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Wenn Sie ein Fahrzeug an- oder ummelden möchten, ganz gleich, ob Sie es persönlich vor Ort tun, dafür einen Dritten beauftragen oder sich auf die Online-Zulassung verlassen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen und Daten. Einer der mit Abstand wichtigsten dieser Inhalte muss jedoch auf keinem Papier stehen, sondern kann auch nur in Ihrem Kopf bereitgehalten werden: die Nummer der elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer.

Seit 2008 ersetzt die elektronische Versicherungsbestätigung die Versicherungsdoppelkarte. Nach dem alten Verfahren wurde dem Versicherungsnehmer ein Teil des Dokuments als Deckungskarte beispielsweise zur Kfz-Zulassung ausgehändigt - den anderen Teil verwaltete die Versicherung.

Versicherungsnehmer, Versicherung, Kfz-Zulassungsstelle und Kraftfahrt-Bundesamt - die Kommunikation zwischen den involvierten Parteien war formularbelastet und verlief mitunter zäh.

Die elektronische Versicherungsbestätigung bietet eine vereinfachte Handhabung: Sie enthält unter anderem die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Sobald die eVB-Nummer von der Versicherung vergeben ist, kann die Kfz-Zulassungsstelle anhand der eVB-Nummer online prüfen, ob ein aktueller Versicherungsschutz besteht - papierlos und zeitnah.

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Kosten, Verwendungszecke und Gültigkeitszeitraum der elektronischen Versicherungsbestätigung

Für die Beantragung der elektronischen Versicherungsbestätigung bei einer Versicherung seiner Wahl entstehen dem Fahrzeughalter keine Kosten. Auf Wunsch liefert ein Online-Antrag mit vorausgehendem Versicherungs-Check binnen Minuten die elektronische Versicherungsbestätigung.

Die zugewiesene eVB-Nummer ist sechs Monate gültig. Sie darf einmalig für die Kfz-Zulassung eines neuen Fahrzeugs, Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs, Ummeldung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter oder eine Änderung des Autokennzeichens bei einem Umzug verwendet werden. Danach wird die eVB-Nummer automatisch entwertet, sodass der Fahrzeughalter zur Löschung nicht aktiv werden muss.

Soll ein Auto oder Motorrad von Ort A nach Ort B überführt werden und danach sogleich abgemeldet werden oder soll ein Neufahrzeug für mehrtägige Probefahrten bereitgestellt werden, so bietet sich eine Kurzzeitversicherung an. Für das sogenannte Kurzkennzeichen stellen die Versicherungen aktuell zwischen 30,00 EUR - 80,00 EUR in Rechnung. Mit dem Schutz dieser Kurzzeitversicherung darf ein Fahrzeug unter der zugewiesenen eVB-Nummer für maximal fünf Tage im Straßenverkehr angemeldet werden. Wird das Fahrzeug im Nachhinein bei derselben Versicherung vollumfänglich versichert, so wird der Betrag für das Kurzkennzeichen rückerstattet.

Für bereits angemeldete Fahrzeuge ist die eVB-Nummer beim Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegt. Will ein Fahrzeughalter seine Versicherung wechseln, so wird die beim Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegte eVB-Nummer von der Versicherung abgefragt, sodass der Versicherungsnehmer keine neue eVB-Nummer anfordern muss. Die Kommunikation in Sachen eVB-Nummer verläuft allein zwischen Kraftfahrt-Bundesamt und Versicherung.

Die eVB-Nummer - das Produkt eines Zufallszahlengenerators

Wer Gesetzmäßigkeiten in seiner eVB-Nummer sucht, um sie sich gut merken zu können, wird sie nicht finden. Die eVB-Nummer hat sieben Stellen. Die Anzahl von Zahlen und Buchstaben ist willkürlich generiert.

Kleine Nummer, große Wirkung: Der Hintergrund der eVB

Deutschland ist ein zutiefst motorisiertes Land. Auf zirka 83 Millionen Einwohner kamen zum Stichtag 1. Januar 2021:

  • ✅ 66,9 Millionen Kraftfahrzeuge sowie zulassungspflichtige Anhänger insgesamt;
  • ✅ 48,2 Millionen PKW;
  • ✅ 3,4 Millionen LKW;
  • ✅ 4,7 Millionen Krafträder (Motorräder);
  • ✅ 7,9 Millionen Kfz-Anhänger.

Das entspricht einem Wert von etwa 710 Fahrzeugen pro 1000 Einwohner. Zum Vergleich: Selbst in den als so "autoverrückt" geltenden USA mit ihren großen Weiten und oft schlechtem öffentlichen Personennahverkehr ist der Schnitt kaum anders, dort sind es ungefähr zwischen 760 und 800 Fahrzeuge pro 1000 Einwohner.

Zur Erklärung: In den USA als föderalem Staat sind Kfz-Zulassungen und statistische Erhebungen darüber Sache der Bundesstaaten. Dadurch ist es schwieriger, präzise Zahlen für das gesamte Land zu erheben.

Dabei bedeutet eine dermaßen hohe Fahrzeugdichte auch eines: Wo so viele Fahrzeuge in einem überdies sehr dicht besiedelten Land wie Deutschland unterwegs sind, gibt es automatisch eine hohe statistische Unfallhäufigkeit.

Deutschland - Fahrzeugdichte

Deutschland hat eine der höchsten Fahrzeugdichten überhaupt. Entsprechend groß ist die Unfallwahrscheinlichkeit. Adobe Stock: ©Polonio Video

2020 gab es hierzulande 2,245 Millionen Unfälle im Straßenverkehr – wohlgemerkt nur offiziell erfasste Unfälle. Außenvor blieben jene ungezählten Parkplatzrempler und sonstigen Bagatellschäden, die nicht der Polizei gemeldet, sondern durch die Unfallbeteiligten allein geregelt wurden. Dabei war 2020 mit seinen Lockdowns und hohen Home-Office-Zahlen sogar ein vergleichsweise unfallarmes Jahr. In allen drei vorherigen Jahren lagen die Unfallzahlen konstant über 2,6 Millionen.

Der Rest ist pure Mathematik: Wenn bei 66,9 Millionen Kraftfahrzeugen 2,245 Millionen Unfälle geschehen, dann sind dies 3,36 Prozent des gesamten Fahrzeugbestandes. Das mag zunächst nach nicht viel klingen. Insbesondere deshalb, weil ein gewisser Anteil dieser Unfälle auch ohne Kraftfahrzeugbeteiligung geschah – beispielsweise zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern. Dennoch sprechen wir hier von einem hohen prozentualen Anteil des Kraftfahrzeugbestandes, der alljährlich in Unfälle verwickelt ist. Diese Tatsache wird aussagekräftiger, wenn sie in Euros umgerechnet wird.

Wie viel die jährlichen Straßenverkehrsunfälle hierzulande insgesamt kosten, ist nicht bekannt. Aber schon, wenn Sie allein die Leistungen der Kraftfahrzeugversicherungen betrachten, ist es sehr teuer: 24,968 Milliarden Euro mussten die deutschen Versicherer 2019 nur für Leistungen der Kraftfahrzeugversicherungen bezahlen. Zum Vergleich: Die normale Haftpflichtversicherung kostete sie nur 5,181 Milliarden. Kein anderer Punkt kommt die Versicherungen auch nur annähernd so teuer zu stehen wie die Kfz-Unfälle.

Anders formuliert bedeutet das, dass Jahr für Jahr mindestens rund 25 Milliarden Euro an (Versicherungs-)Schäden an und durch Kraftfahrzeuge entstehen. Hier kommt nun die eVB Nummer ins Spiel. Denn sie ist letztlich ein wichtiges Puzzleteil, das garantiert, dass diese riesigen Summen nicht aus den privaten Mitteln der Verursacher, der Opfer oder alternativ der Allgemeinheit getragen werden müssen.

eVB: Der simpelste Versicherungsnachweis

Unfälle unter Fahrzeugbeteiligung sorgen typischerweise für vergleichsweise hohe Schadenssummen, auch wenn dabei keine Personen zu Schaden kommen. Diese Tatsache erkannte man hierzulande bereits, als die Fahrzeugdichte noch eine völlig andere war, da auf 79,3 Millionen Einwohner nur 1,57 Millionen Kraftfahrzeuge kamen, nämlich 1940. Schon damals wurde das sogenannte Pflichtversicherungsgesetz erlassen. Dessen zentraler Inhalt war, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs nachweisen musste, dass er im Besitz eines Versicherungsschutzes für dieses Fahrzeug war – und zwar schon dann, wenn er das Fahrzeug offiziell zulassen wollte.

EVB - Versicherungspflicht

Primär soll Deutschlands Versicherungspflicht dafür sorgen, dass Schäden grundsätzlich in Höhe einer üppigen Mindestdeckungssumme beglichen werden können. Adobe Stock ©Monkey Business

Bis heute hat sich in Deutschland an diesem zentralen Grundsatz praktisch nichts geändert. Alles, was in irgendeiner Form einer Zulassungspflicht unterliegt, um auf öffentliche Straßen zu dürfen, muss nachgewiesenermaßen versichert sein. Andernfalls können Sie mit absoluter Sicherheit davon ausgehen, dass der Mitarbeiter auf Ihrer Zulassungsstelle die Fortführung des Prozederes verweigert.

Doch wie kommen Sie an einen solchen Nachweis? Zumal es für abgemeldete Fahrzeuge nur einen sehr eingeschränkten Schutz in Form der Ruheversicherung gibt? Ganz einfach, dafür sorgt die Versicherungsbestätigung.

Schon seit jenen Frühtagen des Pflichtversicherungsgesetzes war es für einen baldigen Kraftfahrzeughalter nötig, im Vorfeld des Zulassungsprozederes eine Kfz-Versicherung zu kontaktieren. Diese sorgte dann auf dem Postweg durch Zusendung einer sogenannten Doppelkarte beziehungsweise Deckungskarte dafür, dass der Fahrzeugbesitzer einen Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle besaß.

Tenor: Das Fahrzeug ist zwar noch nicht offiziell mit allen Details versichert, dennoch garantiert die Versicherung durch Ausgabe der Deckungskarte, dass sie vom Moment der Zulassung an einen Mindest-Haftpflichtschutz bereitstellt.

Auch hieran hat sich bis heute nur wenig geändert, zumal der Nachweis auch für sehr kurzzeitige Anmeldungen erbracht werden muss. Der einzige echte Unterschied ist, dass Ihnen als Privatperson keine Versicherung mehr eine Karte zuschicken wird, zumindest nicht für reguläre Zulassungen. Seit 2008 wird dafür üblicherweise die elektronische Versicherungsbestätigung genutzt. Und zwar konkret als eVB-Nummer.

Die Details:

  • ✅ Es handelt sich um eine siebenstellige Folge von Großbuchstaben und Ziffern – zur Vermeidung von Fehlinterpretationen werden jedoch die beiden Buchstaben I und O nicht verwendet.
  • ✅ Erstellt, kontrolliert und an die Versicherungen vergeben werden die eVB-Nummern durch die GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL), diese gehört zum GDV, das ist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.
  • ✅ Jeder Versicherer bekommt eigene eVB-Nummern zugeteilt, diese werden kenntlich gemacht, indem die ersten beiden Symbole einem konkreten Versicherungsunternehmen fest zugeteilt werden. Die eVB-Nummern von Versicherung X beginnen dann alle beispielsweise mit A3, wohingegen die von Versicherung Y mit H7 beginnen.

In der Praxis läuft das Prozedere deshalb so ab:

  1. Sie kontaktieren eine von Ihnen gewählte Kfz-Versicherung. Dabei haben Sie völlig freie Hand, können auch den Weg über unseren Kfz-Versicherung-Rechner gehen. Sie bitten dann den Versicherer formlos um die Zuweisung einer eVB-Nummer.
  2. Die Versicherung loggt sich in ihren Zugang auf dem GDV-Portal ein. Dort wird ihr aus einem Pool von freien Codes einer zugeteilt, der mit den beiden festen ersten Symbolen des Versicherungsunternehmens beginnt.
  3. Ihr Versicherer gibt Ihnen diese Nummer auf dem vereinbarten Weg weiter. Das kann telefonisch geschehen, ebenso aber auch als Kurznachricht oder per E-Mailteilweise auch direkt während einer telefonischen Anfrage. Die zentrale Eigenschaft und massiver Vorteil des eVB-Verfahrens ist, dass es typischerweise binnen weniger Minuten vonstattengeht.
  4. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen, geben Sie die eVB-Nummer gegenüber dem Zulassungsstellenmitarbeiter an. Er prüft nun auf elektronischem Weg auf seinem Dienststellenzugang bei der GDV VL, ob diese Nummer tatsächlich ausgegeben wurde und somit Gültigkeit hat.

eVB-Nummer erhalten

Bei praktisch allen Kfz-Versicherern genügt ein Anruf, um die eVB-Nummer zu erhalten. Teils geht es sogar per SMS. Adobe Stock: ©tippapatt

Bekommt Ihr Zulassungsstellenmitarbeiter dabei grünes Licht, weiß er, dass für Ihr Fahrzeug ein Basis-Versicherungsschutz besteht und fährt mit dem Zulassungsprozedere fort – typischerweise gehört die Abfrage der eVB-Nummer zu den ersten Handlungen, nachdem Sie am Schreibtisch des Mitarbeiters Platz genommen haben. Im Laufe dieses Prozesses wird die Nummer auch mit den anderen Fahrzeuginformationen in den Datensätzen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) abgelegt.

Letzteres sorgt dafür, dass die eVB-Nummer, die man Ihnen zugeteilt hat, auch nach einer Anmeldung mit Ihrem Fahrzeug verbunden bleibt. Das heißt, falls Sie sich im weiteren Verlauf dazu entschließen, zu einer anderen Kfz-Versicherung zu wechseln, dann muss die neue Assekuranz nur beim KBA die bisherige eVB-Nummer erfragen, sodass für Sie als Versicherungsnehmer alles ohne Ihr Zutun hinter den Kulissen abläuft.

Die eVB-Nummer und die Gültigkeit: Eine Sache der Versicherungen

Wann müssen Sie Ihre Versicherung kontaktieren und sich die eVB-Nummer geben lassen? Dazu gibt es keine irgendwie gearteten Vorgaben. Viele Fahrzeugbesitzer tun es zwar erst dann, wenn Sie ein konkretes Fahrzeug erworben haben; allerdings gibt es keine Pflicht, ebenso zu verfahren.

Nicht zuletzt mit Hinblick auf Kurzzeitkennzeichen und die heute von praktisch allen Autohändlern angebotenen Services der Zulassung kann es durchaus auch sinnvoll sein, wenn Sie den umgekehrten Weg gehen. Das heißt, Sie lassen sich eine eVB-Nummer geben und gehen erst dann auf die Suche nach einem Fahrzeug – umso flexibler können Sie schließlich bei Schnäppchen zuschlagen und sofort die Zulassung in die Wege leiten.

eVB-Gültigkeit

Durch die mehrmonatige eVB-Gültigkeit ist es problemlos möglich, erst die Nummer anzufordern und dann auf Fahrzeugsuche zu gehen. Adobe Stock: ©harbucks

Gibt es dabei eine zeitliche Begrenzung? Ja, allerdings keine, durch die Sie sich sonderlich sputen müssten. Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber, dass eine einmal ausgegebene eVB-Nummer zwei Jahre beziehungsweise exakt 730 Tage lang gültig bleibt, bis sie auf der Zulassungsstelle "eingelöst" werden muss.

Allerdings liegt es jedoch im Ermessen jedes Versicherungsunternehmens, einen kürzeren Zeitraum für sich festzulegen. Dementsprechend sollten Sie gleich bei der Beantragung prüfen, bis zu welchem Stichtag Ihre persönliche eVB-Nummer ihre Gültigkeit behält. In aller Regel sind es jedoch mindestens mehrere Monate.

Übrigens geht diese Freiheit weiter: Die Gültigkeit der eVB-Nummer endet, ohne dass Sie noch etwas tun müssten. Das bedeutet, auch wenn Sie innerhalb des Zeitraumes kein Fahrzeug finden beziehungsweise keine Zulassung stattfindet, können Sie sich darauf verlassen, dass die Nummer einfach verfällt. Dementsprechend müssen Sie dann aber natürlich eine neue beantragen, wenn Sie dennoch ein Fahrzeug zulassen wollen.

Da die eVB-Nummer jedoch grundsätzlich kostenlos ausgegeben wird und der Aufwand zu ihrer Beantragung so gering ist, ist das kein wirkliches Hindernis.

Was Sie schon immer zur eVB-Nummer wissen wollten

Müssen Sie die eVB-Nummer für jeden Angelegenheit bei der Zulassungsstelle bereithalten? Wie hoch ist der Schutz, bevor Sie eine richtige Kfz-Versicherung abschließen? Gibt es vielleicht Merksätze und Eselsbrücken, um sich die Nummer einzuprägen?

Zur eVB-Nummer gibt es viele Fragen, wir beantworten Ihnen die wichtigsten.

Zu welchen Anlässen muss ich der Zulassungsstelle meine eVB-Nummer vorlegen?

Grundsätzlich bei den folgenden Angelegenheiten:

  • ✅ Erstzulassung eines Neufahrzeugs;
  • ✅ Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs (auch wenn es zuvor auf Sie zugelassen war);
  • ✅ Ummeldung eines noch angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs neu auf Sie;
  • ✅ Ummeldung eines auf Sie zugelassenen Fahrzeugs mit neuen Kennzeichen;

Dazu können Sie sich merken, dass eine (frische) eVB-Nummer immer dann nötig ist, wenn sich irgendetwas am Zulassungsstatus, dem Halter oder den Kennzeichen ändern soll.

eVB-Nummer Zulassungsstelle

Prinzipiell ist die eVB-Nummer bei jedem Verwaltungsakt an einem Fahrzeug nötig, sofern er die Zulassungsstelle betrifft. Adobe Stock: ©Jens Rother

Welcher Versicherungsschutz geht mit der eVB-Nummer einher?

Typischerweise nur der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht-Basisschutz. Aktuell (2021) bedeutet dies Personenschäden bis 7,5 Millionen Euro, Sachschäden bis 1,22 Millionen Euro und reine Vermögensschäden bis 50.000 Euro.

Gibt es für die eVB-Nummer Merksätze oder Eselsbrücken?

Leider nein. Bis auf die Konstante der einheitlichen ersten beiden Stellen für die jeweilige Versicherung werden alle restlichen Positionen auf Anfrage per Zufallsgenerator erstellt, sind also völlig willkürlich.

Deshalb ist es ratsam, die Nummer unbedingt niederzuschreiben oder auszudrucken – sollte es auch nur zu einem Zahlendreher auf der Zulassungsstelle kommen, wird das Prozedere abgebrochen.