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Wer sein Cabrio oder ein anderes Fahrzeug nicht das ganze Jahr über fahren möchte, kann sich für eine Saisonzulassung entscheiden. Weil sowohl die Kfz-Steuer, als auch die Versicherung nur für die Zeit gezahlt werden, in der das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, spart eine Saisonzulassung bares Geld. Während der Zeit, in der das Fahrzeug abgemeldet ist, muss es allerdings auf einer privaten Fläche, wie einem Stellplatz oder in einer Garage stehen. Denn auf öffentlichen Verkehrsflächen dürfen nur angemeldete Fahrzeuge geparkt werden.

Saisonzulassung

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Mit Saisonkennzeichen fahren

Fahrzeuge mit einer Saisonzulassung bekommen besondere Kennzeichen: Am rechten Rand des Schildes wird zusätzlich der Zeitraum eingeprägt, in dem das Fahrzeug angemeldet ist. Die obere Zahl bezeichnet den Beginn des Zulassungszeitraumes, die untere das Ende an. Jeder Fahrzeughalter kann beliebig festlegen, wie lange er sein Fahrzeug im Jahr fahren möchte. Für eine Saisonzulassung muss das Fahrzeug jedoch mindestens zwei Monate und höchstens elf Monate im Jahr zugelassen werden. Die Monate werden komplett gerechnet und sind durchgehend gültig. Für den Halter des Fahrzeuges fällt der Weg  zur Zulassungsstelle so lange weg, solange der Zeitraum nicht geändert werden soll. Die Steuer und Versicherung werden automatisch für den Zeitraum der Zulassung berechnet.

Wie lässt sich der Zeitraum der Zulassung ändern?

Dafür braucht es nur einen Antrag bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle. Ändert sich der Zeitraum der Saisonzulassung, müssen jedoch auch neue Kennzeichen mit dem entsprechenden Zeitraum geprägt werden. Da sich der Versicherungszeitraum ändert, muss zusätzlich bei der Versicherung eine neue Versicherungsnummer angefordert werden.

Was ist außerhalb der Saisonzulassung zu beachten?

Außerhalb des Zulassungszeitraumes ist das Fahrzeug abgemeldet und es besteht ein generelles Fahrverbot. Das gilt auch für Probe- und Überführungsfahrten, ebenso wie für eine Fahrt zur Werkstatt. Wer das Auto trotzdem fährt, riskiert ein hohes Bußgeld, sowie Punkte in Flensburg. Außerdem darf das Kraftfahrzeug nicht auf einem öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Da das Fahrzeug weder versichert, noch zugelassen ist, darf es nur auf privatem Gelände abgestellt werden.

Benötigte Unterlagen für die Saisonzulassung

  • ✅ Der Fahrzeughalter braucht einen gültigen Personalausweis, beziehungsweise Reisepass mit aktueller Adresse
  • ✅ Eine Bestätigung der Versicherung über den gesamten Zeitraum des gewünschten Saisonkennzeichens
  • ✅ Für die Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigung
  • ✅ Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ✅ Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ Einen Nachweis über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung

Wenn nicht der Fahrzeughalter selbst das Fahrzeug anmelden möchte, braucht die Vertretung eine schriftliche Vollmacht und muss ebenfalls einen gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass vorlegen. Möchte ein minderjähriger Fahrzeughalter sein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen anmelden, braucht er eine schriftliche Einverständniserklärung und die originalen Personalausweise oder Reisepässe von beiden Elternteilen. Falls das Fahrzeug bisher zugelassen war, und erstmals eine Saisonzulassung erhalten soll, müssen auch die bisherigen Kennzeichenschilder mitgebracht werden.