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Ein ganz großes Thema unserer Zeit ist das Zusammenwachsen von Europa. Politische Bemühungen eines Jahrhunderts haben nach und nach Schlagbäume und Grenzen innerhalb Europas geöffnet. Das brachte für den Import und Export von Produkten wirtschaftliche Vorteile. Für Mitgliedstaaten der EURO-Länder fiel zudem der Wechselkurs weg. Der Import von Nicht-EU-Produkten birgt immer noch strengere Regeln. So auch beim Importieren eines Nicht-EU-Gebrauchtwagens.

Nicht EU-Gebrauchtwagen zulassen

Was ist im Wesentlichen dabei zu beachten?

Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen wurden. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, der nicht aus einem EU-Land kommt, sollten Sie unbedingt wissen, dass Deutsche Zulassungsstellen bei der Übergabe des Fahrzeugs nur Original Papiere akzeptieren. Durch Kaufvertrag und Rechnung im Original erbringen Sie den notwendigen Eigentumsnachweis. Hinzu benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundes- und Zollamtes, sowie eine Versicherungsbestätigung und den Nachweis einer Einzugsermächtigung zur Zahlung der Kfz-Steuer. Nach Vorlage eines gültigen Personalausweises beziehungsweise Reisepasses des neuen Fahrzeughalters können im Zuge des Zulassungsverfahren der Kfz-Zulassungsstelle die ausländischen Fahrzeugpapiere eingezogen, und gegen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetauscht werden. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass nach dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges die Umschreibung auf ein deutsches Nummernschild umgehend zu erfolgen hat.

Was ist eine EWG - Übereinstimmungsbescheinigung?

Das Dokument Certificate of Conformity (COC) deklariert EU-Normen und die EG-Typenzulassung für Kraftfahrzeuge. Es beschreibt Merkmale und Details eines Fahrzeugs und wird vom Fahrzeug-Hersteller ausgestellt. Zur Erleichterung der Registrierung und Zulassung von neuen beziehungsweise gebrauchten Fahrzeugen in der EU benötigen Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung. Für Gebrauchtwagen aus Nicht-EU-Ländern die eine solche Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen, vereinfacht sich das Zulassungsverfahren, da oftmals Gebrauchtwagen aus Nicht-EU-Ländern deutschen Regelungen und Richtlinien nicht entsprechen.

Ohne eine Übereinstimmungsbescheinigung muss sich das Fahrzeug einer Einzelabnahme beim TÜV (Technischer Überwachungsverein) unterziehen. Dieses technische Gutachten legen Sie der Zulassungsstelle vor. Bei einem Fahrzeug, das älter als 3 Jahre ist, greifen die deutschen Gesetze für eine Haupt- und Abgasuntersuchung.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes

Für eine Zulassung in Deutschland benötigen Kfz-Zulassungsstellen eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeuges, ausgestellt vom Kraftfahrt-Bundesamt. In diesem Dokument sind Hersteller, Fahrzeugtyp und -nummer eingetragen. Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung beläuft sich auf 1 Monat. Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens welche Länder der Europäischen Union angehören.

Wichtige Dokumente beim Import von Nicht-EU-Gebrauchtwagen

  • ✅ Kaufvertrag/ Rechnung im Original
  • ✅ Ausländische Fahrzeugpapiere
  • ✅ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundes und Zollamtes
  • ✅ TÜV-Abnahme nach § 21 StVZO
  • ✅ Bescheinigung über eine Abgasuntersuchung
  • ✅ Personalausweis des neuen Halters mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • ✅ Versicherungsbestätigung (eVB)