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Bei der Höhe der jährlichen Beiträge für die Kfz-Versicherung wurde bis zum Jahr 1996 die Motorleistung in KW berücksichtigt. Dies galt für die Kfz-Haftpflicht und ebenso für die Kaskoversicherung. Doch es wurde festgestellt, dass Autos mit einer stärkeren Motorleistung und einer größeren Höchstgeschwindigkeit nicht zwangsläufig auch mehr Unfälle verursachen. Daher wurde für die Beitragsberechnung als neue Grundlage unter anderem die Typklasse des Fahrzeugs eingeführt.

Typklassen der Kraftfahrzeuge

Was bedeuten die Typklassen?

Diese geben darüber Aufschluss, wie oft die Fahrzeuge eines jeweiligen Typs laut Statistik an Unfällen beteiligt sind. Die Fahrzeuge werden in der Haftpflichtversicherung in die Typklassen 10 bis 25 eingeteilt. In der Vollkaskoversicherung erfolgt die Einstufung in die Typklassen 10 bis 33 und in der Teilkaskoversicherung kommt noch die Typklasse 34 hinzu. Je mehr Unfälle durch einen bestimmten Fahrzeugtyp erfolgen, desto höher wird das Fahrzeug in der Typklasse eingestuft. Demzufolge signalisiert die Typklasse 20 eine höhere Unfallquote, als beispielsweise die Typklasse 10.

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Gebrauchte und ältere Fahrzeuge werden im Gegensatz zu Neuwagen erfahrungsgemäß höher eingestuft. Dies ist dadurch zu erklären, dass die preisgünstigeren Fahrzeuge insbesondere bei jüngeren Autofahrern beliebt sind. Diese jedoch verfügen über weniger Erfahrung im Straßenverkehr und daraus resultiert, dass die Autos häufiger an Unfällen beteiligt sind. Auf dem Markt neu eingeführte Fahrzeuge werden anfangs in die gleiche Typklasse eingestuft, wie ähnliche Modelle, die bereits auf dem Markt vorhanden sind. Dabei können diese Vergleichsmodelle auch Fabrikate von anderen Herstellern sein.

Aktualisierung der Typklassen

Die Typklassen werden im jährlichen Rhythmus aktualisiert, damit die Preise für die Kfz-Versicherungen so aktuell wie möglich an die Schadensverläufe der Autotypen angepasst werden können. Diese Neueinteilung erfolgt jedes Jahr am 1. Oktober. Unabhängige Treuhänder bestimmen zu diesem Zeitpunkt den anteiligen Schadensbedarf der Fahrzeugtypen individuell.

Das aktuelle Typklassenver­zeichnis kann im Internet eingesehen werden. Eine Änderung der Typklasse kann sich auf den Beitrag auswirken. Falls es aufgrund einer Einstufung des Fahrzeugs in eine höhere Typklasse zur Beitragserhöhung kommt, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein Wechsel, welcher ohne die Neueinstufung vielleicht nicht möglich gewesen wäre, kann durchaus Sinn machen, da ein Vergleich der Versicherungen zeigen wird, ob nicht doch eine günstigere Autoversicherung gewählt werden kann.