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Was ist der EU Führerschein?

Die EU Fahrerlaubnis ist ein einheitliches Führerscheindokument, das in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig ist. Er wurde eingeführt, um die Mobilität innerhalb der EU zu erleichtern und einheitliche Standards für den Führerscheinerwerb und die Fahrerlaubnis zu schaffen. Der Euro Führerschein wird in den verschiedenen Klassen ausgestellt, die je nach Fahrzeugtyp und -kategorie variieren.

EU Führerschein

Der EU Führerschein basiert auf einer EU-Richtlinie, die die Mindestanforderungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis festlegt. Diese Richtlinie legt gemeinsame Standards für den theoretischen und praktischen Unterricht, die medizinischen Anforderungen und die Prüfungsverfahren fest. Jeder Mitgliedsstaat ist jedoch berechtigt, zusätzliche nationale Anforderungen festzulegen, solange sie die Mindeststandards der EU-Richtlinie erfüllen.

Alle Fakten zur Gültigkeit des EU Führerscheins

Als der EU Kartenführerschein erstmals eingeführt wurde, war im Regelfall kein Ablaufdatum auf dem Dokument hinterlegt. Dies führte zu dem Missverständnis, dass der EU Führerschein unbegrenzt gültig sei. Dies galt jedoch nur bis zur Einführung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 2013. Seitdem hat jede EU Fahrerlaubnis, die vorher ausgestellt wurde, ein Ablaufdatum erhalten. Dies betrifft sowohl die EU Führerscheine als auch alle nationalen Führerscheine, die noch im Umlauf sind, wie zum Beispiel den rosa Führerschein in Deutschland. Wenn Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen Sie ihn bis zum 19. Januar 2033 in einen neuen EU Führerschein umschreiben lassen. Nach diesem Datum wird ein neuer EU-Führerschein zur Pflicht, und alle älteren Fahrerlaubnisdokumente im EU-Raum verlieren ihre Gültigkeit.

Die Führerschein Gültigkeit eines EU Führerscheins, der nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, beträgt 15 Jahre.

Es ist von großer Bedeutung, das Ablaufdatum Ihres EU-Führerscheins im Auge zu behalten. Eine rechtzeitige Umschreibung oder Erneuerung stellt sicher, dass Sie weiterhin über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und keine rechtlichen Probleme beim Führen eines Fahrzeugs in der EU auftreten. Verpassen Sie nicht das EU Führerschein Ablaufdatum und nehmen Sie die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig vor, um Ihren EU Führerschein gültig zu halten.

Einen EU Führerschein beantragen

Um einen Führerschein, der in einem europäischen Land ausgestellt wurde, in eine EU Kartenführerschein umzuschreiben, müssen Sie zur Führerscheinbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz gehen. Die Umschreibung kann nur an Ihrem Wohnort und nicht an beliebigen Orten in der EU erfolgen.

Für die Beantragung eines EU-Führerscheins benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Es ist nicht erforderlich, den EU-Führerschein "neu zu machen" und eine erneute Fahrprüfung abzulegen. Stattdessen reicht es aus, wenn Sie mit Ihrem alten Führerschein, einem gültigen Ausweisdokument und einem biometrischen Passbild zu Ihrer Führerscheinstelle gehen und dort die Umschreibung beantragen. Je nach Wohnort und Auslastung der Behörde kann es ratsam sein, einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür unsere direkte Schnittstelle zu zahlreichen Straßenverkehrsämtern, sodass Sie direkt online einen Termin vereinbaren und sich unnötige Wege und Wartezeiten sparen.

Für die folgenden Führerscheinklassen müssen Sie zusätzlich weitere Unterlagen mitbringen:

  • ✅ Führerscheinklassen C/CE/C1/C1E: Sehtest, Nachweis der körperlichen Gesundheit
  • ✅ Führerscheinklasse D: medizinisches Gutachten

Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise mitzubringen, um den Umschreibungsprozess reibungslos und effizient zu gestalten. Achten Sie darauf, dass Sie die spezifischen Anforderungen für Ihre Führerscheinklasse erfüllen und alle erforderlichen Dokumente vorlegen können. Durch eine sorgfältige Vorbereitung stellen Sie sicher, dass die Umschreibung Ihres Führerscheins problemlos erfolgt und Sie Ihren EU-Führerschein erhalten.

Welche Umtauschfristen gelten für den EU Führerschein?

Wenn Sie als Besitzer älterer Führerscheine den EU Führerschein neu beantragen, haben Sie je nach Gültigkeit keine unmittelbare Verpflichtung, diesen sofort gegen einen Europa Führerschein umzutauschen. Spätestens ab dem 19. Januar 2033 müssen jedoch alle Führerscheine in Deutschland den europäischen Standards entsprechen. Um die Behörden nicht auf einen Schlag zu überfordern, haben sich die Experten auf folgende Umtauschfristen für die Führerscheine geeinigt:

  • ✅ Ausstellungsjahr alter Führerschein: 1999 - 2001: Umtauschfrist 19.01.2026
  • ✅ Ausstellungsjahr alter Führerschein: 2002 - 2004: Umtauschfrist 19.01.2027
  • ✅ Ausstellungsjahr alter Führerschein: 2005 - 2007: Umtauschfrist 19.01.2028
  • ✅ Ausstellungsjahr alter Führerschein: 2008: Umtauschfrist 19.01.2029
  • ✅ Ausstellungsjahr alter Führerschein: 2009: Umtauschfrist 19.01.2030
  • ✅ Ausstellungsjahr alter Führerschein: 2010: Umtauschfrist 19.01.2031
  • ✅ Ausstellungsjahr alter Führerschein: 2011: Umtauschfrist 19.01.2032
  • ✅ Ausstellungsjahr alter Führerschein: 2012 - 2013: Umtauschfrist 19.01.2033

Welche Kosten entstehen durch den neuen Europa Führerschein?

Die Frist für den Umtausch alle 15 Jahre sorgt für EU Führerschein Kosten in Höhe von circa 35 Euro. Dabei fallen Kosten für die Bearbeitung des Kartenführerscheins von etwa 25 Euro an. Weiterhin benötigen Sie bei jedem Umtausch ein neues biometrisches Passbild und müssen die Kosten für den Weg zu dem Straßenverkehrsamt berücksichtigen.

Ein neuer EU Führerschein - das sind die Vorteile

Der EU Führerschein ist in der gesamten Europäischen Union anerkannt, was bedeutet, dass eine Fahrerlaubnis, die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, in allen anderen Mitgliedstaaten gültig ist. Dies ermöglicht es Ihnen, mit Ihrer Fahrerlaubnis frei in der gesamten EU zu reisen und Fahrzeuge zu führen, die den von Ihrem Führerschein abgedeckten Kategorien entsprechen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Mitgliedsstaat das Recht hat, bestimmte Einschränkungen oder zusätzliche Anforderungen für Fahrer aus anderen EU-Ländern festzulegen. Dies kann beispielsweise die Anerkennung von Sonderkategorien oder zusätzliche Prüfungen für bestimmte Fahrzeugtypen umfassen.