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Halter von Fahrzeugen, deren Name sich nach einer Heirat, Scheidung oder aus einem anderen Grund geändert hat, sollten unbedingt daran denken, dass bei einer Namensänderung auch die Zulassungsbescheinigungen Ihrer Fahrzeuge geändert werden müssen. Wollen Sie unnötigen Ärger vermeiden, sollten Sie die Aktualisierung der Zulassungsurkunden Ihrer Fahrzeuge umgehend beantragen.

Namensänderung KFZ Halter

Für das Eintragen von Namensänderungen in Fahrzeugpapieren sind die Kfz-Zulassungsstellen der Kommunen zuständig.

Adresse und Öffnungszeiten der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle können Sie mit Hilfe des Internets leicht herausfinden oder im Rathaus erfragen. Hier >> Zulassungsstelle suchen

Einheitliche Zulassungsverfahren in den EU-Ländern

Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es auch in Deutschland - wie in allen anderen Ländern der Europäischen Union -  die neuen Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge. Per Gesetz wurde der ehemalige Fahrzeugschein wurde durch den Zulassungsschein Teil 1 und der Fahrzeug-Brief durch den Zulassungsschein Teil 2 ersetzt. Ziel der europäischen  Gesetzgeber ist es, die Zulassungsverfahren in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu vereinheitlichen und den Datenschutz zu verbessern. Die alten Fahrzeugscheine und Fahrzeug-Briefe bleiben weiterhin gültig, falls keine Änderungen vorzunehmen sind (beispielsweise wenn es einen Eigentümerwechsel gab oder technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden).

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Wichtige Unterlagen für die Eintragung einer Namensänderung in Fahrzeugpapieren

Wollen Sie die Änderung Ihres Namens in den Fahrzeugpapieren beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen:

  • ✅ Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Fahrzeugschein  beziehungsweise Zulassungsschein Teil 1
  • ✅ Fahrzeug-Brief beziehungsweise Zulassungsschein Teil 2

Vorteilhaft ist es, wenn Ihr Personalausweis oder Reisepass zuvor von der Einwohnermeldebehörde Ihrer Kommune geändert wurde, sodass die Namensänderung bereits aus den Ausweispapieren hervorgeht. Anderenfalls müssten Sie die Namensänderung durch geeignete Urkunden (zum Beispiel die Heiratsurkunde) belegen.

Beim Führerschein hingegen bleibt es dem Betroffenen selbst überlassen, ob er diese Papiere auf den neuen Namen umschreiben lässt. Der Führerschein bleibt auch ohne Aktualisierung des Namens weiterhin gültig. Möchten Sie den Führerschein dennoch aktualisieren lassen, müssten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle neue Papiere beantragen.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt die Behörde folgende Unterlagen:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Führerschein
  • ✅ aktuelles, biometrisches Passfoto

Hatten Sie bereits einen EU-Führerschein, dauert die Ausstellung der Papiere mit dem geänderten Namen etwa vier Wochen. Bei Vorlage älterer Papiere sollten Sie eine längere Bearbeitungszeit Ihres Antrags einplanen.