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Das Kfz-Kennzeichen, umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, wird von der Kfz-Zulassungsstelle aus- beziehungsweise vergeben. Rechtsgrundlage dafür ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV. Um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können, muss das Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen führen. Damit ist auch sichergestellt, dass das dafür zugelassene Fahrzeug Kfz-haftpflichtversichert ist. Die technische Beschaffenheit der Kfz-Kennzeichen ist mit Abmessung, Anbringung am Fahrzeug, mit Kennzeichenmaterial sowie mit Kennzeichenschrift genau reglementiert. Anhand der unterschiedlichen und verschiedenartigen Kennzeichen ist auf Anhieb erkennbar, welcher Kennzeichnungskategorie das jeweilige Auto zuzuordnen ist.

Das Eurokennzeichen ist das gängige Nummernschild für jeden Fahrzeughalter. Auf der linken Seite des Kfz-Kennzeichens ist auf einem blauen Untergrund das für Deutschland geltende Länderkürzel „D“ eingetragen. Mit diesem Kfz-Kennzeichen erübrigt sich bei der Fahrt in andere EU-Mitgliedsländer das ansonsten zusätzliche und separate D-Schild in ovaler, schwarzer Schrift auf weißem Untergrund als Aufkleber.

Saisonkennzeichen sind, wie das Wort sagt, saisonal, das heißt auf einen festen Zeitraum während des Kalenderjahres, begrenzt. Der Inhalt des Nummernschildes ist mit dem des Eurokennzeichens identisch; ergänzt wird er um die Angabe der Monate, für die das Fahrzeug zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Erster und letzter Monat stehen untereinander und sind durch einen Querstrich getrennt.

Mit dem Kurzzeitkennzeichen kann das Fahrzeug nur wenige Tage, also kurzzeitig im Straßenverkehr gefahren werden. Das betrifft üblicherweise Probefahrten von Neu- oder Gebrauchtwagen sowie Überführungsfahrten. Die im Teil I der Zulassungsbescheinigung, dem früheren Kfz-Schein eingetragenen Beschränkungen sind einzuhalten. Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands gültig. Die Gültigkeit ist auf fünf Kalendertage begrenzt. Der letzte gültige Tag ist auf einem rechtsseitigen, gelbfarbigen Streifen des Nummernschildes in schwarzen Ziffern eingetragen. In drei Reihen untereinander sind es Tag, Monat und das Jahr. Neue Regelungen zum Kurzzeitkennzeichen >>

Das Oldtimerkennzeichen wird ganz allgemein mit einem „H“ für „historisch“ beschildert. Der Vorteil für die Kennzeichnung liegt in der pauschalierten Kfz-Steuer. Die ansonsten üblichen Voraussetzungen für diese Kennzeichnung werden vor der Vergabe geprüft. Dazu gehören die Zeitdauer von mindestens dreißig Jahren seit der Erstzulassung sowie das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO.
 

H-Kennzeichen & Rote Oldtimer 07-Kennzeichen

Bei dem Oldtimerkennzeichen als sogenanntem Rotem Kennzeichen sind die Buchstaben und Ziffern anstelle in schwarzer Schrift in rot auf das Eurokennzeichen aufgedruckt. Oldtimer sind Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens dreißig Jahre zurückliegt, und für die ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der StVZO vorliegt. Sie sind dann ein Kfz-technisches Kulturgut.

Händlerkennzeichen werden seit Ende der 1990er Jahre nur noch vom Kfz-Gewerbe zugeteilt, und zwar zur wiederkehrenden Verwendung für nicht zugelassene Fahrzeuge. Anlässe sind Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten. In denjenigen Fällen, in denen das Rote Kennzeichen nicht eingesetzt werden kann oder darf, gilt das Kurzzeitkennzeichen, und umgekehrt ebenso.

Das Wechselkennzeichen wird seit Mitte des Jahres 2012 verwendet. In diesem Falle werden zwei Fahrzeuge mit ein und demselben Kfz-Kennzeichen beschildert. Über dem Bindestrich zwischen den Buchstaben wird zusätzlich ein kleines „w“ angebracht. Das ist der Hinweis darauf, dass noch ein zweites Auto mit demselben Kennzeichen für den Straßenverkehr zugelassen ist. Das Wechselkennzeichen besteht aus dem fahrzeugbezogenen sowie aus dem gemeinsamen Kennzeichenteil. Wechselkennzeichen - ein Flopp?

Ein Ausfuhrkennzeichen, auch Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen genannt, wird dann benötigt, wenn ein Fahrzeug exportiert wird und, wie es heißt, auf eigener Achse in das Bestimmungsland fährt. Die Gültigkeitsdauer ist begrenzt und in schwarzer Schrift auf einem dunkelroten Feld am rechten Rand des Nummernschildes eingeprägt. Untereinander stehen das Jahr und der letzte Gültigkeitsmonat, getrennt durch einen waagerechten schwarzen Strich. Rechtsgrundlage ist die IntKfzVO, die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr in der Ursprungsfassung aus dem Jahre 1910.

Traktorkennzeichen sind eine Voraussetzung für die Zulassung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Zugmaschinen für den Straßenverkehr. Die Buchstaben und Ziffern der Nummernschilder sind grünfarbig. Diese grüne Kennzeichen dürfen nur zweckgebunden genutzt werden, auch als Folgekennzeichen für Anhänger. >> Folgekennzeichen für landwirtschaftliche Anhänger

Das Leichtkraftradkennzeichen ist sowohl für Leichtkrafträder als auch für Quads nutzbar. Leichtkrafträder sind Motorräder mit einem Hubraum zwischen 50 und 125 cbm³. Sie können sowohl zwei- als auch dreirädrig sein. Obwohl das Quad vierrädrig ist, gilt es ebenfalls als ein Leichtkraftrad.

Das blaue Versicherungskennzeichen für Zweiräder wie Mofa, Moped, Mokick oder Roller gilt als Versicherungsnachweis für Halter und Nutzer ab dem 23. Lebensjahr. Dieses Nummernschild wird beim Befahren von öffentlichen Wegen und Straßen benötigt. Als Mofa gilt auch ein Fahrrad mit Hilfsmotor und einer Höchstgeschwindigkeit von bis 25 km/h. >> Mofakennzeichen

Ein zweizeiliges Kennzeichen empfiehlt sich saisonal für das Wohnmobil, oder auch als Hecknummernschild an Nutzfahrzeugen wie Lkw und Transporter. Auch an Offroad-Geländewagen ist das zweizeilige Nummernschild sowohl zweckmäßig als auch optisch ansprechend.

Neu >> 3D-Kennzeichen

Für Zweiräder wie Motorrad, Moped und Mofa gibt es eigene Kennzeichnungen; darunter das blaue Versicherungskennzeichen, oder das rote für solche Überführungs- sowie Probefahrten, für die das normale, also blaue Kennzeichen nicht vorhanden ist.

Die bis November 2000 ausgegebenen Kfz-Kennzeichen sind nach wie vor gültig, werden jedoch nicht mehr zugeteilt. Als Vorgänger des Eurokennzeichens sind sie neutral, sprich ohne den linksseitigen blauen Streifen mit der Länderkennung „D“.