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Wer ein in Deutschland zugelassenes Kraftfahrzeug abmelden möchte, muss dazu nicht zwingend diejenige Verwaltungsbehörde aufsuchen, welche für die Zulassung des Fahrzeugs örtlich zuständig ist. Bundesweit kann jede Zulassungsstelle Abmeldungen vornehmen.

Kfz abmelden in anderem Kreis

Die Möglichkeit einer Abmeldung in einer anderen Stadt oder einem anderen Landkreis ist insbesondere dann interessant, wenn das Fahrzeug im Rahmen eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk vorübergehend stillgelegt oder auch dauerhaft abgemeldet werden soll. Auf diese Weise erspart sich der Fahrzeughalter eine Vorsprache an seinem alten Heimatort. Die im Zusammenhang mit einer Abmeldung in einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt entstehenden höheren Verwaltungskosten sind hierbei im Hinblick auf die Zeit- und Aufwandsersparnis in aller Regel zu vernachlässigen.

Benötigte Dokumente für eine Kfz-Abmeldung

Die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs kann vom Fahrzeughalter persönlich oder auch von einem Vertreter vorgenommen werden. Grundsätzlich werden für eine Abmeldung folgende Dokumente benötigt:

 
  • ✅ die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • ✅ die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • ✅ der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • ✅ bei endgültiger Abmeldung der Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes
  • ✅ beide Kennzeichentafeln

Wird die Abmeldung von einem Vertreter vorgenommen, ist hierfür ferner eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Vordrucke halten die Zulassungsstellen bereit; vielfach sind diese Formulare auch online abrufbar.

Formulare zum Download