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Der Vergleich zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot

Im deutschen Straßenverkehrsrecht gibt es verschiedene Maßnahmen für schwere Verkehrsdelikte oder wiederholte Verstöße. Die beiden schwerwiegendsten Maßnahmen sind der Führerscheinentzug und das Fahrverbot. Es sei auch erwähnt, dass bei schweren Vergehen im Strafrecht auch Freiheitsentzug als eine mögliche Maßnahme im Straßenverkehr angeordnet werden kann.

Führerscheinentzug

Diese Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen, Verkehrsteilnehmer erziehen und durch ihre Ernsthaftigkeit abschreckend wirken. Diese Strafen können für Vielfahrer, die aus beruflichen Gründen auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, besonders ärgerlich sein. Dennoch sind diese Maßnahmen unverzichtbar für ein reibungsloses Verhalten im Straßenverkehr.

Die Gefährdung des Straßenverkehrs nach Paragraf 315c StGB zieht je nach Vergehen einen Führerscheinentzug oder Fahrverbot nach sich.

Das Fahrverbot

Der Hauptunterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug liegt in der zeitlichen Begrenzung. Ein Fahrverbot kann für mindestens einen Monat und höchstens drei Monate verhängt werden.

Obwohl Sie auch Ihren Führerschein abgeben müssen, ist die Wiedererlangung einfacher. Nachdem Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wurde, der zu einem Fahrverbot führt, haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Wenn Sie dies nicht tun, wird der Bußgeldbescheid und das verhängte Fahrverbot rechtskräftig. Sie haben grundsätzlich vier Monate Zeit, um den Führerschein abzugeben.

Diese Vier-Monats-Frist gilt jedoch nur, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre nicht bereits einmal Ihren Führerschein abgeben mussten. Das Dokument muss bei der im Bußgeldbescheid angegebenen Stelle abgegeben werden, dies kann eine zuständige Behörde oder die örtliche Polizeidienststelle sein. Wenn Sie die Vier-Monats-Frist nicht einhalten können, müssen Sie Ihren Führerschein direkt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgeben.

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Während des Fahrverbots darf kein Fahrzeug geführt werden, einschließlich Mofas, für die kein Führerschein erforderlich ist. Wenn Sie dennoch fahren und kontrolliert werden, können Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, einer Geldstrafe oder dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Nach Ablauf des Fahrverbots kann der Führerschein per Post, per Nachnahme, verschickt werden. Dies ist jedoch mit einer Gebühr für den Versand verbunden. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, den Führerschein direkt bei der Behörde oder Institution abzuholen, bei der er abgegeben wurde.

Der Führerscheinentzug

Der Führerscheinentzug ist das Gegenteil eines Fahrverbots. Diese Maßnahme wird auch als Führerscheinabgabe bezeichnet, obwohl es juristisch korrekt ist, von einem Führerscheinentzug zu sprechen. Der Führerscheinentzug bedeutet, dass die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, "entzogen" wird. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie beispielsweise Alkohol am Steuer, schwere Unfallflucht oder aufgrund von zu vielen Punkten im Fahreignungsregister.

Beim Fahrverbot wird der Führerschein als physisches Dokument abgegeben. Beim Führerscheinentzug wird die Fahrerlaubnis für ungültig erklärt. Der Führerschein wird entweder von den zuständigen Beamten einbehalten oder mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen. Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt, die mindestens sechs Monate beträgt, aber oft länger ist. Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann der Betroffene einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Jedoch kann die Fahrerlaubnis in der Regel nicht ohne weitere Bedingungen zurückgewonnen werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde stellt in der Regel bestimmte Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Dies können beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder eine Nachschulung für die entsprechenden Führerscheinklassen sein.

Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen

Der Führerscheinentzug wegen Drogen oder Alkohol zählt zu den schwersten Verstößen im Straßenverkehr. Diese Substanzen beeinträchtigen die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit und erhöhen das Risiko, dass der Fahrer sich selbst und andere im Straßenverkehr gefährdet.

Selbst geringe Mengen können das Fahrverhalten beeinflussen, aber ab welcher Promillegrenze droht der Entzug der Fahrerlaubnis?

  • ✅ ab 0,3 Promille: Bei dieser niedrigen Alkoholkonzentration im Blut wird der Führerschein nur dann entzogen, wenn eine Gefährdung im Straßenverkehr festgestellt wurde.
  • ✅ ab 0,5 Promille: In der Regel wird hier ein Fahrverbot verhängt, jedoch droht der Führerscheinentzug wegen Alkohol noch nicht.
  • ✅ ab 1,1 Promille: Ab dieser Promillegrenze wird der Führerschein entzogen, unabhängig davon, ob der Fahrer auffälliges Fahrverhalten gezeigt hat oder nicht.

Der Paragraf 316 StGB in Bezug auf den Führerscheinentzug gibt die Regelungen bei Trunkenheit am Steuer vor. Der Führerscheinentzug bei Amphetaminen erfolgt bereits bei einem einmaligen Konsum.

Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeit

Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Geschwindigkeit besteht im Regelfall nicht. Wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um eine bestimmte Anzahl von km/h überschreiten, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Fahrverbot sich vom Führerscheinentzug unterscheidet. Ein Fahrverbot dauert in der Regel ein bis drei Monate, und anschließend erhält der Fahrer seinen Führerschein zurück, ohne ihn erneut beantragen zu müssen. Die Dauer der Fahrverbote haben wir in der folgenden Übersicht für Sie zusammengefasst:

  • ✅ 1 Monat ab 31 km/h innerorts bzw. ab 41 km/h außerorts zu schnell
  • ✅ 2 Monate ab 51 km/h innerorts zu schnell bzw. ab 61 km/h außerorts zu schnell
  • ✅ 3 Monate ab 61 km/h innerorts zu schnell bzw. ab 71 km/h außerorts zu schnell

Führerscheinentzug in der Probezeit

Während der zweijährigen Probezeit müssen Fahranfänger beweisen, dass sie sich im Straßenverkehr bewähren können. Bei wiederholten Verstößen kann ihnen der Führerschein entzogen werden.

  • ✅ Der Führerscheinentzug droht, wenn nach einer Verlängerung der Probezeit aufgrund eines A-Verstoßes ein erneuter A-Verstoß begangen wird.
  • ✅ Die Fahrerlaubnis wird ebenfalls entzogen, wenn nach der Verlängerung der Probezeit vier weitere B-Verstöße begangen werden.

Ein Führerscheinentzug mit Existenzgefährdung

Unter bestimmten Bedingungen und nach Erhöhung der Geldstrafe kann das Gericht bei einem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes durch ein Fahrverbot darauf verzichten.

Das Gericht prüft zunächst, ob tatsächlich ein Verlust des Arbeitsplatzes für den betroffenen Arbeitnehmer droht. Die Aussage des Arbeitgebers ist dabei entscheidend. Insbesondere bei Mitarbeitern in der Probezeit kann es vorkommen, dass noch kein Anspruch auf Urlaub besteht. Befindet sich der Verkehrssünder in der Probezeit, kann das Gericht von einem Fahrverbot absehen. Würde in dem Fall der Führerschein entzogen, dürfen Sie trotzdem fahren.