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Wenn ein Fahrzeughalter in einen anderen Kreis umzieht, muss das Fahrzeug (Auto oder Motorrad etc.) bei der Zulassungsstelle des neuen Zulassungsbezirks umgemeldet werden. Eine Abmeldung bei der Zulassungsstelle des alten Wohnorts ist nicht notwendig. In der Regel ändert sich durch den Kreiswechsel ebenso das Kennzeichenkürzel. Daher erhält der Fahrzeughalter beim Ummelden eine neue Kennzeichenkombination. Des Weiteren wird in den Fahrzeugpapieren die neue Anschrift eingetragen.

KFZ Ummeldung innerhalb des Kreises

In allen Bundesländern ist kein Kennzeichenwechsel nötig (ab 2015)

Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben eine Sonderregelung eingeführt, was den Umzug außerhalb des Zulassungsbezirkes angeht. Wenn ein Fahrzeughalter innerhalb dieser Bundesländer umzieht, ist es möglich, das alte Kennzeichen zu behalten. Dies trifft ebenso bei einem Kreiswechsel zu. Die Anschrift muss in den Fahrzeugpapieren natürlich dennoch geändert werden. Bei einem Umzug in die Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist die Mitnahme des Kennzeichens immerhin beim Umzug in Bezirke möglich, die ein gleiches Kennzeichenkürzel aufweisen. Dies betrifft einige Städte mit zugehörigen Landkreisen, beispielsweise Stadt und Landkreis Heilbronn.

Bei Bedarf Wunschkennzeichen

Ein persönliches Wunschkennzeichen ist grundsätzlich möglich, falls die Kombination noch nicht vergeben ist. Hierfür kann der Reservierungsdienst der Kfz-Zulassungsstelle genutzt werden. Möglich ist dies telefonisch, vor Ort und zum Teil auch online.

Welche Unterlagen werden für die Ummeldung des Fahrzeugs benötigt?

Wer ein Fahrzeug ummelden möchte, benötigt bei der neuen zuständigen Kfz-Zulassungsstelle die folgenden Unterlagen:

 
  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit einer aktuellen Meldebestätigung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • ✅ Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
  • ✅ Kennzeichenschilder
  • ✅ Nachweis einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung