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Einleitung

Die Führerscheinklassen für Traktoren und Arbeitsmaschinen können je nach Land und Region variieren. Im Allgemeinen gibt es jedoch bestimmte Kategorien, die den Betrieb dieser Fahrzeuge regeln. Dabei gilt es stets zu beachten, dass Sie die jeweiligen Fahrzeuge nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis fahren dürfen. In dem folgenden Kapitel erläutern wir Ihnen alle Führerscheinklassen für Arbeitsmaschinen.

Führerscheinklassen in der Landwirtschaft

Die Führerscheinklassen in der Landwirtschaft

Bei den Führerscheinklassen in der Landwirtschaft wird insbesondere in zwischen den Klassen T und L unterschieden. Ergänzend dazu kann, je nach Fahrzeugtyp, der Führerschein der Klasse CE für Sie relevant werden, wenn Sie auch größere Fahrzeuge fahren wollen.

Folgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Führerscheinklassen T und L.

Führerscheinklasse L: Bei den Führerscheinklassen der Zugmaschinen ist die Führerscheinklasse L für leichte land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, wie beispielsweise Traktoren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h relevant.

Mit dieser Klasse dürfen Sie in der Regel auch Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Roder oder Feldhäcksler führen, solange diese nicht schneller als 25 km/h fahren. Weiterhin können Sie im Bereich der Führerscheinklassen der Zugmaschinen mit der Klasse L die Führerscheinklassen der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen fahren. In dieses Segment zählen unter anderem die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Die Führerscheinklasse L ist auch für Aushilfen oder Saisonarbeiter interessant, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Führerscheinklasse T: Die Führerscheinklasse T gilt für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h. Mit dieser Klasse dürfen Sie größere Traktoren und Arbeitsmaschinen bedienen, die schneller als 40 km/h fahren können. Bei den Zugmaschinen dürfen Sie mit dieser Führerscheinklasse eine Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h mit einem Anhänger erreichen.

Zu beachten ist bei den Führerscheinklassen für den Traktor in der Klasse T, dass Sie bereits mit 16 Jahren die Fahrerlaubnis erhalten können, wenn Sie eine entsprechende Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Zu beachten ist jedoch, dass Sie erst ab einem Alter von 18 Jahren die Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h fahren dürfen. Sind Sie unter 18 Jahren, beträgt die maximale Geschwindigkeit 40 km/h.

Führerscheinklassen T und L

Die Führerscheinklasse CE

Neben den typischen Führerscheinklassen L und T zählt die Klasse CE im weiteren Sinne ebenfalls zu den Führerscheinklassen für Zugmaschinen beziehungsweise für die Landwirtschaft. Aufgrund des hohen Transportvolumens in der Landwirtschaft werden auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben vermehrt LKWs eingesetzt. Für den landwirtschaftlichen Einsatz empfiehlt sich vor allem die Klasse CE unter den verschiedenen LKW-Klassen. Mit dieser Klasse ist es möglich, Fahrzeugkombinationen zu fahren, bestehend aus einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 Kilogramm und Anhängern (einschließlich Sattelanhängern) über 750 Kilogramm. Der Führerschein der Klasse CE ist auch erforderlich, um Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h zu fahren.

Seit dem 19. Januar 2013 wurde das Mindestalter für den Erwerb des LKW-Führerscheins wieder auf 21 Jahre angehoben. Es gibt jedoch Ausnahmen: Personen, die die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erlangt haben oder eine entsprechende Ausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Beruf absolviert haben, können bereits mit 18 Jahren den LKW-Führerschein erwerben. Dies ist jedoch hauptsächlich für Personen von Interesse, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind. Im Allgemeinen ist dies für landwirtschaftliche Transporte von eigenen Produkten und Bedarfsgütern in der Regel nicht erforderlich.

Was ist beim Umtausch der Führerscheinklassen für den Traktor zu beachten?

Für den Pflichtumtausch der alten Pkw-Führerscheine der Klasse 3 wird die Klasse T nur auf Antrag hin erteilt. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft ausgeübt wird. Wenn der Antrag beim Umtausch nicht gestellt wird, ist es nicht mehr möglich, die Klasse T nachträglich einzutragen. In diesem Fall wird nur die Klasse L eingetragen, für die kein Antrag erforderlich ist.

Inhaber der alten Lkw-Klasse 2 sind berechtigt, alle Fahrzeuge der Klasse T zu führen. Beim Umtausch des Führerscheins wird die Klasse T automatisch erteilt. Wenn der Inhaber die Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert, erlischt die Lkw-Fahrberechtigung, jedoch nicht die Klasse T. Wenn Sie bereits einen alten Scheckkarten-Führerschein haben, der vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurde, erhalten Sie die Klasse T nur, wenn sie bereits eingetragen war. Beim Umtausch der Scheckkarte ist es nicht möglich, die Fahrberechtigung von Klasse L auf Klasse T auszuweiten. Achten Sie daher bei allen Führerscheinklassen in der Landwirtschaft beim Umtausch in den neuen EU Führerschein darauf, dass Sie keine Fahrzeugklassen verlieren.

Die Kosten der Führerscheinklassen in der Landwirtschaft

In Bezug auf die Kosten für die Führerscheine in der Landwirtschaft gibt es regionale Unterschiede. Für die Klasse T können Sie circa 1.000 Euro einplanen. Deutlich günstiger ist der Führerschein in der Klasse L mit etwa 500 Euro.