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Wenn ein Fahrzeughalter innerhalb eines Kreises umzieht, muss in der Zulassungsbescheinigung im Teil 1 die Anschrift geändert werden. Früher war dies der Fahrzeugschein. Die Aktualisierung der Anschrift kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden. Häufig nimmt auch das Einwohnermeldeamt des Wohnortes eine Änderung der Fahrzeugpapiere vor. Dies sollte am besten vor Ort erfragt werden.

KFZ Ummeldung innerhalb des Kreises

 

Welche Frist besteht, um das Auto umzumelden?

Für die Ummeldung der neuen Adresse gibt es keine feste Frist. Jedoch ist der Fahrzeughalter verpflichtet, dass die Änderung möglichst bald nach dem Umzug erfolgt. Auf jeden Fall sollte jedoch im Vorfeld die persönliche Ummeldung beim entsprechenden Einwohnermeldeamt erledigt worden sein, denn hierbei wird die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen. Dieser wiederum muss für die Ummeldung des Fahrzeugs vorgelegt werden. Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss je nach Gemeinde innerhalb von ein oder maximal zwei Wochen erfolgen und direkt im Anschluss ist es ratsam, sich ebenso um die Ummeldung des Fahrzeugs zu kümmern.

 

Was ist beim Umtausch von Fahrzeugschein und -brief zu beachten?

Wenn der Fahrzeughalter noch die alten Fahrzeugpapiere, das heißt den Fahrzeugschein und -brief besitzt, dann verläuft das Verfahren der Änderung anders ab. Beide Dokumente werden eingezogen und es werden die bundeseinheitlichen, neuen Zulassungsbescheinigungen ausgehändigt, auf denen gleich die neue Anschrift eingetragen wird. Alle Kfz-Zulassungsstellen in Deutschland sind dazu berechtigt und auch verpflichtet, die alten Fahrzeugpapiere umzutauschen.

 

Benötigte Unterlagen zur Ummeldung des Autos oder des Motorrads

Mit den folgenden Papieren kann das Fahrzeug bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder im Einwohnermeldeamt umgemeldet werden:

  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief