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Anhänger sind unheimlich praktische Geräte. Doch auch wenn Zugfahrzeug und Anhänger physisch verbunden sind, sind sie es rechtlich keineswegs. Denn Anhänger gelten in Deutschland als eigenständige Fahrzeuge und müssen dementsprechend zugelassen werden.

Anhänger: Die vielleicht praktischste Ergänzung eines Fahrzeugs

PKW sind fast immer ein Kompromiss: Manche können kaum mehr, als Fahrer und Beifahrer befördern; etwa der klassische Smart. Andere PKW legen mehr Wert auf Beladung, beispielsweise Kombis. Sieht man jedoch einmal von sehr großen Pickup-Trucks ab, wie sie in Nordamerika vorzugsweise mit voluminöser Doppelkabine und riesiger Ladefläche verkauft werden, ist vor allem das Beladen mit sperrigen Dingen meistens stark limitiert.

Wer nicht gerade einen großen Van oder ein Wohnmobil besitzt, hat auch kaum eine bequeme Chance, im PKW zu nächtigen – zumindest nicht dauerhaft.

Anhänger sind in diesem Sinne Ihre Trumpfkarte. Sie benötigen nur eine vom TÜV abgenommene Anhängerkupplung samt Steckdose für die Stromversorgung der Beleuchtung und schon kann Ihr normaler PKW ein Vielfaches seines eigentlichen Stauraumes bewegen – oder Sie auch eine ganze Ferienwohnung für mehrere Personen und Wochen ziehen.

Zulassung eines Anhängers

Auch wenn sie das Rückwärtsfahren erschweren, sind Hänger das vielleicht praktischste PKW Zubehör überhaupt. Adobe Stock: ©Yuri Bizgaimer)

Das einzige technische Limit ist das, was Ihr Fahrzeug ziehen kann – 750 Kilogramm sind praktisch immer möglich. Große Geländewagen können jedoch teilweise sogar satte 3,5 Tonnen "an den Haken nehmen". Solange Sie das zulässige Gesamtgewicht (Gesamtmasse) des Gespanns* nicht überschreiten, ist alles möglich. Die Angaben dazu finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 22 "Bemerkungen und Ausnahmen".

Doch so praktisch der Anhänger auch ist – so ohne Weiteres darf er nicht auf die Straße. Ansonsten müssten Sie bei der nächsten Verkehrskontrolle nicht nur mit einer saftigen Rüge, sondern auch einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg (Stand 2021) rechnen. Der Verstoß: Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr ohne Zulassung.

Denn für den deutschen Staat sind Anhänger, auch wenn sie keinen eigenen Antrieb haben, immer Fahrzeuge wie jedes andere. Damit sie im Straßenverkehr bewegt werden können, benötigen sie eine Zulassung und ein Kennzeichen – mit nur wenigen Ausnahmen, die jedoch für die Privatnutzung praktisch irrelevant sind.

Anhänger: Was Sie über diese Fahrzeuge wissen müssen

Dabei genügt es jedoch nicht, zu wissen, dass Sie Ihren Anhänger zulassen müssen. Auch bei einigen anderen Punkten unterscheiden sich die Lastenträger von dem Prozedere, das PKW-Fahrer gewöhnt sind:

  • ✅ Grundsätzlich muss jeder Anhänger regelmäßig dem TÜV vorgeführt werden. Bei Anhängern bis einschließlich 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht muss die erste Kontrolle (wie beim PKW) drei Jahre nach der Erstzulassung erfolgen, danach alle zwei Jahre. Bei Anhängern, die mehr wiegen dürfen, ist von Anfang an ein zweijähriger Turnus vorgeschrieben. Allerdings: Wo kein Motor ist, entstehen natürlich auch keine Abgase. Der TÜV-Prüfer wird sich also nur auf die technischen Faktoren einer Hauptuntersuchung beschränken. Schon deshalb ist die Untersuchung von Anhängern günstiger. Bitte beachten: Seit einer Gesetzesnovelle Anfang 2020 ist bei Wohnanhängern die Gasprüfung bis 2023 ausgesetzt. Sie bekommen also ohne Prüfungsnachweis nicht mehr den bislang üblichen geringen Mangel aufgeschrieben.
  • ✅ Ganz ähnlich wie auch beispielsweise PKW müssen Sie einen Anhänger jedoch nicht zwangsweise normal zulassen. Sie haben grundsätzlich die Option, ein Saisonkennzeichen zu nutzen – das bietet sich vor allem bei Wohnanhängern an. Ferner gibt es für historische, restaurierte oder guterhaltene Anhänger die Möglichkeit, ein H-Kennzeichen oder H-Saisonkennzeichen zu bekommen. Allerdings ist dies für PKW-übliche Anhänger eine eher theoretische Option, da eine reguläre oder normal-saisonale Zulassung deutlich günstiger ist – auch ein Anhänger wird für sein H-Kennzeichen pauschal mit derzeit 192 Euro besteuert.
  • ✅ Was zugelassen ist, muss auch besteuert werden. Allerdings wird hier bei Anhängern ebenfalls anders vorgegangen. Sie müssen pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht 7,46 Euro (Stand 2021) jährlich bezahlen. Für einen typischen Kleinanhänger mit 750 Kilogramm Gesamtgewicht beispielsweise beträgt Ihre Steuerlast 29 Euro –bei einer regulären Zulassung.
  • ✅ Egal, welchen Wert die eingetragene, zulässige Höchstgeschwindigkeit Ihres PKWs beträgt: Sobald ein Anhänger angekoppelt ist, gelten dessen Geschwindigkeitsvorgaben. Standardmäßig gelten hierzulande 80 Stundenkilometer außerorts sowie auf Bundesstraßen und Autobahnen als das Maximum. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe nebenstehende Info-Box) ist es jedoch möglich, die Höchstgeschwindigkeit auf 100 Stundenkilometer hochsetzen zu lassen.

Zulassung eines Wohnanhängers

Vor allem bei Wohnanhängern ist der BE Führerschein die oftmals einzige Option, um hinreichend große Hänger ziehen zu dürfen. Adobe Stock: ©Oleksandr

Nicht zuletzt müssen Sie die erlaubnisrechtlichen Regularien beachten: Wenn Sie Inhaber eines normalen PKW-Führerscheins der Klasse B* sind, dürfen Sie grundsätzlich und ohne Rücksicht auf weitere Daten ausschließlich Anhänger bis 750 Kilogramm zusätzliche Gesamtmasse ziehen. Es gilt das Gewicht in den Papieren, nicht das, was der Hänger in Wirklichkeit wiegt.

Sobald der Hänger aufgrund seiner Papiere mehr wiegen darf, benötigen Sie einen BE-Führerschein. Dieser erhöht das erlaubte, von Ihnen fahrbare Gesamtgewicht auf 3.500 Kilogramm. Diese Klasse können Sie auch nachträglich in einer Fahrschule erwerben, die Kosten betragen zwischen 500 und 700 Euro inklusive Prüfungsgebühren.

Gut zu wissen: Haben Sie den PKW-Führerschein vor 1999 gemacht, also noch die alte Klasse 3 erhalten, dann dürfen Sie durch die Besitzstandswahrung grundsätzlich Hänger bis 3.500 Kilogramm ziehen, Sie besitzen automatisch Klasse BE.

Voraussetzungen, um mit dem Anhänger in Deutschland 100 km/h fahren zu dürfen

  • ✅ Das Zugfahrzeug hat ABS und ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm.
  • ✅ Ein gebremster Anhänger muss hydraulische Stoßdämpfer besitzen
  • ✅ Die Anhängerreifen müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex „L“ besitzen, also für mindestens 120 km/h ausgelegt sein.
  • ✅ Die Reifen dürfen bei der Zulassung/Ummeldung nicht älter als sechs Jahre sein.
  • ✅ Der Anhänger muss am Heck zusätzlich zum Kennzeichen ein Geschwindigkeits-Schild „100“ führen.

Bei werksseitig dafür ausgelegten Hängern ist die Tempo-100-Eignung bereits in den Zulassungs-bescheinigungen vermerkt, sodass die Zulassungsstelle keine Probleme machen wird.

Die Zulassung eines in Deutschland erworbenen Anhängers

Diese Variante stellt die hierzulande mit Abstand am häufigsten gewählte dar. Prinzipiell unterscheidet sich das Prozedere auch nicht von dem für die meisten anderen Fahrzeuge.

Zunächst ist es nötig, dass Sie die für Sie zuständige Zulassungsstelle herausfinden. Dafür finden Sie unser Zulassungsstellen-Tool. Bei neueren Anhängern (auch gebrauchten), bei denen beide Zulassungsbescheinigungen mit einem freirubbelbaren Sicherheitscode versehen sind (bei Teil I seit 2015, bei Teil II seit 2018) können Sie mitunter die Zulassung auch online erledigen: Sofern Ihr Personalausweis eine aktivierte eID-Onlinefunktion hat, Sie ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp 2" haben und Ihre Zulassungsstelle auch praktisch auf die Online-Zulassung eingerichtet ist.

Ferner haben Sie bei Anhängern ebenfalls die Möglichkeit, auf ein Wunschkennzeichen zu setzen. Bevor Sie dies allerdings bei uns bestellen, sollten Sie unbedingt über unser Tool prüfen, ob Ihre gewünschte Kombination in Ihrem Zulassungsbezirk noch verfügbar oder überhaupt erlaubt ist.

Dann geht es an die Unterlagen. Sie benötigen:

  • ✅ Ihren Personalausweis oder einen Reisepass. Bei letzterem ist eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes Ihres Hauptwohnsitzes nötig.
  • ✅ Bei einem brandneuen Anhänger die Zulassungsbescheinigung Teil II und die COC-Bescheinigung (wird beides vom Hersteller mitgeliefert).
  • ✅ Bei einem gebrauchten Anhänger die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
  • ✅ Bei einem gebrauchten Anhänger, der in einem Abwasch umgemeldet werden soll, die alten Kennzeichen.
  • ✅ Ein Nachweis einer bestandenen, je nach Zulassungsbezirk mindestens noch einen bis sechs Monate lang gültigen Hauptuntersuchung.
  • ✅ Ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat, damit die Steuer für den Hänger eingezogen werden kann.
  • ✅ Eine gültige eVB-Nummer (teilweise noch als Deckungskarte bezeichnet) für den Nachweis eines Haftpflichtschutzes.

Zudem benötigen Sie Bargeld, eine EC- oder Kreditkarte. Die reguläre Zulassung eines Anhängers (ohne Aufschlag für ein Wunschkennzeichen) schlägt typischerweise mit etwa 30 Euro zu Buche.

Ferner haben Sie die Option, sich durch jemand Dritten bei der Zulassungsstelle vertreten zu lassen. In diesem Fall muss die Person alle oben aufgezeigten Elemente mitführen, zusätzlich benötigt sie noch eine Kopie Ihres Ausweises und eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, aus der hervorgeht, dass es sich um diesen Anhänger handelt. Tragen Sie deshalb am besten die Fahrgestellnummer ein, die ebenfalls aus der Zulassungsbescheinigung hervorgeht.

Stützlast Anhängerkupplung

Von wirklich zentraler Wichtigkeit ist es, bei jeder Anhängerfahrt die zulässigen Gewichte und Lasten zu beachten, etwa die Stützlast der Anhängerkupplung. Adobe Stock: ©gabort)

Die Zulassung eines im Ausland erworbenen Anhängers

Vielleicht ist es ein aluminiumglänzender US-Wohnanhänger, vielleicht aber haben Sie dank der EU-Freizügigkeit einfach nur jenseits der deutschen Grenze einen praktischen (und vielleicht günstigeren) Lastenanhänger entdeckt und erworben. Auch die können in Deutschland zugelassen werden.

Grundsätzlich gelten dabei alle Vorgaben, die im vorherigen Kapitel dargelegt wurden. Allerdings müssen Sie davon ausgehen, dass die Zulassungsstellen weitere Unterlagen vorgelegt bekommen möchten. Dies sind:

  • ✅ Bei einem brandneuen Anhänger aus dem EU-Ausland die COC-Bescheinigung, alternativ ein Vollgutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV. Zudem eventuell vorhandene ausländische Papiere, alternativ der Kaufvertrag. Außerdem eine Einfuhrumsatzsteuererklärung.
  • ✅ Bei einem brandneuen Anhänger aus dem Nicht-EU-Ausland ein Vollgutachten nach § 21 StVZO. Zudem eventuell vorhandene ausländische Papiere, alternativ der Kaufvertrag. Außerdem eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung.
  • ✅ Bei einem gebrauchten Anhänger aus dem EU-Ausland die COC-Bescheinigung, alternativ ein Vollgutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV. Bei älteren Anhängern den Nachweis einer bestandenen Hauptuntersuchung (falls kein aktuelles § 21 Vollgutachten vorgelegt werden kann). Außerdem (sofern der Hänger noch im Ausland zugelassen ist) die ausländischen Kennzeichen. Zudem eventuell vorhandene ausländische Papiere, alternativ der Kaufvertrag.
  • ✅ Bei einem gebrauchten Anhänger aus dem Nicht-EU-Ausland die COC-Bescheinigung, alternativ ein Vollgutachten nach § 21 StVZO. Außerdem eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, eventuell vorhandene ausländische Papiere, alternativ der Kaufvertrag.

Was Sie schon immer zur Anhängerzulassung wissen wollten

Muss wirklich jeder Anhänger zugelassen werden? Wie kommt man mit einem abgemeldeten Anhänger zum TÜV? Und gibt es spezielle Anhängerkennzeichen? Rund um die Zulassung von Anhängern gibt es viele Fragen, wir liefern die Antworten.

Muss jeder Anhänger zugelassen werden?

Nun, „fast jeder“: Sofern Sie einen Lof-Betrieb nachweisen können (lof = land- oder forstwirtschaftlich) kann es sein, dass ein Anhänger gemäß § 4 Fahrzeugzulassungsverordnung zulassungsfrei ist. Dasselbe gilt für Spezialanhänger, die Dinge zu Sportzwecken transportieren sowie solche, die hinter Motorrädern, Mopeds oder Krankenfahrstühlen fahren. Andere Ausnahmen gelten nur für Schausteller, Feuerwehren und Katastrophenschützer.

Wie bekomme ich einen abgemeldeten Hänger zum TÜV?

Indem Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen für den Anhänger zuteilen lassen, es bei uns bestellen und ohne Stempel montieren. In dem Fall dürfen Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirks den Anhänger auf eigener Achse zum TÜV bringen – und rechtlich betrachtet auch zur Zulassungsstelle.

Landwirtschaft - Anhänger

Unter anderem bei einigen rein landwirtschaftlich genutzten Anhängern ist keine Zulassung nötig, sondern nur ein Geschwindigkeitschild. Adobe Stock ©festfotodesign

Gibt es spezielle Anhängerkennzeichen?

Nein, bei Anhängern kommen die gleichen Kennzeichen zum Einsatz, die auch für PKW möglich sind. Typischerweise bedeutet das ein einzelnes, einzeiliges Kennzeichen am Heck. Mitunter kann Ihnen ein TÜV-Prüfer oder der Hersteller (bei neuen Anhängern) die Notwendigkeit eines zweizeiligen (also schmäleren, dafür höheren) Kennzeichens bestätigen.