Die Ummeldung eines Fahrzeugs bei einem Umzug innerhalb eines Landkreises ist ein wichtiger Verwaltungsschritt, der sicherstellt, dass die Daten des Fahrzeughalters stets aktuell sind. Dies betrifft nicht nur die Adresse des Halters, sondern unter Umständen auch den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. In diesem Artikel erläutern wir die notwendigen Schritte, Fristen und rechtlichen Vorgaben für eine erfolgreiche Ummeldung des KFZ innerhalb des Kreises.
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Warum muss die KFZ-Ummeldung vorgenommen werden?
Wenn ein Fahrzeughalter innerhalb eines Kreises umzieht, muss die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) geändert werden. Dies dient dazu, dass bei behördlichen Vorgängen, etwa bei der Kfz-Versicherung oder bei Verkehrskontrollen, stets die aktuellen Halterdaten vorliegen. Die Aktualisierung der Anschrift kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Häufig bieten auch Einwohnermeldeämter diesen Service an. Es empfiehlt sich, dies im Vorfeld direkt bei der Behörde des neuen Wohnortes zu erfragen.
Fristen für die Ummeldung
Für die Ummeldung der neuen Adresse gibt es keine fest vorgeschriebene Frist. Dennoch ist der Fahrzeughalter dazu verpflichtet, die Ummeldung möglichst zeitnah nach dem Umzug vorzunehmen. Wichtig ist, dass die persönliche Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist, da hier die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen wird. Dieser muss später bei der Kfz-Ummeldung vorgelegt werden. Je nach Gemeinde ist die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Umzug vorgeschrieben. Danach sollte direkt die Ummeldung des Fahrzeugs in Angriff genommen werden.
Ablauf der KFZ-Ummeldung innerhalb des Kreises
Die Ummeldung eines KFZ innerhalb des Kreises erfolgt in mehreren Schritten. Damit der Vorgang reibungslos verläuft, ist es wichtig, alle erforderlichen Dokumente parat zu haben und die entsprechenden Behörden in der richtigen Reihenfolge aufzusuchen. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Einwohnermeldeamt: Aktualisierung der persönlichen Daten
Bevor das Fahrzeug umgemeldet werden kann, muss die Adresse des Fahrzeughalters im Personalausweis beim Einwohnermeldeamt geändert werden. Dieser Schritt ist unerlässlich, da der Personalausweis bei der Ummeldung des KFZ vorgelegt werden muss, um die neue Anschrift zu bestätigen. Die Frist für die Ummeldung der Wohnadresse beträgt in der Regel eine bis zwei Wochen nach dem Umzug. Es ist daher wichtig, diesen Vorgang so schnell wie möglich zu erledigen, um Verzögerungen bei der KFZ-Ummeldung zu vermeiden.
Vorbereitung der Unterlagen für die KFZ-Ummeldung
Nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss der Fahrzeughalter die notwendigen Unterlagen für die KFZ-Ummeldung zusammenstellen. Dazu gehören:
- ✅ Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der neuen Adresse
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- ✅ Aktuelle HU-Bescheinigung (TÜV)
- ✅ Elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
Sollte die Ummeldung von einem Bevollmächtigten durchgeführt werden, wird zudem eine Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten benötigt.
Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle
Viele Kfz-Zulassungsstellen arbeiten heutzutage ausschließlich mit Terminvergaben, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Es ist daher ratsam, frühzeitig einen Termin bei der Zulassungsbehörde zu vereinbaren. In einigen Kreisen kann dieser Termin auch online gebucht werden. Alternativ bieten einige Einwohnermeldeämter ebenfalls die Möglichkeit, die Fahrzeugpapiere zu ändern, was insbesondere für kleinere Städte und Landkreise von Vorteil ist. Vorab sollte man jedoch immer erfragen, ob dieser Service angeboten wird.
Änderung der Fahrzeugpapiere
Am Tag des Termins bringt der Fahrzeughalter (oder der Bevollmächtigte) alle erforderlichen Unterlagen zur Zulassungsstelle. Dort wird die neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. In Fällen, in denen der Halter noch die alten Fahrzeugdokumente besitzt (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), werden diese eingezogen und gegen die neuen, bundeseinheitlichen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ausgetauscht. Diese neuen Papiere enthalten die aktualisierten Adressdaten und werden direkt an den Fahrzeughalter übergeben.
Kennzeichenbeibehaltung
Bei einer Ummeldung innerhalb des Kreises kann in der Regel das bestehende Kennzeichen beibehalten werden. Das spart nicht nur Kosten, sondern vereinfacht den gesamten Vorgang erheblich. Sollte jedoch ein neues Kennzeichen gewünscht oder erforderlich sein, kann dies im Rahmen der Ummeldung beantragt und hergestellt werden. Dies gilt insbesondere bei persönlichen Wunschkennzeichen, die separat beantragt werden können.
Abschluss und Bezahlung der Gebühren
Nach erfolgreicher Ummeldung werden dem Fahrzeughalter die aktualisierten Fahrzeugpapiere übergeben. Die anfallenden Gebühren variieren je nach Behörde und liegen in der Regel zwischen 20 und 30 Euro, wenn das Kennzeichen beibehalten wird. Soll ein neues Kennzeichen ausgestellt werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend. Bei Wunschkennzeichen fällt eine zusätzliche Gebühr von etwa 10 bis 15 Euro an.
Vorgang | Gebühr (ca.) |
---|
KFZ-Ummeldung ohne Kennzeichenwechsel | 20 – 25 € |
KFZ-Ummeldung mit Kennzeichenwechsel | 30 – 35 € |
Wunschkennzeichen (optional) | 10 – 15 € |
Benötigte Unterlagen
Für die Ummeldung des Fahrzeugs, sei es ein Auto oder ein Motorrad, müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Diese sind sowohl bei der Kfz-Zulassungsstelle als auch, falls möglich, beim Einwohnermeldeamt notwendig:
- ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ✅ Aktuelle HU-Bescheinigung (TÜV)
- ✅ Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
Zusätzlich sollte bei der Ummeldung geklärt werden, ob die zuständige Behörde eine Vollmacht akzeptiert, falls die Ummeldung durch eine andere Person durchgeführt wird. In diesem Fall muss neben der Vollmacht auch der Ausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden.
Kosten und mögliche Bußgelder
Die Kosten für die Ummeldung innerhalb eines Kreises sind in der Regel moderat und variieren je nach Gemeinde und individuellem Fall. Grundsätzlich bewegt sich die Gebühr zwischen 20 und 30 Euro, wenn kein neues Kennzeichen benötigt wird. Soll ein neues Kennzeichen beantragt werden, kommen weitere Kosten hinzu.
Bei einer verspäteten Ummeldung können Bußgelder verhängt werden. Diese sind gestaffelt und hängen von der Art der Ummeldung (Wohnort- oder Halterwechsel) sowie der Dauer der Verspätung ab. Bei längerem Verzug von mehr als sechs Monaten kann das Bußgeld bis zu 100 Euro betragen.
Zeitraum der Verspätung | Bußgeld bei Wohnortswechsel | Bußgeld bei Halterwechsel |
---|
Bis zu 1 Monat | 15 € | 40 € |
Über 1 Monat bis 6 Monate | 40 € | 70 € |
Mehr als 6 Monate | Bis zu 100 € | Bis zu 100 € |
Möglichkeit der Online-Ummeldung
In vielen Landkreisen kann die KFZ-Ummeldung auch online durchgeführt werden. Dies spart Zeit und vermeidet einen persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle. Voraussetzung hierfür ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät oder eine Smartphone-App zur Authentifizierung.
Die Digitalisierung der Behördengänge bietet vor allem in Großstädten erhebliche Erleichterungen, da lange Wartezeiten entfallen und der Vorgang bequem von zu Hause aus erledigt werden kann. Allerdings steht diese Möglichkeit noch nicht in allen Landkreisen zur Verfügung und setzt eine gewisse technische Ausstattung voraus.
Vorteile der Online-Ummeldung | Beschreibung |
---|
Zeitersparnis | Kein persönlicher Besuch bei der Zulassungsstelle nötig |
Rund um die Uhr verfügbar | Ummeldung kann jederzeit durchgeführt werden |
Geringere Wartezeiten | Keine Wartezeit für einen Termin in der Behörde |
Dokumentenupload | Einfache Einreichung der Dokumente in digitaler Form |
Die Ummeldung des KFZ innerhalb eines Kreises mag auf den ersten Blick unspektakulär erscheinen, ist jedoch ein notwendiger Schritt, um rechtliche und versicherungstechnische Probleme zu vermeiden. Eine rechtzeitige Ummeldung verhindert Bußgelder und sorgt dafür, dass alle Daten korrekt erfasst sind. Wer technisch versiert ist, kann den Prozess inzwischen auch online abwickeln – eine praktische Alternative für alle, die den Behördengang vermeiden möchten.