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Der Personenbeförderungsschein (auch als P Schein bekannt) wird benötigt, um Personen gewerblich oder gegen Entgelt zu befördern. Berufsgruppen wie Taxifahrer, Chauffeure und Krankenkraftwagenfahrer (mit Ausnahme von Krankenwagen von Organisationen wie der Bundeswehr, Feuerwehr, Katastrophenschutz usw.) sind davon betroffen.
Der P Schein ist keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern vielmehr eine Erweiterung des bestehenden Führerscheins. Die Ausstellung des Scheins erfolgt jedoch nur, wenn der Antragsteller die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die relevantesten Vorschriften bezüglich des Personenbeförderungsscheins sind in Paragraf 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu finden.
Bisher wurde zwischen dem kleinen P Schein und dem großen P Schein unterschieden. Der kleine P Schein war ausreichend, wenn man beispielsweise als Mietwagen- oder Krankenwagenfahrer tätig sein wollte. Für eine Tätigkeit als Taxifahrer musste man den großen P Schein erwerben, der beim Personenbeförderungsschein eine komplexere Prüfung zur Folge hatte. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Beförderungsscheinen lag im Umfang und den Anforderungen der Ortskundeprüfung, die beim Taxischein umfangreicher waren.
Seit August 2021 ist die Ortskundeprüfung jedoch entfallen und wurde durch die sogenannte kleine Fachkunde im Rahmen der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ersetzt. Die kleine Fachkunde gilt sowohl für Taxifahrer als auch für "Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr der unterschiedlichen Verkehrsformen im Gelegenheitsverkehr". Dieser Schritt wurde unternommen, da die bisherige Regelung mit und ohne Ortskundeprüfung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Taxigesellschaften und Mietwagen- sowie Poolingfahrern geführt hat. Da das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur noch keine weiteren Anforderungen bekannt gegeben hat, haben Bayern und Rheinland-Pfalz beschlossen, dass die Ortskundeprüfung vorläufig und vorübergehend ersatzlos entfällt.
Eine Person, die im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist, darf nicht nur normale Pkw führen, sondern auch große und schwere Kraftfahrzeuge. Wenn diese Fahrzeuge jedoch nicht nur für den Warentransport, sondern auch für die Personenbeförderung genutzt werden, muss die entsprechende Führerscheinklasse um den Personenbeförderungsschein ergänzt werden. Als Fahrer eines solchen Fahrzeugs tragen Sie die Verantwortung, die Fahrgäste sicher von einem Ort zum anderen zu bringen. Daher müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie physisch und geistig zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind. Es kann schwierig sein, den Personenbeförderungsschein zu erhalten, wenn Sie beispielsweise an Epilepsie, Herzerkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems leiden.
Im Rahmen des Antragsverfahrens können neben einem Sehtest auch Nachweise über Belastbarkeit, Orientierungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit gefordert werden.
Die Führerscheinklassen D und D1 berechtigen zum Führen von Bussen. Mit diesen Klassen dürfen Sie auch mehr als acht Personen befördern. Der Personenbeförderungsschein für den Bus und in diesen Fällen ist bereits inbegriffen und muss daher nicht separat beantragt werden. Für ein Taxi ist im Gegensatz dazu immer ein Personenbeförderungsschein erforderlich. Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, dass der Personenbeförderungsschein im Krankentransport, bei der Bundeswehr und im Katastrophenschutz nicht notwendig ist.
Den Beförderungsschein für Personen beantragen Sie direkt bei der örtlichen Führerscheinstelle. Neben dem Antrag sind folgende Dokumente und Unterlagen erforderlich:
Bei dem Führungszeugnis für P Schein dürfen keine Einträge vorhanden sein, da bei dem Transport von Menschen eine hohe Verantwortlichkeit vorliegt.
Den P Schein kann nicht jeder einfach so beantragen. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie bereits seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, bevor Sie den Personenbeförderungsschein beantragen können (bei Krankenkraftwagen genügt ein Jahr Vorbesitz).
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Führerschein in Deutschland erworben wurde. Es ist jedoch wichtig, dass die Fahrerlaubnis innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurde und hierzulande gültig ist.
Neben den bereits erwähnten Nachweisen, die bei der Antragstellung erbracht werden müssen, gibt es weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
Alle fünf Jahre müssen Sie den Transport Beförderungsschein verlängern. Dabei müssen Sie jedes Mal Ihre körperliche und geistige Fahreignung nachweisen und einen Sehtest absolvieren.
Für den P Schein falle Kosten an! Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen, darunter die Ausbildung, der Antrag und die Gebühren für bestimmte Nachweise. Die Kosten der Ausbildung können je nach Anbieter variieren, und auch die Antragstellung und damit verbundene Gebühren können regional unterschiedlich sein.
Es müssen bestimmte kostenpflichtige Nachweise erbracht werden. Zum Beispiel ist der Personenbeförderungsschein ohne ein Führungszeugnis nicht erhältlich. Die Kosten setzen sich in etwa aus folgenden Positionen zusammen:
Interessieren Sie sich für den Taxischein? Bis zum 01.08.2021 gehörte die Ortskundeprüfung zu den Voraussetzungen. Mit der Gesetzesänderung vom 27.04.2021 wurde diese Prüfung für Taxifahrer abgeschafft. Sie wurde jedoch durch die Pflicht ersetzt, ein entsprechendes, dem neuesten Stand der Technik angepasstes Navigationsgerät zu verwenden.
Der Personenbeförderungsschein wird zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt, nachdem beim Bürgeramt der P Schein genehmigt wurde. Um den Schein zu verlängern, müssen erneut ein Sehtest und ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Eine Verlängerung kann abgelehnt werden, wenn Geldstrafen für Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz vorliegen.
Das gewerbliche Mitnehmen von Personen ohne entsprechende Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Gleiches Bußgeld droht, wenn der Fahrzeughalter zulässt, dass ein Fahrer das Fahrzeug zur Personenbeförderung ohne gültigen P-Schein nutzt.
Ein Fahrer, der den P Schein nicht bei sich hat oder nicht vorzeigen möchte, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen. Wenn einer Person die allgemeine Fahrerlaubnis oder die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung entzogen wird, muss der Transport Beförderungsschein umgehend bei der entsprechenden Behörde abgegeben werden. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Beachten Sie bei dem Personenbeförderungsschein die Dauer der Gültigkeit, um darüber hinaus keine Gefahr zu laufen, den Job zu verlieren.
Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 60 Jahren und älter müssen zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten vorlegen, um ihre Fahrtüchtigkeit nachzuweisen. Wenn der Personenbeförderungsschein nach Ablauf der fünf Jahre nicht verlängert wird, erlischt die Erlaubnis.