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Wann Sie einen EU Führerschein umschreiben lassen müssen

Die Umtauschfristen für Führerscheine variieren je nachdem, ob es sich um Papierführerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, oder um Scheckkartenführerscheine handelt.

Führerschein umschreiben

Für Papierführerscheine gelten Umtauschfristen, die sich nach dem Geburtsjahr des Fahrzeughalters richten. Den Führerschein umtauschen, bis wann:

  • ✅ vor 1953 Geborene: Umtauschfrist bis zum 19.01.2033
  • ✅ Geburtsjahre von 1953 bis 1958: Umtauschfrist bis zum 19.01.2022
  • ✅ Geburtsjahre von 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis zum 19.01.2023
  • ✅ Geburtsjahre von 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis zum 19.01.2024
  • ✅ ab 1971 Geborene: Umtauschfrist bis zum 19.01.2025

Für Scheckkartenführerscheine hingegen gelten folgende Umtauschfristen, die sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins richten:

  • ✅ Ausstellungsjahre von 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis zum 19.01.2026
  • ✅ Ausstellungsjahre von 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis zum 19.01.2027
  • ✅ Ausstellungsjahre von 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis zum 19.01.2028
  • ✅ Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis zum 19.01.2029
  • ✅ Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis zum 19.01.2030
  • ✅ Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis zum 19.01.2031
  • ✅ Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis zum 19.01.2032
  • ✅ Ausstellungsjahre von 2012 bis 18.01.2013: Umtauschfrist bis zum 19.01.2033

Achten Sie beim Führerschein umtauschen, bis wann Sie tatsächlich verpflichtet sind, um den Führerschein anerkennen zu lassen, damit Ihnen bei der Umschreibung vom Führerschein keine weiteren Kosten entstehen.

Einen ausländischen Führerschein umtauschen

Ein Besucher in Deutschland darf sein Fahrzeug mit einem ausländischen Führerschein fahren, solange er keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Wenn eine Person mit ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in Deutschland hat und eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat besitzt, ist es nicht erforderlich, den ausländischen Führerschein umzuschreiben. Dieser wird in Deutschland uneingeschränkt anerkannt.

Wenn Sie jedoch aus einem anderen Land kommen und nun in Deutschland leben möchten (mit Wohnsitzbegründung), dürfen Sie nur für maximal sechs Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie insgesamt nur 12 Monate in Deutschland leben werden, kann die Gültigkeit auf die vollen 12 Monate verlängert werden.

Wenn Sie den Führerschein wechseln als Ausländer, gibt es bestimmte Fälle, in denen das deutsche Gesetz ausländische Fahrerlaubnisse nicht anerkennt:

  • ✅ Sie besitzen einen Lernführerschein oder ein vorläufig ausgestelltes Dokument.
  • ✅ Sie haben eine Fahrerlaubnis erworben, während Sie sich vorübergehend im Ausland aufhielten, Ihr ständiger Wohnsitz war jedoch weiterhin in Deutschland.
  • ✅ Die Gültigkeit Ihres ausländischen Führerscheins ist abgelaufen.
  • ✅ Die Fahrerlaubnis wurde in Deutschland oder in Ihrem Herkunftsland entzogen oder es besteht ein Fahrverbot.
  • ✅ Es liegt ein rechtskräftiger Gerichtsbeschluss vor, der besagt, dass Ihnen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Um einen ausländischen Führerschein in einen deutschen umzuschreiben, ist es wichtig zu wissen, in welchem Land Ihre Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Es gibt drei Gruppen zu unterscheiden: Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten, Führerscheine aus Staaten, die in Anhang 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind, und Führerscheine aus anderen Ländern.

Je nach Land kann es sein, dass Sie eine theoretische oder praktische Prüfung ablegen müssen. Dies gilt jedoch nicht für Führerscheine, die in EU- oder EWR-Staaten ausgestellt wurden.

Besitzer einer Fahrerlaubnis aus einem Land, das nicht in der Liste der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, müssen eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule oder bei einem Prüfinstitut ablegen, um Ihre Erlaubnis in einen EU Führerschein umschreiben zu können.

Den Führerschein aus einem nicht EU Land umschreiben

Nach Ablauf von sechs Monaten, nachdem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben, erlischt die Gültigkeit Ihres ausländischen Führerscheins, und er wird nicht mehr anerkannt. Dies betrifft auch Führerscheine aus Drittländern, also Ländern, die weder zur EU noch zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören (Island, Liechtenstein und Norwegen). Der Umtausch ausländischer Führerscheine ist notwendig, damit Sie keine Strafen riskieren. Bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine aus Drittstaaten beachten Sie bestenfalls unsere folgenden Hinweise für eine reibungslose Abwicklung.

Um weiterhin ein Fahrzeug fahren zu dürfen, ist nach Ablauf dieser Frist ein deutscher Führerschein erforderlich. Der ausländische Führerschein muss dann gegen einen deutschen umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb eines deutschen Führerscheins hängen davon ab, in welchem Land der ursprüngliche Führerschein ausgestellt wurde.

Eine einmalige Verlängerung der Sechsmonatsfrist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn Sie insgesamt nicht länger als zwölf Monate in Deutschland wohnen werden und dies gegenüber der Behörde nachweisen können.

Wenn Sie keinen internationalen Führerschein besitzen, müssen Sie während der ersten sechs Monate eine Übersetzung mitführen, wenn Ihr Führerschein:

  • ✅ nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist oder
  • ✅ nicht dem Muster des Anhangs 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entspricht.

Für englischsprachige Führerscheine wird in den meisten Fällen auf eine Übersetzung verzichtet. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung auf Bundesebene, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige Führerscheinbehörde wenden.

Für folgende Länder verzichtet Deutschland explizit auf die Notwendigkeit einer Übersetzung: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.

Den Führerschein umschreiben lassen und die Kosten

Wenn Sie bei der Umschreibung des Führerscheins die Kosten für Ihren alten deutschen Führerschein kalkulieren möchten, sollten Sie sich auf eine Gebühr für die Umschreibung eines EU Führerscheins von circa 24 Euro einstellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt normalerweise zwischen vier und sechs Wochen. Es ist erwähnenswert, dass auch die alten Fahrerlaubnisklassen in den neuen Führerschein übertragen werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie weniger Fahrzeuge führen dürfen.

Um einen ausländischen Führerschein umzuschreiben, können Sie sich an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde wenden. Die Kosten für die Umschreibung eines EU-Führerscheins betragen in der Regel etwa 35 Euro. Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder EWR-Land stammen, müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein ebenfalls umschreiben lassen, wofür Kosten zwischen 35 und 42 Euro anfallen.

Den Führerschein umschreiben online

Um den Führerschein online umzuschreiben, sind in der Regel die gleichen Unterlagen erforderlich wie bei einem persönlichen Antrag. Allerdings müssen Ihre Dokumente in elektronischer Form vorliegen. Die erforderlichen Unterlagen umfassen:

  • ✅ ein biometrisches Passbild
  • ✅ eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • ✅ eine Kopie Ihres alten Führerscheins
  • ✅ Ihre Unterschrift in digitaler Form

Scannen Sie sowohl den alten Führerschein als auch Ihren Ausweis von beiden Seiten ein.