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Wenn der Kauf eines neuen Fahrzeugs ins Haus steht, oder der alte Wagen schlicht nicht mehr benötigt wird, geht es daran das Fahrzeug zu verkaufen. Jedoch beinhaltet die Veräußerung zahlreiche formale Fallstricke, die in jedem Fall beachtet werden sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Kfz verkaufen

 

Das Fahrzeug möglichst abgemeldet übergeben

Die Grundlage für den Verkauf Ihres Fahrzeugs bildet der Kaufvertrag, den Sie nach dem Verfassen gewissenhaft daraufhin überprüfen sollten, ob alle relevanten Daten erfasst sind, sodass nachträgliche Komplikationen ausgeschlossen sind. Neben der vollständigen Anschrift beider Vertragsparteien beinhaltet der Kaufvertrag weiterhin die Bestätigung des Käufers, sowohl die vollständigen Fahrzeugpapiere als auch die aktuellen Prüfbescheinigungen der Abgas- und Hauptuntersuchung erhalten zu haben. Darüber hinaus sollte bei angemeldeten Fahrzeugen weiterhin festgehalten werden, dass die Kennzeichen Gegenstand der vertraglichen Übergabe sind, womit Sie in jedem Fall abgesichert sind. Zwar mag es für Sie als Verkäufer bequemer sein, das Fahrzeug angemeldet zu übergeben, jedoch kann dies im Fall, dass der Käufer nicht oder zu spät ummeldet, erhebliche negative Konsequenzen für Sie haben, denn gerät das Fahrzeug in einen Unfall, sind Sie im Zweifelsfall der Leidtragende. Folglich ist es ratsam, das Auto im abgemeldeten Zustand zu übergeben oder den Kauf gleich auf dem Hof der Zulassungsstelle abzuwickeln.

Informieren Sie die zuständigen Stellen

Ganz gleich wie Sie sich entscheiden, müssen Sie Ihrer zuständigen Zulassungsstelle sowie der Kfz-Versicherung möglichst zeitnah den Verkauf des Fahrzeugs melden. Zu diesem Zweck ist es ausreichend sowohl der Behörde als auch der Versicherung eine Fotokopie des Kaufvertrags auf postalischem Weg oder per Fax zukommen zu lassen. Nach dem Eingang des Dokuments übernimmt die Zulassungsbehörde die Abmeldung des Fahrzeugs beim Finanzamt, worüber Sie einige Wochen später schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.

Kfz verkaufen - Sicher ist sicher

Bevor Sie das Fahrzeug endgültig übergeben, sollten Sie sich jedoch im Klaren darüber sein, dass insbesondere beim Autoverkauf einiges schiefgehen kann. Um finanziellen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollten Sie die Bezahlung des Autos in bar fordern, da sowohl Schecks als auch Ratenzahlungen das Risiko von Zahlungsausfällen in sich bergen, sodass Ihnen erhebliche Teile des Verkaufserlöses vorenthalten bleiben. Darüber hinaus sollte vor dem Antritt einer Probefahrt nicht nur die Gültigkeit des Führerscheins kontrolliert, sondern auch festgehalten werden, welche Partei im Fall eines Unfalls für den Schaden aufkommt, da diesbezüglich immer wieder Streitigkeiten an der Tagesordnung sind. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen Ihr Auto nicht verkaufen, sondern verschenken zu wollen, ist es notwendig auch das Finanzamt direkt über den Besitzwechsel zu informieren, da in Abhängigkeit zum Wert des Autos die Schenkungssteuer anfällt.