 80 km/h

  • ✅ M - Kleinkrafträder wie Roller bis 45 km/h
  • ✅ L - kleinere landwirtschaftliche Zugfahrzeuge
  • ✅ T - Zugfahrzeuge

- 17 Jahre: B - begleitetes Fahren

- 18 Jahre: A1 - Leichtkraftrad bis 100 km/h

  • ✅ A - Motorrad mit maximal 35 KW
  • ✅ B - Pkw
  • ✅ C - Lkw über 7,5 Tonnen ohne gewerbliche Beförderung
  • ✅ C1 - Lkw bis 7,5 Tonnen
  • ✅ T - landwirtschaftliche Zugfahrzeuge über 40 km/h

- 20 Jahre: A - Motorrad ohne Leistungseinschränkungen

- 21 Jahre: C - Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen bei gewerblicher Beförderung

  • ✅ D - Omnibusse
  • ✅ D1 - Omnibusse bis zu maximal 16 Fahrgäste

- 24 Jahre: A - Motorrad ohne Leistungseinschränkungen bei direktem Einstieg

Mit wie viel Jahren kann man den Führerschein machen?

Für alle Führerscheinklassen greift das Mindestalter je nach Fahrzeugtyp. Generell können Sie den theoretischen und praktischen Unterricht in bestimmten Fristen finalisieren, der bei allen Fahrzeugklasse analog ist. Bei den Theoriestunden dürfen Sie im Regelfall je nach Entscheidung der Fahrschule bereits unmittelbar nach der Anmeldung mit dem Unterricht starten. Die Prüfung ist ab drei Monate vor dem Mindestalter möglich.

Bei den Praxisstunden dürfen Sie ab sechs Monaten vor dem Mindestalter starten und die Prüfung frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Alters absolvieren.

Ab wann kann man den Auto Führerschein machen?

Das Mindestalter für die Theorieprüfung für das Auto ist im Alter von 17 Jahren möglich, da Sie bereits im Alter von 17 Jahren durch das begleitete Fahren mit einem Pkw fahren können. Das Mindestalter für begleitetes Fahren liegt bei 17 Jahren und wird mit der Bezeichnung B17 abgekürzt. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Führerscheinklasse. Realisieren Sie den Abschluss der Führerscheinprüfung mit dem Mindestalter für begleitetes Fahren ab 17, dürfen Sie im Alter von 18 Jahren automatisch ohne Begleitung fahren. Dabei kann der Führerschein in der Folge in den EU-Führerschein umgetauscht werden. Beim Mindestalter für begleitetes Fahren ist die Theorieprüfung ebenfalls frühstens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.

Das Führerschein Alter für den Pkw liegt bei 18 Jahren, wobei Sie die theoretische und praktische Prüfung bereits im Vorfeld finalisieren können. Das Mindestalter für die Theorieprüfung fürs Auto ist exakt 3 Monate vor Ihrem 18. Geburtstag.

Die Führerscheinklasse B umfasst alle Kraftfahrzeuge ausgenommen von den Klassen AM, A1, A2 und A, sodass das maximale Gewicht von 3.500 Kilogramm nicht überschritten werden darf. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis fürs Auto ohne begleitetes Fahren liegt bei 18 Jahren.

Welches Mindestalter beim Motorradführerschein ist maßgeblich?

Das Mindestalter für den A Führerschein liegt bei 24 Jahren. Als Vorstufen sind die Motorradführerschein A1 und A2 realisierbar, die Sie ab 16 Jahren (A1) beziehungsweise 18 Jahren (A2) absolvieren können. Wenn Sie bereits seit zwei oder mehr Jahren den Führerschein A2 besitzen, ist der Führerschein A auch ab 21 Jahren möglich. Zu der Führerscheinklasse A1 zählen alle Krafträder inklusive Beiwagen. Mit dem Führerschein A erhalten Sie automatisch die Führerscheinklasse AM, A1 und A2.

Mindestalter für den Motorradführerschein

Das Mindestalter für den Mopedführerschein liegt bei 16 Jahren und wird mit der Bezeichnung A1 klassifiziert. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Wenn Sie Führerschein mit 16 anfangen, profitieren Sie bei den folgenden Führerscheinklassen durch Vorkenntnisse.

Das Mindestalter für den Motorradführerschein A2 liegt bei 18 Jahren. Diese Klasse umfasst Fahrzeuge bis zu einer Leistung von 35 kW, wobei es keine Begrenzung hinsichtlich des Hubraums gibt.

Wie hoch ist das Mindestalter beim Lkw Führerschein?

Analog zu den anderen Fahrzeugklassen gibt es beim Lkw Führerschein eine Altersgrenze. Das Lkw Führerschein Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Die betroffene Führerscheinklasse C kann nach einer Gesetzesanpassung im Rahmen der Ausbildung bereits ab 18 Jahren realisiert werden. Handelt es sich um keine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, gilt beim Lkw Führerschein eine Altersgrenze von 21 Jahren. Mit der Führerscheinklasse C bei einem Lkw Führerschein Mindestalter von 18 beziehungsweise 21 Jahren dürfen Sie auch andere Fahrzeugklassen außer Motorräder und Busse fahren. Mit dem C-Führerschein ist es Ihnen erlaubt, Fahrzeuge über einem Gewicht von 3.500 Kilogramm zu fahren. Eine Lkw Führerschein Altersgrenze gibt es nicht, jedoch müssen Sie den Lkw Führerschein generell alle 5 Jahre verlängern lassen, um die Gültigkeit zu bewahren.

Weitere Führerscheinklassen Mindestalter

In Bezug auf das Führerscheinklassen Mindestalter greifen je nach Fahrzeugtyp verschiedene Grenzen. Das Mindestalter für den Traktorführerschein ist von der tatsächlichen Nutzung abhängig. Das Mindestalter für den Führerschein liegt bei 16 Jahren, wobei dieses Alter das Mindestalter für den Traktorführerschein bei einer Nutzung von Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft beschränkt. Weiterhin greift in dieser Konstellation eine Maximalgeschwindigkeit von 40 km/h.

Beim Busführerschein liegt das Mindestalter grundsätzlich bei 24 Jahren. Dabei ist zu beachten, dass Sie im Rahmen der Ausbildung zum Busfahrer bereits mit 21 Jahren über eine gesonderte Prüfung den Führerschein D erlangen können. Mit dem Bundeskraftfahrerqualifikationsgesetz sollen Anreize geschaffen werden, den Beruf des Busfahrers bereits in jüngeren Jahren zu fördern. Damit beträgt beim Busführerschein das Mindestalter 21 Jahre, wenn Sie die IHK-Prüfung nach Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 vollziehen. Besonders sind beim Mindestalter für den Busfahrerschein einige Sonderregelungen. Sie können beispielsweise Fahrten unter 50 Kilometern bereits ab 21 Jahren realisieren, wenn Sie eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Bundeskraftfahrerqualifikationsgesetz haben. Das Mindestalter der Fahrerlaubnis liegt stets bei drei Monaten vor dem jeweiligen Mindestalter bei der theoretischen Prüfung und einem Monat vor der praktischen Prüfung.