• Kfz-Kennzeichen online kaufen
  • schnelle Lieferzeit
  • Hotline: 06151 870 81 70 >> Mo.-So.: 8 - 21 Uhr

Die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs (KFZ) stellt für viele Fahrzeughalter eine bürokratische Notwendigkeit dar, besonders wenn sie in einen neuen Landkreis ziehen. Der Wechsel des Wohnorts in einen anderen Landkreis bringt nicht nur einen Adresswechsel mit sich, sondern auch die Pflicht zur KFZ-Ummeldung. Dieser Vorgang ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln, obwohl er mit ein paar klaren Schritten problemlos bewältigt werden kann. In diesem Artikel erklären wir, was es bei der Ummeldung eines KFZ außerhalb des Kreises zu beachten gibt, welche Dokumente benötigt werden und welche Fristen einzuhalten sind.

Wunschkennzeichen reservieren

Sichern Sie jetzt Ihr Kfz-Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle, indem Sie Ihren Kennzeichenbezirk in das Textfeld eingeben.

Rechtliche Grundlagen und Neuerungen seit 2015

Wenn ein Fahrzeughalter in einen anderen Kreis umzieht, ist die Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle des neuen Zulassungsbezirks erforderlich. Früher war dies mit der Pflicht verbunden, das alte Kennzeichen abzumelden und ein neues zu beantragen, doch seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 ist diese Regelung gelockert worden. Fahrzeughalter können seitdem das Kennzeichen in allen Bundesländern beibehalten, auch wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung, da sowohl die Kosten für neue Kennzeichen als auch der Aufwand für die Anfertigung von Schildern entfallen.

Trotz dieser Möglichkeit bleibt der Wechsel des Kennzeichens jedoch optional, und viele Fahrzeughalter entscheiden sich weiterhin für ein neues Kennzeichen, vor allem, wenn sie das Kürzel ihres alten Wohnorts nicht mehr behalten möchten. Unabhängig davon muss jedoch die neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) eingetragen werden.

KFZ Ummeldung innerhalb des Kreises

Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern

Die Regelungen zur Kfz-Ummeldung und zur Beibehaltung des Kennzeichens sind bundesweit einheitlich, jedoch gibt es in einigen Bundesländern Sonderregelungen, die Fahrzeughalter beachten sollten. Insbesondere in den folgenden Bundesländern besteht die Möglichkeit, das alte Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Kreis zu behalten:

  • ✅ Schleswig-Holstein
  • ✅ Hessen
  • ✅ Sachsen
  • ✅ Brandenburg
  • ✅ Mecklenburg-Vorpommern
  • ✅ Thüringen
  • ✅ Nordrhein-Westfalen

In diesen Bundesländern kann das Kennzeichen auch bei einem Wechsel in einen neuen Zulassungsbezirk ohne Einschränkungen beibehalten werden. Lediglich die Anschrift muss in den Fahrzeugdokumenten angepasst werden. In den Bundesländern Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt es ähnliche Regelungen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Umzug in einen Kreis erfolgt, der dasselbe Kennzeichenkürzel aufweist. Dies ist beispielsweise in Regionen wie Stadt und Landkreis Heilbronn der Fall.

Notwendige Unterlagen und Vorbereitungen

Für die Kfz-Ummeldung außerhalb des Kreises benötigen Fahrzeughalter eine Reihe von Dokumenten, die bei der zuständigen Zulassungsstelle eingereicht werden müssen. Die folgenden Unterlagen sind dabei unbedingt erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass: Als Nachweis der Identität.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein): Das Dokument, das den aktuellen Besitzer und die technischen Daten des Fahrzeugs ausweist.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief): Dieses Dokument weist das Eigentum am Fahrzeug nach.
  • Nachweis der neuen Anschrift: In Form einer Meldebescheinigung vom neuen Wohnort.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Dieser Code wird von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt und belegt, dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Zum Einzug der Kfz-Steuer.
  • Ggf. Kennzeichen: Je nach Wunsch des Fahrzeughalters kann ein neues Kennzeichen beantragt werden. Es ist allerdings seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 auch möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug beizubehalten.
DokumentNotwendigkeit
Personalausweis/ReisepassIdentitätsnachweis
Zulassungsbescheinigung Teil INachweis über Fahrzeugdaten
Zulassungsbescheinigung Teil IIEigentumsnachweis
Meldebescheinigung der neuen AdresseNachweis des Wohnsitzwechsels
eVB-NummerVersicherungsnachweis
SEPA-LastschriftmandatZum Einzug der KFZ-Steuer
Kennzeichen (optional)Falls ein neues Kennzeichen gewünscht wird

Ablauf der Ummeldung

Der Vorgang der Ummeldung ist im Wesentlichen einheitlich, unabhängig davon, in welchem Bundesland oder Landkreis sich der Fahrzeughalter befindet. Der Prozess kann jedoch variieren, je nachdem, ob die Behörde moderne digitale Möglichkeiten anbietet oder ob alles persönlich vor Ort erledigt werden muss.

  1. Vorbereitung der Dokumente: Vor der eigentlichen Ummeldung sollten Fahrzeughalter alle erforderlichen Dokumente griffbereit haben. Empfehlenswert ist es, sich vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle zu informieren, ob eventuell zusätzliche Nachweise erforderlich sind.
  2. Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle: In vielen Regionen ist eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies kann entweder telefonisch oder online erfolgen. In Großstädten können die Wartezeiten mehrere Wochen betragen.
  3. Persönliche Vorsprache: Am Tag des Termins sollten alle oben aufgeführten Unterlagen mitgebracht werden. Eventuell können auch Formulare bereits im Vorfeld online heruntergeladen und ausgefüllt werden, um den Prozess zu beschleunigen.
  4. Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren: Unabhängig von einem Kennzeichenwechsel muss die neue Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen werden. Diese Änderung erfolgt direkt bei der Ummeldung.
SchrittBeschreibung
Dokumente vorbereitenAlle notwendigen Unterlagen zusammenstellen
TerminvereinbarungTermin bei der Zulassungsstelle vereinbaren
Persönliche VorspracheUmmeldung bei der Zulassungsstelle durchführen
Änderung der AnschriftÄnderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Kosten der Ummeldung

Die Kosten für die Ummeldung eines Fahrzeugs außerhalb des Kreises variieren je nach Bundesland, Zulassungsstelle und zusätzlichen Leistungen wie der Beantragung eines neuen Kennzeichens. Im Durchschnitt müssen Fahrzeughalter mit einer Gebühr zwischen 20 und 30 Euro für die eigentliche Ummeldung rechnen. Hinzu kommen, wie bereits erwähnt, die Kosten für neue Kennzeichen, falls diese erforderlich sind. Die genauen Gebühren können auf der Webseite der jeweiligen Zulassungsstelle eingesehen werden.

LeistungDurchschnittliche Kosten
Ummeldung (ohne neues Kennzeichen)20-30 Euro
Neues Kennzeichen20-40 Euro
Wunschkennzeichen (optional)10-15 Euro zusätzlich

Die Ummeldung eines Fahrzeugs außerhalb des Kreises mag auf den ersten Blick bürokratisch und kompliziert wirken, doch mit den richtigen Vorbereitungen kann der Prozess schnell und effizient abgewickelt werden. Es empfiehlt sich, alle notwendigen Dokumente vorab zu organisieren und gegebenenfalls einen Termin bei der Zulassungsstelle zu vereinbaren. Wer die Online-Ummeldung nutzt, kann zusätzlich Zeit sparen. Wichtig ist jedoch in jedem Fall, die Frist von einem Monat einzuhalten, um mögliche Strafen zu vermeiden.