• Kfz-Kennzeichen online kaufen
  • schnelle Lieferzeit
  • Hotline: 06151 870 81 70 >> Mo.-So.: 8 - 21 Uhr

Ist die Zulassungsbescheinigung gestohlen worden oder verloren gegangen, kann diese von Halter, respektive Eigentümer oder von einer verantwortlichen Person mit Vollmacht beim zuständigen Ordnungsamt oder auf der Zulassungsstelle beantragt werden. Bei diesen Bescheinigungen wird zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem Fahrzeugschein und der Zulassungsbescheinigung Teil II, dem ehemaligen Fahrzeugbrief unterschieden.

Ersatz der Zulassungssbescheinigung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I dokumentiert die Zulassung des Kraftfahrzeugs zum Verkehr.

Die Bescheinigung muss als Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden. Sie enthält alle wichtigen Angaben zum Halter und die technischen Daten des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist immer dann zu ersetzen, wenn sie verloren oder gestohlen wurde oder unbrauchbar und unleserlich geworden ist. Für ein Fahrzeug darf nur eine Zulassungsbescheinigung existieren. Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist daher auch automatisch mit der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II verbunden.

Halter, die eine Zulassungsbescheinigung I benötigen, müssen den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorlegen.

Zur Feststellung der Personalien müssen Personalausweis oder der Reisepass des Halters vorgelegt werden. Wer die Bescheinigung in Vertretung beantragt, benötigt eine Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass der zu vertretenden Person sowie die eigenen Ausweispapiere. Bei der Vorlage des Reisepasses muss zusätzlich eine Meldebestätigung vorgelegt werden. Minderjährige Fahrzeughalter benötigen eine Einverständniserklärung beider Elternteile oder des gesetzlichen Vormundes. Des Weiteren werden zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigung die eigenen Ausweisdokumente des Minderjährigen sowie die Ausweispapiere der Eltern oder des Vormunds benötigt. Zusätzlich müssen die Berichte über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra) und die Prüfbescheinigung über letzte die Abgasuntersuchung vorgelegt werden. Wurde Die Zulassungsbescheinigung entwendet, muss eine Bestätigung über die Diebstahlanzeige bei der Polizei vorliegen. Auf dem zuständigen Amt muss ein Formblatt ausgefüllt werden, das dem Antragsteller von der Zulassungsstelle oder dem Ordnungsamt ausgehändigt wird.

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung II müssen sich Halter von Fahrzeugen mit dem Personalausweis oder den Reisepass ausweisen.

Bei Firmenfahrzeugen müssen ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Minderjährige Fahrzeughalter benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile oder des Vormun­ds. Die Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern oder des Vormunds sowie die Zulassungsbescheinigung I müssen vorgelegt werden. Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung II wird eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Zusätzlich wird bei enem Diebstahl der Zulassungspapiere eine Bestätigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei benötigt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist zur Beantragung der Zulassungsbescheinigung II nicht möglich.