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Die Umtauschfrist für den Führerschein hängt von zwei Faktoren ab: dem Ausstellungsdatum und dem Geburtsjahr. Wenn der Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, ist das Geburtsjahr des Fahrzeughalters entscheidend.
Die folgenden Jahrgänge von 1953 bis 1958 mussten ihren Führerschein bis zum 19. Juli 2022 umtauschen. Hier sind die Fristen für die anderen Jahrgänge:
Wenn der Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, ist das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist maßgeblich.
Laut ADAC ist ein freiwilliger Umtausch jederzeit möglich, auch vor dem angegebenen Datum. Um beim Führerschein umtauschen die Fristen nicht zu versäumen, sollten Sie sich die für Sie zutreffenden Daten vormerken.
Gemäß der Dritten EU Führerscheinrichtlinie müssen alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in den neuen EU Führerschein umgetauscht werden. Dieser Schritt wurde unternommen, um sicherzustellen, dass alle Führerscheine innerhalb der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Design haben. Somit soll eine einheitliche Norm für alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine geschaffen werden.
Die Umtauschmöglichkeit für den Führerschein besteht in der Regel bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle. In einigen Fällen kann auch das örtliche Bürgeramt zuständig sein. Aufgrund der großen Nachfrage kann es insbesondere zu Beginn des Jahres schwierig sein, kurzfristig einen Termin zu bekommen. Es ist daher ratsam, ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen. Wenn Sie den Führerschein umtauschen, buchen Sie online vorab einen Termin, um Wartezeiten und unnötige Wege zu sparen, wenn Sie EU Führerschein umtauschen.
Wenn Sie den grauen Führerschein umtauschen, benötigen Sie wie bei allen anderen Führerscheinarten folgende Dokumente:
Zusätzlich wird für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt. Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Auch wenn der alte Papierführerschein nicht von der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt. Diese Abschrift kann per Post, telefonisch oder auch online beantragt werden und wird dann an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
Der Führerscheinumtausch in den neuen Scheckkarten-Führerschein ist mit einer Gebühr von etwa 30 Euro verbunden. Die genaue Höhe kann leicht abweichen, zum Beispiel sind es in Hamburg 30,40 Euro, in Kiel 30,10 Euro und in Hannover 30,39 Euro. Falls der fertige EU Führerschein per Post verschickt werden soll, sollten Sie auch die Versandkosten berücksichtigen. Darüber hinaus fallen Kosten für das notwendige biometrische Passfoto an. Bedenken Sie zudem die Kosten für den Sprit der Fahrten zu den zuständigen Straßenverkehrsämtern.
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich lediglich um eine administrative Angelegenheit. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen, und es sind keine zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen oder Prüfungen erforderlich, es sei denn, es handelt sich um einen Lkw-Führerschein der alten Klasse 2 oder 3. Somit verlieren Sie im Zuge des Führerschein Wechsels keine bestehenden Führerscheinklassen.
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen empfiehlt jedoch, einen Termin für einen Sehtest zu vereinbaren. Der Umtausch bietet eine gute Gelegenheit, das Sehvermögen auf Fahrtauglichkeit zu überprüfen.
Wenn Sie den Umtausch des Führerscheins nicht rechtzeitig durchführen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro belegt werden. In Ausnahmefällen können die Länder jedoch auf die Verhängung einer Geldbuße verzichten.
Der neue EU Führerschein ist anders als zuvor 15 Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie die Dokumente, ähnlich wie den Personalausweis oder den Reisepass, erneuern. Diese 15-Jahres-Gültigkeitsfrist gilt bereits für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Durch diese Befristung wird die Fälschungssicherheit verbessert, da das Passfoto und die persönlichen Daten regelmäßig aktualisiert werden.
Übrigens: Für den Motorrad Führerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie für den Pkw Führerschein. Auch er muss spätestens alle 15 Jahre erneuert werden.