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Möchte man sein Kraftfahrzeug in Deutschland abmelden, dann kann dies an jeder KFZ-Zulassungsstelle erledigt werden. Handelt es sich allerdings um ein kreiszugehöriges Fahrzeug, dann wird dies sogar etwas einfacher und auch kostengünstiger ausfallen.

Kfz abmelden im gleichen Kreis

 

Neuerungen bezüglich der Abmeldung eines KFZ im gleichen Kreis

Früher musste man die Zulassung eines Kraftfahrzeuges, wollte man es nicht mehr fahren, entweder komplett abmelden oder vorübergehend stilllegen. Man musste sich also direkt an der KFZ-Zulassungsstelle entscheiden, ob man das Fahrzeug in den kommenden Jahren vielleicht wieder benutzen möchte oder nicht. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich eine Vereinfachung des bürokratischen Aufwandes festgelegt, was auch eine Kostenersparnis mit sich bringt. Denn nun wird nicht mehr zwischen einer vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung einer Zulassung unterschieden. Meldet man ein KFZ ab, so wird es für die Dauer von sieben Jahren vorerst einmal stillgelegt. Erst nach Ablauf der 7-Jahres-Frist gilt das Fahrzeug als endgültig abgemeldet, vorausgesetzt, es wurde in dieser Zeit nicht mehr erneut zugelassen.

Der Vorteil bei dieser Neuregelung ist, dass eine Vollabnahme einer technischen Prüfstelle bei wieder Zulassung innerhalb dieser Frist nicht notwendig ist. Das Fahrzeug kann auch nach einer gültigen Hauptuntersuchung problemlos wieder zum Verkehr zugelassen werden. Möchte man die Zulassung eines Fahrzeuges endgültig stilllegen lassen, dann verlangt der Gesetzgeber nach einem Nachweis über die Verschrottung, der nur durch einen zertifizierten Verwertungsbetrieb durchgeführt werden darf.

 

Die Abmeldung an der KFZ-Zulassungsstelle

Bei KFZ-Zulassungsstellen können nicht nur Wunschkennzeichen bestellt werden, sondern auch das bisherige Kennzeichen für bis zu zwölf Monate lang reserviert werden. Wenn die Zulassung innerhalb dieser Zeit wieder erfolgt, dann kann man das alte Kennzeichen behalten, andernfalls wird das Kennzeichen einem anderen Fahrzeug zugewiesen. Um im gleichen Kreis ein Auto abzumelden und in die Vorzüge der Neuregelungen zu kommen, wird zu aller erst ein gültiger Reisepass oder Personalausweis des Fahrzeughalters benötigt. Weiteres muss man die Zulassungsbescheinigungen, die aus dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief bestehen sowie die Kennzeichenschilder mitbringen. Falls man die Zulassung endgültig stilllegen lassen möchte, bringt man am besten gleich den Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwertungsbetriebes, der die fachgerechte Verschrottung des Fahrzeuges bescheinigt, mit.