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Was sind die Voraussetzungen für begleitetes Fahren?

Sie warten wie viele andere Jugendliche ungeduldig auf Ihren 18. Geburtstag, um endlich selbst Auto fahren zu dürfen? Dank der Fahrerlaubnis mit 17 können Sie die Wartedauer deutlich verkürzen. Bereits seit dem Jahr 2011 gibt es die Option des Führerscheins mit 17 Jahren.

Begleitetes Fahren

Es gibt für das begleitete Fahren Voraussetzungen, die wir Ihnen gern in Kurzform präsentieren:

  • ✅ mindestens eine Begleitperson, die alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt
  • ✅ erfolgreicher Abschluss des Grundkurses "Ausbildung zur Ersten Hilfe"
  • ✅ ein erfolgreich absolvierter Sehtest
  • ✅ eine Fahrschule

Begleitetes Fahren wird durch die Praxiserfahrung der Begleitperson präventiv unterstützt. Wenn Sie ein Auto alleine fahren mit 17, dürfen Sie nicht ohne Ihre Begleitperson unterwegs sein. Auch wenn die Begleitperson keine Verantwortung für die Fahrten übernimmt, ist die Begleitperson im Fahrzeug zwingend erforderlich. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres können Sie dank des Führerscheins mit 17 direkt ohne Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen.

Wann ist die Anmeldung für den Führerschein mit 17 Jahren möglich?

Sie können mit Ihren Fahrstunden für das begleitete Fahren genau sechs Monate vor Ihrem 17. Geburtstag starten. Wenn Sie den Führerschein mit 17 beantragen, können Sie nach erfolgreichen Fahrstunden und Prüfungen mit dem Erreichen des Mindestalters starten. Mit der beantragen Führerscheinklasse BF17 dürfen Sie alle Fahrzeuge fahren, welche auch im klassischen Führerschein der Klasse B enthalten sind. Dazu zählen:

  • ✅ Auto
  • ✅ begrenzte Motorroller der Klasse AM (bis 45 Kilometer pro Stunde)
  • ✅ begrenzte Traktoren der Klasse L (bis 40 Kilometer pro Stunde)

Mit dem BF17 Führerschein dürfen Sie die Klassen AM und L auch ohne Ihre Begleitperson fahren.

Bei Ihrem Antrag zum BF17 Führerschein benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten. In diesem Zusammenhang wird in den BF17 Führerschein die Begleitperson direkt eingetragen, wobei Sie auch mehrere Begleitpersonen bei Einhaltung der Voraussetzungen eintragen lassen können.

Die Prüfung beim Führerschein mit 17

Die Prüfungsbescheinigung beim Führerschein mit 17 erhalten Sie nach Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung. Dabei ist zu beachten, dass die Prüfungsbescheinigung bei der Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nur für drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag gilt. Beantragen Sie im Bestfall den Kartenführerschein ab 18 Jahren frühzeitig bei der zuständigen Zulassungsstelle. Mit dieser Umwandlung wechseln Sie die Bescheinigung zum begleiteten Fahren mit 17 in den richtigen Führerschein.

Wenn Sie über begleitetes Fahren mit 17 den BF17 Führerschein realisieren, dürfen Sie die Theorieprüfung frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen. Für die praktische Prüfung zum Autofahren mit 17 gilt eine Frist von einem Monat vor Ihrem 17. Geburtstag.

Achten Sie bei dem Führerschein bis zu Ihrem 18. Lebensjahr darauf, immer den Personalausweis dabei zu haben. Da Führerschein mit 17 Jahren kein Foto enthält, sind beide Dokumente zwingend erforderlich.

Die Probezeit beim Führerschein mit 17

Zählt begleitetes Fahren zur Probezeit? Diese Frage stellen sich viele Jugendlich, die sich für begleitetes Fahren mit 17 Jahren interessieren.

Der erste Führerschein, den Sie erhalten, führt immer zu einer Probezeit von zwei Jahren. In diesem Zeitraum sind die "Strafen" bei Verkehrsdelikten deutlich höher als außerhalb der Probezeit. Die Probezeit beim Führerschein mit 17 gilt ebenso für zwei Jahre, wie bei anderen Fahrzeugklassen. Durch die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren haben Sie bei ausbleibenden Verstößen gegen die Verkehrsordnung bereits mit 19 Jahren die zwei Jahre Probezeit überstanden. Mit der Fahrerlaubnis A1 können Sie die Probezeit auch noch früher beenden.

In Bezug auf die Probezeit beim Führerschein mit 17 sollten Sie weiterhin an die Null-Promille-Grenze denken. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt generell eine Null-Promille-Grenze!

Führerschein mit 17

Die Voraussetzungen für begleitetes Fahren - die Begleitpersonen

Bei der Wahl der Begleitpersonen gibt es einige Anforderungen, die die Personen beim begleiteten Fahren erfüllen müssen. Wenn Sie den Führerschein mit 17 beantragen, muss mindestens eine Begleitperson eingetragen werden und dabei die folgenden Voraussetzungen für den BF17 Führerschein erfüllen:

  • ✅ Mindestalter von 30 Jahren
  • ✅ Besitz des Führerscheins mit Klasse B seit fünf Jahren ohne Unterbrechung
  • ✅ maximal ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

Die Begleitperson hat wichtige Aufgaben im Straßenverkehr, denn Sie soll Ruhe und Sicherheit auf Sie als Fahranfänger ausstrahlen. Daher ist für den Führerschein mit 17 Jahren eine Begleitperson mit einem gewissen Erfahrungsschatz und einer tadellosen Vita im Straßenverkehr notwendig. Bei den Stichwörtern begleitetes Fahren, Begleitperson und Alkohol kommt häufig die Frage auf, ob die Begleitperson gewisse Parameter einhalten muss. Wenn Sie mit dem Führerschein mit 17 Jahren Ihre Eltern von einer feuchtfröhlichen Geburtstagsfeier abholen wollen, gilt die 0,5 Promille-Grenze. Hat beim begleiteten Fahren die Begleitperson Alkohol getrunken, ist diese Grenze ebenso wie das Verbot von Drogen dringend zu beachten.

Für die Führerscheinklasse BF17 ist die Begleitperson essenziell. Sie können beliebig viele Begleitpersonen für Ihre Fahrerlaubnis mit 17 Jahren eintragen lassen. Achten Sie dabei auf eine gewisse Flexibilität und die Einhaltung der oben genannten Kriterien.

Begleitetes Fahren im Ausland

Begleitetes Fahren im Ausland ist leider ausschließlich in Österreich möglich. In den anderen Ländern ist der in Deutschland mittlerweile übliche Führerschein mit 17 Jahren nicht akzeptiert. Achten Sie daher generell bei Fahrten im Ausland auf die rechtlichen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Versicherungen. Mit dem Kartenführerschein dürfen Sie dann auch im Ausland ein Kfz fahren. Prüfen Sie bestenfalls im Vorfeld die konkreten Rahmenbedingungen, da die Anforderungen und Parameter für Fahranfänger unter Umständen im Ausland anders als in Deutschland sind.

Der Führerschein mit 17 und die Kosten

Die Kosten bei der Fahrerlaubnis mit 17 Jahren sind vergleichbar mit dem Führerschein ab 18 Jahren. Bei den Fahrstunden und dem theoretischen Unterricht gibt es in den meisten Fahrschulen keine Unterschiede. Je nach der Region, in der Sie den Führerschein mit 17 machen wollen und der Anzahl der Fahrstunden liegen die Kosten im Bereich von 2.500 bis 4.000 Euro.

Für das begleitete Autofahren mit 17 Jahren kommen noch weitere Gebühren für die Eintragungen der Begleitpersonen dazu. Pro Prüfung einer Begleitperson bei der Nutzung des Fahreignungsregisters fallen Gebühren zwischen 5 und 8 Euro an. Die Zulassungsstellen können für die Eintragung von mehreren Begleitpersonen weitere Gebühren beim Führerschein mit 17 erheben.