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Im Jahr 2005 erfolgte die Einführung der Zulassungsbescheinigungen in Europa. Die Zulassung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 ersetzt den Fahrzeugschein. Mit Teil 2 der Zulassungsbescheinigung ersetzen die Zulassungsstellen sukzessive den Fahrzeugbrief. Beide Dokumente sind weiterhin gültig. Bei Zulassung eines neuen Kfz werden die Papiere ausgetauscht und erneuert. Die Anpassung im Jahr 2005 erfolgte aufgrund einer höheren Sicherheit. Fälschungen sind mit den neuen Zulassungsbescheinigungen deutlich schwerer.

Zulassung Ihres Kfz ohne Fahrzeugschein

Welche Dokumente sind für die Zulassung eines Kfz erforderlich?

Bei Gutschild.de beraten wir Sie gern zu den notwendigen Dokumenten für die Zulassung eines Kfz. Die Straßenverkehrsämter in Deutschland verlangen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges folgende Dokumente im Original:

  • ✅ Personalausweis / Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief
  • ✅ Prüfbericht der Hauptuntersuchung
  • ✅ Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung: Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung: Diebstahlsanzeige der Polizei

Wie melden Sie ein Kfz ohne Fahrzeugschein an?

Ein Auto anmelden ohne Fahrzeugschein ist in Deutschland nicht legal möglich. Bei der Zulassung eines Neuwagens kümmert sich im Regelfall der Verkäufer um die Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen. Bietet Ihnen ein Verkäufer an, das Fahrzeug ohne Fahrzeugschein anzumelden, sollten Sie misstrauisch werden. Besitzt der Verkäufer bei einem Gebrauchtwagen den Fahrzeugschein angeblich nicht mehr, wurde das Fahrzeug gegebenenfalls gestohlen.

Haben Sie den Fahrzeugschein verloren, beantragen Sie einen neuen Fahrzeugschein auf der Zulassungsstelle. Ausschließlich mit einem neuen Fahrzeugschein ist eine Zulassung Ihres Kfz realisierbar. Um den Teil 1 der Zulassungsbescheinigung zu erhalten, unterschreiben Sie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust. In diesem Dokument bestätigen Sie, dass Sie den Fahrzeugschein verloren haben. Als weitere Dokumente benötigt die Zulassungsstelle:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ einen gültigen Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung

Bei einem Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrzeugscheins stellen Sie vorzugsweise eine Anzeige bei der Polizei. In dieser Konstellation erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung. Dieses Dokument ist bis zu der Aushändigung der neuen Zulassung gültig. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Behörde ab. Üblich sind vier bis acht Wochen.

Welche Kosten fallen für einen neuen Fahrzeugschein an?

Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung kostet Gebühren. Diese unterscheiden sich von Behörde zu Behörde. Die Höhe der Kosten liegt zwischen 12 € und 50 €. In München kostet die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zum Beispiel 11,70 €. Für die eidesstattliche Versicherung berechnet Ihnen die Zulassungsstelle weitere 30,70 €. Die Kosten für die eidesstattliche Versicherung umgehen Sie, indem Sie selbst eine eidesstattliche Erklärung verfassen und einreichen. Gern beraten wir Sie bei Fragen rund um den Verlust Ihres Fahrzeugscheins. Bei Gutschild.de sind wir für Sie von Montag bis Sonntag zwischen 9.00 Uhr und 21.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Was passiert, wenn Sie ohne den Fahrzeugschein Ihren Pkw fahren?

Es ist Ihre Pflicht, die den Fahrzeugschein bei jeder Fahrt im Auto zu führen. Auf Verlangen sind Sie verpflichtet die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorzulegen. Da die Zulassung ohne Fahrzeugschein nicht erlaubt ist, bezahlen Sie bei Missachtung ein Bußgeld. Die Höhe der Ordnungswidrigkeit beträgt nach Paragraf 48 Satz 5 der Zulassungsverordnung zehn Euro. Vorzugsweise bewahren Sie den Fahrzeugschein im Handschuhfach Ihres Autos auf.

Der Verlust des Fahrzeugscheins im Ausland

Verlieren Sie Ihren Fahrzeugschein im Ausland, sind Sie verpflichtet, dies der örtlichen Polizei zu melden. Achten Sie auf den Erhalt einer schriftlichen Bestätigung der Polizei. Mit diesem Dokument fahren Sie ohne Bedenken weiter. Der Ersatz für den Fahrzeugschein erhalten Sie in Deutschland.

Fazit: Eine Zulassung ohne Fahrzeugschein

Die Zulassung Ihres Kfz ohne Fahrzeugschein ist in Deutschland nicht realisierbar. Als Teil 1 der Zulassungsbescheinigungen ist der Fahrzeugschein zwingend erforderlich. Die Beantragung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Für diesen Zeitraum ist die Zulassung Ihres Kfz nicht realisierbar. Achten Sie bei dem Kauf eines neuen Pkw darauf, dass Sie beide Teile der Zulassungsbescheinigung erhalten. Nach dem Verlust des Fahrzeugscheins erhalten Sie umgehend einen Ersatz. Fahren Sie ohne einen gültigen Fahrzeugschein, riskieren Sie ein Verwarngeld in Höhe von zehn €.