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Ein Oldtimer ist für den Eigner oftmals mehr als nur ein altes und gebrauchtes Automobil.

Vielmehr wird ein Fahrzeug, das in diese Kategorie eingestuft wird, als ein kulturelles sowie gleichzeitig technisches Gut deklariert. Dieser Umstand erfordert von den Besitzern neben den konstanten Pflegemaßnahmen eine dazu passende Absicherung, die im Rahmen von darauf eingerichteten Versicherungen erfolgt. So wird bei einem eventuellen Schadenfall, für eine oftmals kostspielige Reparatur bei dieser Fahrzeugart, vorgesorgt. Analog gilt dies für die immer beliebter werdenden Youngtimer. Diese Kraftfahrzeuge sind, im Gegensatz zu Oldtimern, unter 30 Jahre alt.

Oldtimerzulassung

  H Kennzeichen »   

Ein Oldtimer stellt daher im Rahmen motorisierter Kraftfahrzeuge eine Besonderheit dar. Als Grundvoraussetzung, um als historisches Fahrzeug am Verkehr teilnehmen zu können, muss der Oldtimer durch diese Definition mindestens ein Alter von 30 Jahren aufweisen. Der technische Zustand des Autos ist dabei so herzustellen, dass das Fahrzeug absolut verkehrstauglich am heutigen Straßenverkehr teilnehmen kann. Nur dann ist eine Zulassung möglich. Dieser Zustand kann bei vielen Modellen sogar mit Originalteilen aus der entsprechenden Epoche hergestellt werden.

Oldtimer - vielfältige Fahrzeuge im Straßenverkehr

Als Oldtimer können jedoch nicht nur Personenkraftwagen, sondern ebenfalls in einem entsprechend Zustand befindliche Traktoren, Motorräder, Lastkraftwagen oder sogar ehemalige militärische Fahrzeuge zugelassen werden. Es gelten dafür die gleichen Voraussetzungen, die oben genannt werden. Die Fahrzeuge, die diese Zulassungskriterien erfüllen, bekommen ein sogenanntes H-Kennzeichen vom Straßenverkehrsamt zugeteilt. Dieses steht als Synonym für "History", die englische Bezeichnung für ein historisches Fahrzeug. Mit solch einer Zulassung erlangt der Oldtimer gleichzeitig einen steuerlichen Vorteil bei der Einstufung der Kraftfahrzeugsteuer.

Hier kommt der Vorteil als sogenanntes kulturtechnisches Gut zum Tragen, auf Grund dessen ein Oldtimer-Besitzer zum Beispiel nur eine pauschal veranlagte jährliche Kfz.-Steuer zu entrichten braucht. Diese ist nicht, wie bei anderen Fahrzeugen, von der Hubraumgröße sowie dem Einbau eines Katalysators abhängig. Eine Ausnahmeregelung besteht ebenfalls bei der Abgasuntersuchung. Oldtimer mit Benzinmotor, die vor dem Stichtag 01.07.1969 zum ersten Mal zugelassen worden sind, und alle mit Dieselmotoren ausgestatteten Oldtimer die vor dem 01.01.1977 die Erstzulassung erhielten, sind von dieser Untersuchung befreit.

Das H-Kennzeichen wird dann erteilt, sofern nach einer Untersuchung des technischen- und Gesamtzustands die originale und gut erhaltene Substanz des Fahrzeugs erkannt wird. Darüber hinaus gibt es für Oldtimer eine Klassifizierung, in die der jeweilige Erhaltungszustand des Klassikers eingeordnet wird. Diese reicht vom Zustand 1, was einen Oldtimer im kompletten Originalzustand bezeichnet, bis hin zum Zustand 4, wo ein Fahrzeug wiederaufgebaut wurde, ohne das alle Teile dem Originalzustand entsprechen.